FE 15.0698/2021/HRB - Analyse der Schäden an Brücken- und Ingenieurbauwerken im Bundesfernstraßennetz durch das Hochwasserereignis in NRW und RLP im Juli 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 15.0698/2021/HRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 15.0698/2021/HRB - Analyse der Schäden an Brücken- und Ingenieurbauwerken im Bundesfernstraßennetz durch das Hochwasserereignis in NRW und RLP im Juli 2021
FE 15.0698/2021/HRB - Analyse der Schäden an Brücken- und Ingenieurbauwerken im Bundesfernstraßennetz durch das Hochwasserereignis in NRW und RLP im Juli 2021
Durch die Hochwasserereignisse zwischen dem 10. und 20. Juli 2021 wurden in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und auch Bayern und Sachsen eine große Anzahl von Brücken- und Ingenieurbauwerken sowohl der Bundesfernstraßen, als auch von Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen massiv geschädigt bzw. zerstört.
Damit ist die Funktionsfähigkeit der Straßenverkehrsinfrastruktur sowohl kurzfristig für Rettungs- und Aufräumarbeiten, aber auch mittelfristig zur Gewährleistung der Transport- und Verbindungsfunktion erheblich beeinträchtigt und sogar teilweise verhindert worden. Dieses hatte und hat massiven Einfluss auf Leib und Leben der dort lebenden Menschen, ihr Hab und Gut und die Funktionsfähigkeit des sozialen und beruflichen Lebens in den betroffenen Regionen.
Im Rahmen dieses Forschungsprojektes sollen auf Basis einer möglichst umfassenden Aufnahme der eingetretenen Schäden an Brücken und sonstigen Ingenieurbauwerken Schwachstellen erkannt und Wirkungsmechanismen erfasst werden, um damit eine Basis für nachfolgende Projekte zu schaffen, die sich u.a. damit befassen werden, wie die Konstruktionen und Materialien so angepasst und weiterentwickelt werden können, dass negative Auswirkungen zukünftiger Hochwasserereignisse auf die Funktions- und Leistungsfähigkeit der Brücken und Ingenieurbauwerke deutlich reduziert oder vermieden werden können.
Es soll untersucht werden, ob Bauteile von Brücken oder anderen Ingenieurbauwerken komplett versagt oder Umlagerungseffekte und somit Tragreserven gezeigt haben, soweit diese bei der Schadensaufnahme vor Ort noch erkennbar waren. Die Untersuchungen erfolgen hierbei ausschließlich auf analytischer Ebene auf der Grundlage der zuvor selbst zusammengestellten Informationen (mind. 70 Bauwerke).
Ziel ist die Erarbeitung von Grundlagen für die Konstruktion und Bemessung neuer Bauwerke und für die Planung von Schutzmaßnahmen zur Verstärkung bestehender Bauwerke.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 15.0698/2021/HRB - Analyse der Schäden an Brücken- und Ingenieurbauwerken im Bundesfernstraßennetz durch das Hochwasserereignis in NRW und RLP im Juli 2021
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.