Vergabe eines Wegenutzungsvertrages für die ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbraucher/-innen im Gebiet der Stadt Dinslaken
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dinslaken
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46535
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.dinslaken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines Wegenutzungsvertrages für die ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbraucher/-innen im Gebiet der Stadt Dinslaken
Die Stadt Dinslaken mit ca. 70.000 Einwohner/-innen liegt in NRW. Eigentümerin der Wasserversorgungsanlagen im Stadtgebiet und derzeitige Inhaberin der Wegenutzungsrechte ist die Stadtwerke Dinslaken GmbH. Der zwischen der Stadt Dinslaken und der Stadtwerke Dinslaken GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag endet am 31.12.2023. Die Gesamtleistungslänge der Versorgungsleitungen beträgt ca. 279.571 m und diejenige der Anschlussleitungen ca. 210.800 m. Die jährliche Absatzmenge beträgt ca. 3.700.000 m³. Die geografische und versorgte Fläche beträgt rund 47,67 km².
Die Stadt Dinslaken sucht mit diesem Verfahren einen Konzessionsvertragspartner/eine Konzessionsvertragspartnerin für die ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbraucher/-innen im Stadtgebiet Dinslaken ab dem 01.01.2024. Der zu schließende Wegenutzungsvertrag sieht eine Grundlaufzeit von 20 Jahren mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils 10 weitere Jahre vor.
Stadtgebiet Dinslaken
Mit Vertragsschluss ist die Aufgabe der Konzessionsvertragspartnerin/des Konzessionsvertragspartners verbunden, die Wasserversorgungsanlagen im Stadtgebiet während der Vertragslaufzeit zu betreiben und die Letztverbraucher/-innen im Stadtgebiet mit Wasser zu versorgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
- Unternehmensdarstellung (z.B. Gesellschaftsstruktur (Organigramm), Inhaber/-innen, Gesellschafter/-innen und Geschäftsführer/-innen, Beschreibung des Unternehmens und seiner Tätigkeitsfelder/Tätigkeiten; falls zutreffend: Darstellung der Konzernstrukturen und gegebenenfalls bestehenden unmittelbaren Beteiligungen);
- In Anlehnung an das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
- Handelsregisterauszug oder Registerauszug gleichwertiger Art, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist.
In Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
- der Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- die Umsätze des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit sie Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind;
- Erklärung über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung unter Angabe der versicherten Risiken und Deckungssummen.
In Form von Fremdnachweisen wird gefordert:
- Bankenerklärung zur Finanz- und Liquiditätssituation des Unternehmens, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Interessenbekundungsfrist.
Bezieht sich der/die Bewerber/-in bei der Darlegung seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens), so muss er/sie eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerberin seine sachlichen und/oder personellen Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Beruft sich der/die Bewerber/-in im Hinblick auf die finanzielle Leistungsfähigkeit auf ein anderes Unternehmen (auch ein Konzernunternehmen), so muss er/sie eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach er/sie und das andere Unternehmen sich verpflichten, gemeinschaftlich für die Vertragsdurchführung zu haften.
In der Form von Eigenerklärungen werden gefordert:
- Referenzen im Bereich der Verlegung und des Betriebs von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbraucher/-innen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, z. B. der Betrieb der eigenen Wasserversorgungsanlagen oder Betriebsführungsdienstleistungen für Dritte, und die zum Zeitpunkt des Ablaufens der Interessenbekundungsfrist nicht mehr als drei Jahre zurückliegen;
- Darstellung der technischen und personellen Kapazitäten des Unternehmens zur Durchführung der Verlegung und des Betriebs von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbraucher/-innen im Stadtgebiet Dinslaken, z. B. Angaben zu technischen Fachkräften, Beschreibung der technischen Ausrüstung, Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigungszahl des Unternehmens und der Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
Bezieht sich der/die Bewerber/-in bei der Darlegung seiner/ihrer Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (auch eines Konzernunternehmens), so muss er/sie eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens vorlegen, wonach sich das andere Unternehmen verpflichtet, dem Bewerber/der Bewerberin seine sachlichen und/oder personellen Mittel im Falle einer Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hiermit fordert die Stadt Dinslaken Interessent/-innen am Neuabschluss eines Wegenutzungsvertrages für die ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbraucher/-innen im Gebiet der Stadt Dinslaken auf, ihre schriftliche Interessenbekundung nebst der unter Ziffer III. abgeforderten Teilnahmeunterlagen bis zum
21.03.2022, 10:00 Uhr,
gemäß den in dieser Bekanntmachung beschriebenen Bedingungen bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen.
Die Übersendung der Interessenbekundung nebst der unter Ziffer III. abgeforderten Teilnahmeunterlagen hat in einem fest verschlossenen Umschlag oder Karton in zweifacher Ausfertigung (ein Original und eine Kopie) sowie zusätzlich auf einem digitalen Datenträger (CD-ROM, DVD-ROM oder USB-Stick) zu erfolgen. Der Umschlag oder Karton ist von außen sichtbar mit den Worten „Interessenbekundung im Verfahren der Stadt Dinslaken zur Neuvergabe eines Wasserkonzessionsvertrages – Nicht öffnen“ zu kennzeichnen. Bei Widersprüchen zwischen Papierform und digitaler Form der eingereichten Unterlagen ist die Papierform im Original maßgeblich.
Weitere Auskünfte können bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefragt werden.
Bewerbergemeinschaften und Einbeziehung von Unterauftragnehmer/-innen:
Bei der Bewerbung von Bewerbergemeinschaften haben diese gemeinsam mit ihrem Teilnahmeantrag eine Aufstellung der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft mit Bezeichnung der zur Vertretung bevollmächtigten Person sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass die zur Vertretung bevollmächtigte Person die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner/-innen haften. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Die Einbindung von Unterauftragnehmern/-innen ist zulässig. Sofern bereits Unterauftragnehmer/-innen bekannt sind, sollen jeweils deren Name und Anschrift im Teilnahmeantrag mitgeteilt werden.
Soweit der/die Bewerber/-in beabsichtigt, den Betrieb der Wasserversorgungsanlagen in einem nicht unerheblichen Umfang unter Einbeziehung anderer Unternehmen (auch Konzernunternehmen) sicherzustellen, sind die Erklärungen und Nachweise nach Ziffer III. auch für die anderen Unternehmen zu erbringen.
Vorbehalt der Nachforderung von Fremdnachweisen:
Die Stadt Dinslaken behält sich vor, Fremdnachweise für die geforderten Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren.
Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Wasserversorgungsanlagen:
Die von der derzeitigen Konzessionärin bereitgestellten Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation der Wasserversorgungsanlagen im Stadtgebiet Dinslaken können bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert werden. Voraussetzung für die Übersendung der entsprechenden Informationen ist die Einreichung einer unterschriebenen Vertraulichkeitsvereinbarung im Original bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle. Die Vertraulichkeitsvereinbarung kann ebenfalls bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktstelle schriftlich oder in Textform angefordert werden.
Zuschlagskriterien:
Der Wegenutzungsvertrag für die ausschließliche Verlegung und den Betrieb von Leitungen für die öffentliche Wasserversorgung von Letztverbraucher/-innen wird auf der Grundlage der Zuschlagskriterien vergeben, die in der Aufforderung zur Abgabe von indikativen Angeboten aufgeführt sein werden.
Klarstellung:
Diese Aufforderung zur Interessenbekundung leitet kein formelles Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und UVgO keine Anwendung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47015
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lg-duisburg.nrw.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
Postleitzahl: 47015
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lg-duisburg.nrw.de/