Rahmenkontrakt AC-Ladesäulen für 2022 und 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-055-EU-Bekanntmachung
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40233
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swd-ag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenkontrakt AC-Ladesäulen für 2022 und 2023
Rahmenkontrakt Lieferung AC Ladesäulen mit 2 Ladepunkten (jeweils Ladesteckdose Typ 2), 32 Ampere Stromstärke, je Ladepunkt eine Ladeleistung von 22 kW, für die Jahre 2022 und 2023, in 2 Losen
AC Ladesäule vorwiegend für den öffentlichen Raum, aus Stahlblech, Aluminium , oder vergleichbar
Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100 40233 Düsseldorf
Lieferung AC Ladesäulen mit 2 Ladepunkten (jeweils Ladesteckdose Typ 2), 32 Ampere Stromstärke, je Ladepunkt eine Ladeleistung von 22 kW.
Die Ladesäulen werden vorwiegend im öffentlichen Raum aufgebaut.
Zur Vorbeugung von Schäden durch Vandalismus soll daher die Ladesäule ein Gehäuse aus Stahlblech, Aluminium o.ä. haben.
Die Vorder- und Seitenteile sollten einzeln ersetzt werden können.
Geplante Mengen: bis zu 150 Ladesäulen pro Jahr
Garantierte Abnahmemenge: 50 Stück.
Zum Zeitpunkt der eu-weiten Bekanntmachung liegen dem Auftraggeber noch nicht für alle Säulen die erforderlichen Freigaben zur Aufstellung im öffentlichen Raum vor. Eine Abnahmeverpflichtung der genannten geplanten Mengen besteht daher nicht.
AC- Ladesäulen, montierbar auf Fundament mit den maximalen Größen (LxBxH) 380 x 220 x 570
Stadtwerke Düsseldorf AG Höherweg 100 40233 Düsseldorf
Lieferung AC Ladesäulen mit 2 Ladepunkten (jeweils Ladesteckdose Typ 2), 32 Ampere Stromstärke, je Ladepunkt eine Ladeleistung von 22 kW.
Voraussetzung: Die Ladesäule muss auf ein Fundament mit den maximalen Größen (LxBxH) 380 x 220 x 570 montierbar sein!
Die zusätzlichen Anforderungen aus LOS 1 müssen nicht erfüllt werden.
Geplante Mengen: bis zu 50 Ladesäulen pro Jahr
Garantierte Abnahmemenge: 20 Stück.
Zum Zeitpunkt der eu-weiten Bekanntmachung liegen dem Auftraggeber noch nicht für alle Säulen die erforderlichen Freigaben zur Aufstellung in Düsseldorf vor. Eine Abnahmeverpflichtung der genannten Mengen besteht daher nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
2) Organigramm der Unternehmensstruktur
3) Bestätigung durch Eigenerklärung der Verwendung der deutschen Sprache in Verhandlungen, Vertrag und während der Abwicklung
4) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
7a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann
8a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
9) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt
10) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
11) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
12) Bestätigung über den Einsatz von Ladesäulen am Markt mit Referenzliste unter Nennung des Lieferumfangs/Auftragsvolumens und des Auftraggebers.
13) Bestätigung der Einhaltung/Erfüllung aller genannten erforderlichen Mindeststandards.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss
vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
-Ausstattung mit 2 Ladepunkten (jeweils Ladesteckdose Typ 2) , 32 Ampere Stromstärke je Ladepunkt eine Ladeleistung von 22 kW
-Möglichkeit der Integration eines Hausanschlusskastens
-Möglichkeit der Integration eines separaten Zählerplatzes nach VDE AR 4101 und die Einhaltung der Anforderungen an Ladesäulen nach VDE AR 4102.
-Schutzart für Umgebungsbedingungen IP54
-Stoßfestigkeitsgrad IK10
-Die Ladesäule ist mit entsprechenden Komponenten auszustatten, dass die leistungs- oder zeitbasierte Messung (kWh oder Minuten) und Abrechnung sowie die Übertragung von Daten eichkonform umgesetzt werden kann. Dementsprechend ist auch die Übertragung der (Lade-)Daten an ein Backend eichkonform umzusetzen.
-Die Ladesäule muss für den Endkunden zwingend per RFID-Karte gemäß ISO 14443A freigeschalten werden können. Ebenso muss der Authentifizierungsvorgang über eine Handy-App realisiert werden können.
-Die Bezahlmöglichkeit per Kreditkartenterminal gemäß aktueller Ladesäulenverordnung (2021) ist erforderlich. Sollte die Umsetzung zum derzeitigen Zeitpunkt nicht möglich sein, so ist die Möglichkeit der Nachrüstung zwingend erforderlich.
-Jegliche Kommunikation zwischen Hersteller, zertifizierten Elektrofachpartnern und dem Auftraggeber hat in deutscher Sprache stattzufinden.
Mit dieser Veröffentlichung werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, Ihre Interessensbekundungen innerhalb der in dieser Bekanntmachung gesetzten Frist über das genannte e-Vergabe-Portal einzureichen.
Zur Interessensbekundung müssen alle unter dem Punkt "Teilnahmebedingungen" aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden.
Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter, gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an einem anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits eine Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten oder auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattform bereits gleiche oder ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.
An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.
Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss der Bewerbung vom Verfahren führen.
ggfs. Bankbürgschaften
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
- eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
- Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
- Benennung der bevollmächtigten Personen,
- Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
- eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
vorgelegt und
- jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0ZRFM6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.