FE 03.0612/2021/FRB - Untersuchung von Gewöhnungseffekten beim Einsatz von fluoreszierenden Materialien Referenznummer der Bekanntmachung: Z2mü - FE 03.0612/2021/FRB
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 03.0612/2021/FRB - Untersuchung von Gewöhnungseffekten beim Einsatz von fluoreszierenden Materialien
FE 03.0612/2021/FRB - Untersuchung von Gewöhnungseffekten beim Einsatz von fluoreszierenden Materialien
FE 03.0612/2021/FRB
„UNTERSUCHUNG VON GEWÖHNUNGSEFFEKTEN BEIM EINSATZ VON FLUORESZIERENDEN MATERIALIEN“
Ca. 90 % aller Informationen im Straßenverkehr werden auf visuellem Wege vermittelt. Die visuelle Kommunikation wird im Allgemeinen durch lichttechnisch wirksame Einrichtungen der Straßenausstattung (z.B. Verkehrszeichen) und/oder durch eine entsprechende Beleuchtung ermöglicht. In besonderen Einsatzbereichen wie z.B. in Kurven oder an Schulen werden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit gerne fluoreszierende Reflexfolien eingesetzt, da diese Materialien insbesondere bei kritischen Sehbedingungen (z.B. Dämmerung) eine höhere Auffälligkeit aufweisen. Auch für Überleitungsbereiche und für besondere Engstellen in Arbeitsstellen wird der Einsatz von fluoreszierenden Reflexfolien immer wieder gefordert.
Im Forschungsprojekt „Sicherheitswirkung von fluoreszierenden Materialien bei Leiteinrichtungen in Arbeitsstellen“ (FE-Nr. 82.0218/2001) [1] wurde bereits nachgewiesen, dass insbesondere bei den schon genannten kritischen Sehbedingungen (z.B. Dämmerung, Nebel am Tage) der Einsatz fluoreszierender Materialien (selektiv Gelb) bei Leiteinrichtungen in Arbeitsstellen zu einer besseren Erkennbarkeit der Leiteinrichtungen führt, die eine früher einsetzende Geschwindigkeitsreduzierung induziert und somit zu einer geringen Einfahrgeschwindigkeit in den Überleitungsbereich führt.
Eine Gewöhnung an die auffälligen fluoreszierenden Verkehrszeichen könnte den nachgewiesenen Effekt allerdings langfristig kompensieren. Diese Frage der Gewöhnungseffekte konnte bisher noch nicht abschließend geklärt werden.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, die Gewöhnungseffekte beim Einsatz in verschiedenen Sondereinsatzbereichen, z.B. bei Richtungstafeln in Kurven (Zeichen 625), im Bereich von Arbeitsstellen oder als Hintergrundtafeln für Zeichen 136 (Kinder) sowie Zeichen 142 (Wildwechsel) zu untersuchen, um langfristig eine sichere visuelle Kommunikation zu gewährleisten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
FE 03.0612/2021/FRB - Untersuchung von Gewöhnungseffekten beim Einsatz von fluoreszierenden Materialien
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52062
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.