Projektträgerschaft: Internationales Büro Referenznummer der Bekanntmachung: 04514-2/2(2021)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmbf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektträgerschaft: Internationales Büro
Die Fördermaßnahmen des BMBF in der internationalen Zusammenarbeit leiten sich aus den spezifischen Zielen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung sowie den internationalen Aktivitäten der Fachprogramme des BMBF ab.
Die Wahrnehmung der Projektträgeraufgaben beinhaltet die Unterstützung und Beratung des BMBF bei der Betreuung von Fördermaßnahmen und der Durchführung von strategischen Prozessen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit. Dies umfasst Leistungen im bilateralen und innereuropäischen Kontext, Leistungen zur Drittstaatenkooperation der EU, Leistungen zur bilateralen Zusammenarbeit mit anderen Staaten, Leistungen im Zusammenhang mit multilateralen Prozessen und internationalen Organisationen sowie nationale Koordinierungs-, Informations- und Beratungs-leistungen. Zu den Aufgaben gehört auch die Vorbereitung der notwendigen Bekanntmachungen und Förderrichtlinien, die fachliche und administrative Abwicklung der Projektförderung sowie die Dokumentation von Vorhaben des BMBF in den Förderschwerpunkten.
Der Auftragnehmer soll für alle Referate der Unterabteilung „Internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung“ sowie für Teilbereiche der Unterabteilung „Europäische Zusammenarbeit in Bildung und Forschung“, konkret Referat 224 - „Zusammenarbeit mit europäischen Staaten, Israel“, tätig sein.
Bonn
Die Fördermaßnahmen des BMBF in der internationalen Zusammenarbeit leiten sich aus den spezifischen Zielen der Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung sowie den internationalen Aktivitäten der Fachprogramme des BMBF ab.
Die Wahrnehmung der Projektträgeraufgaben beinhaltet die Unterstützung und Beratung des BMBF bei der Betreuung von Fördermaßnahmen und der Durchführung von strategischen Prozessen im Bereich der internationalen Zusammenarbeit. Dies umfasst Leistungen im bilateralen und innereuropäischen Kontext, Leistungen zur Drittstaatenkooperation der EU, Leistungen zur bilateralen Zusammenarbeit mit anderen Staaten, Leistungen im Zusammenhang mit multilateralen Prozessen und internationalen Organisationen sowie nationale Koordinierungs-, Informations- und Beratungs-leistungen. Zu den Aufgaben gehört auch die Vorbereitung der notwendigen Bekanntmachungen und Förderrichtlinien, die fachliche und administrative Abwicklung der Projektförderung sowie die Dokumentation von Vorhaben des BMBF in den Förderschwerpunkten.
Der Auftragnehmer soll für alle Referate der Unterabteilung „Internationale Zusammenarbeit in Bildung und Forschung“ sowie für Teilbereiche der Unterabteilung „Europäische Zusammenarbeit in Bildung und Forschung“, konkret Referat 224 - „Zusammenarbeit mit europäischen Staaten, Israel“, tätig sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektträgerschaft: Internationales Büro
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung erfolgt zehn Kalendertage nach Absendung der Information an die unterlegenen Bieter gem. § 134 Abs. 2 GWB. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird außerdem hingewiesen.