Wartung, Inspektion und Reparatur von Sportgeräten Referenznummer der Bekanntmachung: 118-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leverkusen
NUTS-Code: DEA24 Leverkusen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51379
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leverkusen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wartung, Inspektion und Reparatur von Sportgeräten
Rahmenvertrag über die Wartung, Inspektion und Reparaturen von beweglichen und fest montierten Sportgeräten in Turn-, Sport- und Gymnastikhallen in Leverkusen.
Für Einzelheiten wird auf die als Anhang 4 beigefügte "Übersicht Sporthallen" verwiesen.
Die Stadt Leverkusen vergibt einen Rahmenvertrag über die jährliche Wartung, Inspektion und Reparaturen von beweglichen und fest montierten Sportgeräten in Turn-, Sport- und Gymnastikhallen in Leverkusen mit einer festen Laufzeit von zwei Jahren samt zweimaliger Möglichkeit zu Gunsten der Stadt Leverkusen zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen, insbesondere die Leistungsbeschreibung, verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag über die Wartung, Inspektion und Reparaturen von beweglichen und festmontierten Sportgeräten in Turn-, Sport- und Gymnastikhallen in Leverkusen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hagen
NUTS-Code: DEA53 Hagen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 58093
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY1DHNV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Der Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.