Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für Gewerbegebiete im Kreis Steinfurt - Stadt Ochtrup
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für Gewerbegebiete im Kreis Steinfurt - Stadt Ochtrup
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen die in der Stadt Ochtrup gelegenen, noch unterversorgten Teilnehmeranschlüsse in Gewerbegebieten über ein gigabitfähiges Netz erschlossen werden.
Zu erschließen sind ca. 81 Adressen in Gewerbegebieten der Stadt Ochtrup. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 und darauf weitere 8 Jahre zu betreiben.
Ziel der Maßnahme ist es zu ermöglichen, die in der Stadt Ochtrup gelegenen, noch unterversorgten Adressen in Gewerbegebieten über ein gigabitfähiges Netz zu erschließen. Dabei soll an den Teilnehmeranschlüssen flächendeckend jeweils zuverlässig eine Übertragungsrate von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zur Verfügung stehen.
Mit der gegenständlichen Auftragsbekanntmachung beabsichtigt der Kreis Steinfurt, zur Erbringung der vorgenannten Leistungen und Dienste geeignete Bieter zu ermitteln, die Angebot machen, um für die erforderlichen Investitionen eine Investitionsbeihilfe zu erhalten.
- Kriterium: Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - Gewichtung 45 %
- Kriterium: Zeitplan (Zeit und Meilensteinplanung) - Gewichtung 40 %
- Kriterium: Endkundenpreise (netto) - Gewichtung 10 %
- Kriterium: Konzept zur Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden - Gewichtung 5 %
Die Weiterleitung von Fördermitteln erfolgt auf Grundlage der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 28. November 2019 und der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms vom 29. Oktober 2018.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für Gewerbegebiete im Kreis Steinfurt - Stadt Ochtrup
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vreden
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48691
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber der Vergabestelle erhoben hat;
• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ferner ist es möglich, das die Vergabekammer sich sachlich für unzuständig erklärt. Letztlich obliegt diese Beurteilung jedoch der Vergabekammer.