Gutachterleistungen zur SU und SP hinsichtlich der Bodenverunreinigungen sowie Erstellung eines Rückbau und Entsorgungskonzeptes Referenznummer der Bekanntmachung: 7115-01-005 - "Ehem. Betriebsgelände der WASAG Chemie" in Haltern-Sythen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hattingen
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45527
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.aav-nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachterleistungen zur SU und SP hinsichtlich der Bodenverunreinigungen sowie Erstellung eines Rückbau und Entsorgungskonzeptes
Die Altlast "ehemaliges Betriebsgelände der WASAG Chemie" in Haltern-Sythen, eine Rüstungsaltlast mit vornehmlich Belastungen aus sprengstofftypischen Verbindungen (STV), soll saniert werden. Zu diesem Zweck sollen zunächst umfangreiche Sanierungsuntersuchungen hinsichtlich der vorhandenen Belastungen in Boden und Grundwasser durch STV Schadstoffe auf dem Werksgelände durchgeführt sowie darauf aufbauend ein Sanierungsplan und ein Rückbau- und Entsorgungskonzept erstellt werden.
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Die im folgenden ausgeschriebenen Ingenieurleistungen umfassen die Sanierungsuntersuchung und -planung für die Bodenbelastungen sowie die Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes für die Gebäude und sonstigen Anlagen im Bereich des ehemaligen Betriebsgeländes.
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Zudem ist dem Projekt ein Befähigungsscheininhaber nach § 20 SprengG zur Seite zu stellen, der die Untersuchungsmaßnahmen mindestens in den Teilbereichen des Betriebsgeländes begleitet und überwacht, in denen von einem erhöhten Explosionsrisiko ausgegangen werden muss.
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Neben den hier ausgeschriebenen Leistungen wird es einen weiteren Fachgutachter geben, der mit der Durchführung der Sanierungsuntersuchung und Erstellung eines Sanierungsplans hinsichtlich der Grundwasserkontaminationen beauftragt wird.
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Zudem wird für den Gesamtzeitraum des Projektes eine Projektsteuerung beauftragt. Die einzelnen Teilaufgaben sind grundsätzlich miteinander, mit dem Auftraggeber und mit der Projektsteuerung abzustimmen.
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Werkstraße 45721 Haltern
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Die Sanierung der Altlast erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst soll die Sanierungsuntersuchung für die Bodenbelastungen durchgeführt und ein Konzept zum Rückbau der abzubrechenden Gebäude und Anlagen erstellt werden. Darauf aufbauend ist eine Sanierungsplanung bzgl. der Bodenbelastungen für das ehemalige Betriebsgelände zu erarbeiten.
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Die Ausführungsplanung und Begleitung der baulichen Rückbau- und Sanierungsmaßnahmen folgt in einem weiteren Schritt und wird nach neuer Ausschreibung gesondert beauftragt.
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Die Leistungen zur Sanierungsuntersuchung und -planung für die Grundwasserbelastungen sowie die fachübergreifenden Leistungen zur Projektsteuerung werden parallel hierzu ausgeschrieben.
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Die Leistungen beinhalten im Einzelnen:
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1. Informationsbeschaffung über die Altlast: Auswertung der vorliegenden Unterlagen, ggf. weitere Aktenrecherchen, Begehung der Örtlichkeiten, Defizitanalyse.
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2. Planung von Standortuntersuchungen bezüglich Boden- und Gebäudeschadstoffe.
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3. Erstellung eines A + S - Plans für die Boden- und Gebäudeuntersuchungen und eines Sicherheitskonzeptes im Sinne eines SiGe-Plans für sämtliche Untersuchungen auf dem Gelände einschließlich Gestellung eines SiGeKo für die Durchführung der Maß-nahmen.
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4. Untersuchung des Standortes, soweit durch den AN selbst durchführbar (z. B. Probenahmen Boden, Gebäudeschadstoffe).
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5. Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Fremdleistungen zur Standortuntersuchung (z. B. Erkundungsbohrungen, Analytik, Statikuntersuchungen).
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6. Betreuung der Standortuntersuchungen zu den Boden- und Gebäudeschadstoffen einschließlich Gestellung eines Befähigungsscheininhabers nach § 20 SprengG.
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7. Auswertung der Standortuntersuchungen zu den Boden- und Gebäudeschadstoffen.
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8. Erarbeitung des Berichts zur Sanierungsuntersuchung hinsichtlich der Bodenbelastungen gemäß BBodSchG / BBodSchV.
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9. Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes für die aufstehende Bebauung.
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10. Erstellung eines Sanierungsplans gemäß BBodSchG / BBodSchV für die erforderlichen Maßnahmen zur Bodensanierung.
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11. Fachliche Abstimmungen zur Sanierungsuntersuchung und -planung mit dem Gutachter für den Fachbereich "Grundwasser".
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gutachterliche Leistungen zur Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung hinsichtlich der Bodenverunreinigungen sowie Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzeptes
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Achim
NUTS-Code: DE93B Verden
Postleitzahl: 28832
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Informationen zu der vom AAV (oder ggfs. durch den AAV beauftragte Dritte) durchgeführte Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte entnehmen Sie bitte dem Formular 312a/322a Information DSGVO.
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Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der VgV. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
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Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb werden ausgewählte Bewerber (max. 6) zur Abgabe eines Angebotes auf Basis der Vergabeunterlagen aufgefordert. Nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung werden den Bietern in den Vergabeunterlagen weitere Projektinformationen mitgeteilt.
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Nach Angebotsabgabe erhalten ausgewählte Bieter die Möglichkeit, ihr Angebot beim AAV in einer Präsentation vorzustellen. Eine Einladung hierzu erfolgt voraussichtlich in der 43. KW 2021.
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Den Teilnehmern am Verhandlungsverfahren, die keinen Zuschlag auf ihr eingereichtes Angebot erhalten, wird für die Angebotserstellung eine einmalige Aufwandsentschädigung in Höhe von pauschal [Betrag gelöscht] EUR (brutto) gewährt.
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Der unter II.1.5 geschätzte Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR ist nicht relevant. Es wird auf die Angabe des geschätzten Auftragswertes verzichtet.
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Auskunftsersuchen sowie jegliche Kommunikation sind ausschließlich in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz NRW eingerichtete Bieterkommunikation an den AAV zu stellen.
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Sämtliche Besprechungen, Schriftverkehr, Absprachen, oder Vertragsdefinitionen erfolgen in deutscher Sprache.
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Eventuelle Aufklärungsgespräche werden - in Abhängigkeit von den gültigen COVID-19-Pandemie-Regelungen - ggf. in elektronischer Weise durchgeführt.
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Wir weisen darauf hin, dass die Maßnahme grundsätzlich auch vor dem Hintergrund der aktuellen COVID-19 Pandemie durchzuführen ist, sofern die aktuelle Rechtslage der vertragsgemäßen Leistungen nicht entgegensteht.
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Wir empfehlen den Bietern das vorhandene Gelände in Augenschein zu nehmen. Ortsbesichtigungen können unter Beachtung der derzeitigen Empfehlungen zur COVID-19-Pandemie nach vorheriger Terminabstimmung mit dem AAV durchgeführt werden.
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Ortsbesichtigungstermine sind am 09.09.2021 unter Beachtung der derzeitigen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, Berlin, zu COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) nach vorheriger Terminabstimmung mit dem AAV.
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Ansprechpartner: Kommunikationsplattform, [gelöscht].
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Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt zur COVID-19 Pandemie in den Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYMND0N6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
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