2171/G13 Deutsches Mobilitätspanel (MOP) - Wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erhebungswellen 2021-2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 2171/G13

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmvi.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehr und digitale Infrastruktur

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2171/G13 Deutsches Mobilitätspanel (MOP) - Wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erhebungswellen 2021-2022

Referenznummer der Bekanntmachung: 2171/G13
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Für die Entwicklung geeigneter politischer Maßnahmen und für zielgenaue Investitionen ist die Verkehrspolitik und -planung auf zuverlässige, aktuelle und räumlich differenzierte Informationen hinsichtlich Wahl und Nutzung der Verkehrsmittel angewiesen. Die statistischen Ämter des Bundes und der Länder stellen ein breites Datenangebot zum Güterverkehr und zum Fahrzeugbestand zur Verfügung. Die Mobilität der privaten Haushalte wird durch die amtliche Statistik jedoch nicht hinreichend differenziert erfasst. Insoweit ist das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erfüllung der Aufgaben auf ergänzende, eigene Erhebungen angewiesen. Auf der Bundesebene sind die Erkenntnisse dieser Erhebungen unerlässliche Grundlage für die Verkehrspolitik, Verkehrsprognosen und die Bundesverkehrswegeplanung.

Die notwenigen Informationen zur Mobilität können nur unmittelbar bei den Haushalten und Personen selbst erfasst werden. Um Bürger, Unternehmen und den Bundeshaushalt möglichst wenig zu belasten, hat das BMVI ein Bausteinsystem sich ergänzender repräsentativer Erhebungen entwickelt (siehe auch

http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/mobilitaetserhebungen-des-bmvi-im-ueberblick.html ).

Ein zentraler Baustein hierin ist das Deutsche Mobilitätspanel (MOP). Im MOP werden seit 1994 jedes Jahr die Mitglieder der für die Befragung ausgewählten Haushalte gebeten, ihre Mobilität einer Woche in einem Tagebuch aufzuzeichnen; Haushalte mit Pkw in der Stichprobe führen außerdem ein Tank- bzw. Ladebuch (im Folgenden Tankbuch genannt) über acht Wochen.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Bonn bzw. Sitz des AN

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Beide Projektbereiche des MOP - die MOP-Erhebung sowie die MOP-Auswertung - sind in den Grundzügen als Replikation der vorangegangenen Erhebungswellen zu konzipieren, um die Sicherstellung der Stabilität und Qualität der Zeitreihe des MOP zu gewährleisten. Gegenstand dieser Vergabe und der im Folgenden beschriebenen Aufgaben ist der Bereich 2 - die MOP-Auswertung - für die Erhebungsjahre 2021 und 2022. Ein „Erhebungsjahr“ besteht aus der Erhebung der Alltagsmobilität im Herbst eines Jahres (2021 und 2022) sowie aus der jeweils zugehörigen Erhebung der Fahrleistungen und Kraftstoffverbräuche (im Folgenden „Tankbucherhebung“ genannt) im Frühjahr des Folgejahres (2022 und 2023). Über die Replikation hinaus sind die Aufnahme weiterer Erhebungsfragen bzw. deren Modifikation und die Möglichkeiten einer Weiterentwicklung des Konzepts zu überprüfen.

Die Leistung gliedert sich inhaltlich in folgende Aspekte:

- Wissenschaftliche Beratung des Auftraggebers,

- Wissenschaftliche Beratung des Auftragnehmers der Erhebungsdurchführung,

- Datenüberprüfung und Plausibilisierung der Stichprobe,

- Berechnung und Bereitstellung von Gewichtungs- und Hochrechnungsfaktoren,

- Aufstellen und Auswerten von Zeitreihentabellen zur Alltagsmobilität,

- Aufstellen und Auswerten von Zeitreihentabellen zur Fahrleistung und zum Kraftstoffverbrauch,

- Durchführung von thematischen Sonderauswertungen,

- Dokumentation von Methodik und Ergebnissen in Jahresberichten,

- Übergabe der für die Nutzung Dritter aufbereiteten Daten,

- Wissenschaftliche / fachliche Beratung von Datennutzern, Bereitstellung von Informationen über das Internet, sowie

Die o.a. Leistungen sind durchzuführen und anzuwenden auf jeweils zwei Erhebungswellen bestehend aus der Erhebung zur Alltagsmobilität im Herbst (2021 und 2022) und der Tankbucherhebung im Frühjahr (2022 und 2023). Darüber hinaus sind als Leistung zu erbringen:

o Aktualisierung / Pflege von Broschüren zum Deutschen Mobilitätspanel (MOP),

o Erarbeitung von Empfehlungen für die Weiterentwicklung des MOP.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Qualitätssicherung / Gewichtung: 25
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Bedarfspositionen werden im Einzelfall gesondert schriftlich beauftragt. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung besteht nicht.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit/ Änderung der Vergütungsobergrenze

Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsobergrenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen.

a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 9 Abs. 5 dieses Vertrages.

b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN schriftlich darzulegen und zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Aufwand verursachen werden und eine projektinterne Kompensation durch Minderaufwände bei anderen Arbeitspaketen im Rahmen der ordnungsgemäßen Leistungserbringung nicht möglich ist und diese Umstände keinem Vertragspartner zuzurechnen sind.

c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung und Darlegung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung getätigten Aufwände (Personal-, Reise-, Sachkosten) gemäß der vereinbarten Kalkulation und einer zwischen den Vertragspartnern abgestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich erforderlichen Mehrbedarfes. Sofern der AG dem ermittelten Mehraufwand zustimmt, wird die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungsobergrenze aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Angebotsschreiben angebotenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt.

d) Ein Rechtsanspruch auf Vergütung von Mehraufwänden, die ohne vorherige Zustimmung des AG erbracht wurden, besteht nicht.

e) Auf die Höhe der im Angebotsschreiben mit Pauschalfestpreisen versehenen Positionen finden diese Regelungen keine Anwendung.

f) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Schriftformerfordernis des § 16 Abs. (4) dieses Vertrages.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 220-578509
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2171/G13
Bezeichnung des Auftrags:

2171/G13 Deutsches Mobilitätspanel (MOP) - Wissenschaftliche Begleitung und Auswertung der Erhebungswellen 2021-2022

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21/12/2021

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