FE 03.0610/2021/FRB - Entwicklung eines digitalen Instrumentes zur Erstellung eines bundesweiten Wildunfallscreenings (WILUS) Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mü - FE 03.0610/2021/FRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0610/2021/FRB - Entwicklung eines digitalen Instrumentes zur Erstellung eines bundesweiten Wildunfallscreenings (WILUS)
FE 03.0610/2021/FRB - Entwicklung eines digitalen Instrumentes zur Erstellung eines bundesweiten Wildunfallscreenings (WILUS)
FE 03.0610/2021/FRB
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an Wildunfallschwerpunktstrecken (FE 03.0525/2013/FRB) bedarf es der Entwicklung neuer Ansätze, denn trotz insgesamt sinkender Unfallzahlen bleibt die Zahl an Wildunfällen seit Jahren etwa auf dem gleichen Niveau von über 270.000 Unfällen/Jahr. Eine Aufgabe des seit Ende 2017 bestehenden BASt Forschungsschwerpunkts „Wildunfallprävention“ ist es, Daten über Wildunfälle der letzten Jahre und weitere themenrelevante Informationen (z.B. über Wildschutzzäune, Querungshilfen für Tiere/Pflanzen) zu sammeln. Diese Daten stehen nun für die weitere Aufbereitung sowie Homogenisierung, Visualisierung und Auswertung zur Verfügung. Andere notwendige Daten, wie Landnutzungsdaten historisch sowie aktuell, Daten über Kompensationsflächen, Straßenseitenbepflanzung, Blühstreifen und Heckenbepflanzungen sollen in den Bundesländern oder Institutionen (z.B. Naturschutzstiftungen, Flächenpoolagenturen) angefragt werden. Die gesammelten Datensätze sollen so verarbeitet werden, dass eine Wildunfallprüfung aller stark betroffenen Strecken für das überörtliche Straßennetz in Deutschland erfolgen kann. Dazu bietet sich der Einsatz eines Geographischen Informationssystems (GIS) an. Ziel des Projektes ist, an Wildunfallschwerpunktstrecken mögliche Ursachen für die erhöhten Unfallzahlen zu finden, diese Situationen zu entschärfen und zukünftig vermeiden zu können. Es werden alle relevanten Informationen für die Verkehrssicherheit in Bezug auf Wildunfälle zusammengetragen, abgebildet und ausgewertet. Dabei ist eine Auswertung über mehrere Datenquellen möglich. Die Ergebnisse werden in digitalen Karten/Berichten dargestellt, die auch Dritten (mindestens als Datei) zur Verfügung stehen können. Für die unfallauffälligen Abschnitte werden Wildunfallpräventionssteckbriefe erstellt, die Einzelinformationen zusammenfassen und den Straßenbauverwaltungen zur Verfügung stehen. In diesen Steckbriefen soll die Unfallhäufungsstrecke umfassend analysiert, so dass passende Maßnahmen zur Wildunfallprävention auf dem unfallträchtigen Abschnitt von Fachleuten abgeleitet werden können.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 03.0610/2021/FRB - Entwicklung eines digitalen Instrumentes zur Erstellung eines bundesweiten Wildunfallscreenings (WILUS)
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52076
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.