LZPD / Pflegevertrag Findus/PIAV Referenznummer der Bekanntmachung: ZA 5.2/1000687117/AUL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47059
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.polizei.nrw.de/lzpd
Abschnitt II: Gegenstand
LZPD / Pflegevertrag Findus/PIAV
Der Auftraggeber führt aktuell diverse IT-Projekte durch. In diese sind IT-Berater einzubeziehen. Eine umfassende IT-Beratung ist für die Funktionstüchtigkeit des Betriebs und die Ermittlungstätigkeit der Polizei des Landes NRW unumgänglich und auf höchstem Stand aufrechtzuerhalten. Die auszuschreibenden Dienstleistungen fallen konkret für Beratungs- und Entwicklungsleistungen für das Projekt PIAV-NRW und die Findus-Produktpalette an.
Das Landesprojekt Findus/PIAV besteht aus fünf Teilprojekten, die alle der Projektleitung gegenüber verantwortlich sind. Diese Ausschreibung bezieht sich auf eine Dienstleisterunterstützung in den Teilprojekten "Entwicklung" und "Test/QS". Gegenstand dieser Ausschreibung ist also die Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs-, Planungs- und Controllingleistungen. Die ausgeschriebenen Leistungen beziehen sich ausschließlich auf das Projekt PIAV-NRW, inklusive der zu erbringenden Leistungen für die Pflege und Wartung der Findus-Clients und der zugehörigen Findus-Middleware, sprich der gesamten Findus-Produktpalette.
Die Teilprojektleitungen werden durch Mitarbeiter des LZPD, bzw. des LKA im fachlichen Bereich ausgeübt.
Der Vertrag wird für die Dauer von 36 Monaten beginnend mit dem 01.01.2022 abgeschlossen. Er verlängert sich optional um weitere 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.12.2025.
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW Schifferstraße 10 47059 Duisburg Aus IT-sicherheitstechnischen Gründen stellt das LZPD seine Entwicklungs- und Testumgebungen nur eingeschränkt für das Arbeiten über Remote-Zugänge zur Verfügung. Aus diesem Grund und aus Gründen in Bezug auf die kontinuierlich stattfindenden projektbezogenen Präsenzabstimmungen gilt grundsätzlich Duisburg als Leistungserbringungsort. Abweichungen wird der Auftraggeber im Zuge des Projektlaufes, sofern umsetzbar, ermöglichen.
Der Auftraggeber führt aktuell diverse IT-Projekte durch. In diese sind IT-Berater einzubeziehen. Eine umfassende IT-Beratung ist für die Funktionstüchtigkeit des Betriebs und die Ermittlungstätigkeit der Polizei des Landes NRW unumgänglich und auf höchstem Stand aufrechtzuerhalten.
Die auszuschreibenden Dienstleistungen fallen konkret für Beratungs- und Entwicklungsleistungen für das Projekt PIAV-NRW und der Findus-Produktpalette an. Inhaltlich handelt es sich um die Erbringung von Beratungs-, Entwicklungs-, Planungs- und Controllingleistungen.
Der Polizeiliche Informations- und Analyseverbund (PIAV) beschreibt ein System zur unverzüglichen und qualitätsgesicherten Bereitstellung von ausgewählten Personen-, Fall- und Sachdaten aus den Teilnehmersystemen der Länderpolizeien, der Bundespolizei (BPOL), des Zolls und des BKA in einer gemeinsam genutzten Verbundanwendung auf Bundesebene zur länderübergreifenden operativen und strategischen Kriminalitätsanalyse. Das System PIAV besteht somit aus einer operativen und einer strategischen Komponente, inklusive einer Früherkennungskomponente.
Das Projekt PIAV:
Ziel des PIAV ist somit die Schaffung des oben beschriebenen Systems. Als Voraussetzung zur Zielerreichung stellt das Bundeskriminalamt (BKA) die zentralen Systeme und technische Schnittstellen in Form der Verbundanwendung zur Verfügung, was sowohl für die operative, als auch für die strategische Komponente gilt. Weiterhin zählt die Ablösung des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes KPMD zu den Zielen, was bedeutet, dass eine Anlieferung in die verschiedensten Erfassungsdateien innerhalb des PIAV realisiert wird. Dazu wurde ein stufenweises Vorgehen im Verbund beschlossen, indem zu definierten Meilensteinen eine schrittweise Erweiterung der zentralseitigen Erfassungsdateien vollzogen wird. Hauptgegenstand der Ausschreibung ist somit die Leistungserbringung zur Finalisierung der letzten PIAV-Stufen auf Basis des sich bereits im produktiven Einsatz befindenden NRW-Teilnehmersystems. Nach Projektabschluss wird das NRW-System in den Modus der Pflege und Wartung übergehen. Auch diese Phase ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
Das Verfahren FINDUS:
Das Verfahren FINDUS (Fallinformationen durchsuchen mit System) dient als Teilnehmersystem für die Anbindung an den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) des Landes NRW.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen!
Der Vertrag verlängert sich optional um 12 Monate, sollte der Auftraggeber den Vertrag nicht bis zum 30.09.2024 kündigen. Der Vertrag endet dementsprechend spätestens nach Ablauf von 48 Monaten zum 31.12.2025.
Derzeit noch nicht bekannt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LZPD / Pflegevertrag Findus/PIAV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene Gesamtauftragswert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrags. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da er u.a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Der Auftraggeber ist zudem nach § 5 VgV zur Wahrung der Vertraulichkeit von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen verpflichtet. Aus den vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 1 EUR eingegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXPNYD0D0MK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]