Projektmanagement - Externer Berater für das bestehende interne Projektmanagement für die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme des Logistikzentrums Konrad (LoK)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektmanagement - Externer Berater für das bestehende interne Projektmanagement für die Planung, Errichtung und Inbetriebnahme des Logistikzentrums Konrad (LoK)
Das Projekt LoK ist sowohl aufgrund des anspruchsvollen strahlenschutztechnischen Umfelds, seiner spezifischen Anforderungen und Randbedingungen, seiner funktionalen Bedeutung und nicht zuletzt aufgrund seiner baulichen, wirtschaftlichen und zeitlichen Dimensionen herausragend.
Strukturell ist das Projekt LoK so angelegt, dass innerhalb der BGZ ein eigenständiger Bereich (VZ) eine Gesamtprojektsteuerung (GPS) stellt, die sich unter Mitwirkung der Fachbereiche der BGZ-Linienorganisation ausschließlich der Durchführung des Projekts LoK widmet.
An diese BGZ-interne Matrix-Struktur sind externe Dritte über entsprechende Beauftragungen angebunden. Gemäß Projektmanagementhandbuch (PMH) LoK ist vorgesehen, zur ergänzenden Qualitätssicherung des Projektmanagements im Vorhaben einen externen Projektmanagement-Dienstleister in der Funktion eines unabhängigen Beraters des Gesamtprojektverantwortlichen (VZ) sowie der Gesamtprojektsteuerung (GPS) zu verpflichten
Berlin
Gemäß Projektmanagementhandbuch (PMH) LoK ist vorgesehen, zur ergänzenden Qualitätssicherung des Projektmanagements im Vorhaben einen externen Projektmanagement-Dienstleister in der Funktion eines unabhängigen Beraters des Gesamtprojektverantwortlichen (VZ) sowie der Gesamtprojektsteuerung (GPS) zu verpflichten. Dieser soll folgende Aufgaben wahrnehmen:
Regelmäßiges Review der aktuell angelegten Strukturen und Prozesse einschließlich des Berichtswesens und des Risiko-/Chancenmanagements vor dem Hintergrund des nationalen und internationalen Standes sowie der zu berücksichtigen Standards und Vorschriften bei der Umsetzung von Projekten vergleichbarer Art und Größe.
Projektbegleitende Beratung von Mitgliedern der GPS, betreffend die Projektmanagementstruktur sowie die Projektmanagementprozesse mit dem Ziel der kontinuierlichen Optimierung unter Berücksichtigung einschlägiger „Best-Practice“-Beispiele beim Management vergleichbarer Großprojekte.
Projektbegleitende Analyse und Bearbeitung aufkommender Fragestellungen, Konflikte und Risiken, die sich aus evtl. vorhandenen strukturellen, prozessualen oder ressourcenbezogenen Einschränkungen ergeben könnten, auch im Sinn der „Hilfe zur Selbsthilfe“ (z. B. im Rahmen von Schulungen, Workshops etc.)
Die BGZ beziffert den Leistungsumfang auf 300 Beratungsstunden bzw. auf 37,50 Beratertage pro Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützung internes Projektmanagement
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“