Fluggast- und Gepäckkontrollen für den Flughafen Hamburg - Interimsvertrag Referenznummer der Bekanntmachung: B 12.24 - 5100/15/VV : 2
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]9
Fax: [gelöscht]019
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fluggast- und Gepäckkontrollen für den Flughafen Hamburg - Interimsvertrag
Interimsvertrag über die Erbringung der Fluggast- und Gepäckkontrollen nach § 5 LuftSiG am Flughafen Hamburg
Interimsvertrag mit einer Dauer vom 01.01.2022 bis zum 31.01.2022
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Aufgrund von Verzögerungen im Vergabeverfahren der §5- Luftsicherheitskontrolldienstleistung am Flughafen Hamburg konnte der aus der Ausschreibung hervorgegangene neue Sicherheitsdienstleister die Aufgabe nicht rechtzeitig zum 01.01.2022 übernehmen. Daher wurde der bisherige Dienstleister zur Angebotsabgabe für einen Interimszeitraum von einem Monat aufgefordert. Auf dieses Angebot wurde der Zuschlag erteilt. Diese Maßnahme war vor dem Hintergrund der Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge zwingend erforderlich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fluggast- und Gepäckkontrollen für den Flughafen Hamburg - Interimsvertrag
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kelsterbach
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65451
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.