Erweiterungsneubau Gesamtschule Nußberg, Stadt Iserlohn Referenznummer der Bekanntmachung: 1
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Iserlohn
NUTS-Code: DEA58 Märkischer Kreis
Postleitzahl: 58636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kapellmann.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau Gesamtschule Nußberg, Stadt Iserlohn
Die Stadt Iserlohn beabsichtigt den Neubau eines Schulgebäudes in Iserlohn-Nußberg. Die Planung und der Neubau dieses Gebäudes sowie der Außenanlagen sollen in einem Verhandlungsverfahren auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung an einen Totalunternehmer vergeben werden. Geplant ist die Errichtung eines Neubaus für die Sekundarstufe I der städtischen Gesamtschule am Nußberg nebst Außenanlagen und dessen Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur. Durch diesen Neubau soll die städtische Gesamtschule erweitert werden. Dazu wird der bisher von der Schule genutzte Sportplatz in der Ortlohnstraße, 58638 Iserlohn aufgegeben. Diese Fläche dient als Baugrundstück für den Neubau.
In dem Neubau sollen insbesondere Unterrichtsräume, Büroräume und eine Aula geschaffen werden.
Insgesamt sollen ca. 3.100 qm Nutzfläche zzgl. Konstruktions- und Verkehrsflächen errichtet werden.
Iserlohn Ortlohnstraße 58638 Iserlohn
Der Auftrag umfasst insbesondere die architektonische und technische Planung des Schulgebäudes nebst Außenanlagen, die komplette schlüsselfertige Bauausführung inklusive der zu beschaffenden Genehmigungen sowie die Anbindung an die verkehrliche und technische Infrastruktur. Als wesentlich bei der Planung und Realisierung ist zu berücksichtigen, dass der in unmittelbarer Nachbarschaft weiter laufende Schulbetrieb permanent sicherzustellen ist und nicht mehr als absolut unvermeidbar gestört werden darf. Weiterhin grenzt eine Wohnbebauung an. Ein hohes Maß an Aufmerksamkeit ist dementsprechend auf die Baustelleneinrichtung, die Baustellenlogistik und die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu legen.
Der Raumbedarf und das Raumprogramm wurden in intensiver Zusammenarbeit mit den Nutzern entwickelt. Es wird voraussichtlich eine Nutzfläche von ca. 3.100 qm benötigt. Der Ausstattungsbedarf des zu errichtenden Gebäudes umfasst einen mittleren Schulstandard. Die Gebäudeausführung soll vorrangig berücksichtigen, dass die Schule zur Erfüllung ihrer Aufgaben flexible Räumlichkeiten benötigt, die sowohl Platz zum klassischen Lehren und Lernen als auch als auch zur persönlichen Entfaltung bieten. Sie soll außerdem künftige bauliche Erweiterungen und Anbauten, wenn möglich, zulassen.
Der AG legt als öffentlicher Auftraggeber Wert auf eine angemessene Baukultur. Dementsprechend wird städtebaulichen und architektonischen Belangen in der Beurteilung der Angebote die nach der Wertungsmatrix gewichtete Bedeutung beigemessen werden. Zur Beurteilung der städtebaulichen und architektonischen Qualität wird sich der Auftraggeber von fachlichen Experten und aus der Kommunalpolitik unabhängig beraten lassen. Zu diesem Zweck werden die Entwürfe ohne Ansehung des Namens des Bieters, des Entwurfsverfassers oder des Angebotspreises von einem eingesetzten Fachgremium Architektur in ausgewählten Kriterien juriert werden. Grundsätzlich sind alle Planungsleistungen vom Auftragnehmer zu erbringen. Dies umfasst alle jeweils erforderlichen Leistungsbereiche der HOAI (Grundleistungen und Besondere Leistungen), wie beispielsweise Planungsleistungen der Objektplanung, der Freiflächen- und Infrastrukturplanung, der Technischen Ausrüstung, der Tragwerksplanung sowie sonstige erforderliche Planungs- und Gutachterleistungen. Der Umfang der jeweils erforderlichen Planungsleistungen bzw. die zu erbringenden Leistungsphasen und die speziellen Anforderungen an die Planung richten sich nach den objektspezifischen Gegebenheiten und entwurfsabhängigen Anforderungen. Der Auftragnehmer muss sich allerdings zur Sicherstellung der architektonischen Qualität vertraglich verpflichten, den Entwurfsverfasser mit den erforderlichen Leistungen der Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 HOAI sowie der künstlerischen Oberbauleitung zu beauftragen.Der Auftraggeber wird zum Bestand und dem Grundstück vorliegende Pläne und Gutachten bereitstellen. Eine genaue Auflistung der zur Verfügung stehenden und zu stellenden Unterlagen erfolgt im Rahmen der Vergabeunterlagen.
Grundsätzlich sind überdies alle Bauleistungen vollumfänglich durch den Auftragnehmer zu erbringen und die Räumlichkeiten schlüsselfertig, funktionsfähig und betriebsbereit herzustellen. Genauere Angaben, z. B. zum Ausbaustandard, regelt die Vergabeunterlage.
Es sind alle gültigen Normen, Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Besonders ist auf die Einhaltung der sicherheitstechnischen und energetischen Aspekte zu achten.
Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen auch die Umgestaltung der Freiflächen und Infrastruktur.
Der Auftraggeber erwartet unabhängig von der gewählten Konzeptionierung eine lebenszyklusorientierte Planung und bauliche Umsetzung. Insofern soll besonderes Augenmerk auf energetische und betriebliche (Reinigung und Pflege, Instandhaltung etc.) Aspekte gelegt werden. Dies gilt für die Auswahl der Materialen und Qualitäten sowie für die Konzeptionierung der baulichen Struktur im Hinblick auf eine hohe Flächeneffizienz.
Der Auftraggeber beabsichtigt, für konkrete Gewerke den Abschluss von Wartungsverträgen und -leistungen zur Erlangung der verlängerten 5-jährigen und teilweise 10-jährigen Gewährleistung (Dichte Gebäudehülle) mit zu beauftragen.
Die nachfolgenden objektiven Auswahlkriterien kommen erst in dem Fall zur Anwendung, dass mehr Bewerber die Teilnahme beantragen als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. In diesem Fall wird die Rangfolge der Bewerber mittels der Auswahlkriterien gemäß der nachfolgend dargestellten Bewertungsmatrix festgelegt. Die 3 Bewerber mit der jeweils höchsten Punktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Folgende Kriterien sind für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern ausschlaggebend. Es werden ausschließlich Referenzen des Bewerbers bzw. Totalunternehmers und der Fachplaner für selbst erbrachte Leistungen gewertet:
Für den Bewerber bzw. Totalunternehmer. Je Kriterium I, II, III werden drei Referenzen gewertet; wenn der Bewerber mehr als drei Referenzen einreicht, werden die drei besten Referenzen gewertet. Alle Referenzen müssen im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist dieses Teilnahmeantrag im Wesentlichen fertig gestellt sein.
I. Schlüsselfertige Planung und Ausführung eines vergleichbaren Gebäudes mit Leistungen mindestens analog den Leistungsbildern
- Objektplanung gemäß § 34 HOAI
- Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI
- Technische Gebäudeausrüstung gemäß § 55 HOAI
1. Planung auf Basis einer FLB ab LP 5 HOAI und höher 0 Punkte oder
Planung auf Basis einer FLB ab **LP 4 HOAI und höher 5 Punkte oder
Planung auf Basis einer FLB ab **LP 2 und höher 10 Punkte
**: "ab" LP bedeutet immer "inklusive" der genannten Leistungsphase
Die unter Punkt 1 genannten Punkte werden pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 10 Punkte, für 3 Referenzen 30 Punkte.
II. Schlüsselfertige Ausführung eines vergleichbaren Gebäudes (zwingend Bildungsgebäude, 3.000 m² BGF, 10 Mio. EUR brutto KG 200-500) ab LP 2 analog HOAI
1. Baukosten 0 bis 15 Mio. EUR brutto (KG 200-500) 0 Punkte oder
Baukosten 15 bis 30 Mio. EUR brutto (KG 200-500) 5 Punkte oder
Baukosten über 30 Mio. EUR brutto (KG 200-500) 10 Punkte
2. Gebäude, in dem keine Schulnutzung untergebracht ist 0 Punkte oder Bildungseinrichtung (z.B. Kita, Universität, Fachhochschule) 5 Punkte oder Schulgebäude (alle Schulformen) 10 Punkte
3. Referenz enthält keine Aula 0 Punkte oder Referenz beinhaltet eine Aula 5 Punkte oder Referenz beinhaltet eine Aula als Versammlungsstätte 10 Punkte
Die unter den Punkten 1-3 genannten Punkte werden pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 30 Punkte, für 3 Referenzen 90 Punkte.
III. Für den Projektleiter erfolgt die Wertung wie folgt:
1. Gesamtprojektleitung für ein Projekt mit Planung und
Bauleitung/Objektüberwachung mindestens LP -8 HOAI in einem GU/TU-Projekt 5 Punkte und
2. Bei dem Projekt handelt es sich um ein Schulgebäude 5 Punkte
Die Punkte für die Referenzen des Projektleiters werden vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 10 Punkte, für 3 Referenzen 30 Punkte.
Für den Totalunternehmer insgesamt können max. 150 Punkte erreicht werden.
Für die Fachplaner der Leistungsbilder Objektplanung und Technischen Ausrüstung. Je Kriterium und Leistungsbild werden maximal 3 Referenzen gewertet. Die Punkte werden je Leistungsbild und Referenz vergeben. Die Planung in der Referenz muss mindestens in den Leis-tungsphasen 3-5 nach HOAI erfolgt sein.
IV. Planung und Objektüberwachung Schulgebäude (Objektplaner)
1. wenn die Referenz die Planung einer Aula als Versammlungsstätte enthält 10 Punkte und
2. wenn die Referenz die Planung einer Clusterschule*** enthält 10 Punkte
*** Clusterschule bedeutet, die brandschutztechnische Berücksichtigung und Integration der Flurflächen, sodass diese flexibel genutzt werden können. Es herrschen resultierend Brand-schutztechnischen Anforderungen an die Möblierung der Flurflächen.
Die Punkte werden pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 20 Punkte, 3 Referenzen 60 Punkte.
V. Planung und Objektüberwachung Bildungseinrichtung oder ein vergleichbares Gebäude (TGA Planer)
1. wenn die Referenz die Planung einer Versammlungsstätte (z.B. Aula) enthält 5 Punkte und
2. wenn die Referenz einen über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden energetischen Standard beinhaltet 5 Punkte
Die Punkte werden pro Referenz vergeben und addiert. Maximal erreichbare Punktzahl pro Referenz 10 Punkte, 3 Referenzen 30 Punkte.
Insgesamt 90 Punkte für das Planungsteam.
Bei gleicher Bewertung in der Gesamtsumme aller Eignungskriterien entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Entwurfsverfasser muss Architekt oder Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung sowie Mitglied einer Architekten- oder Ingenieurskammer sein. Für ausländische Bewerber gelten vergleichbare Anforderungen.
Es sind Referenzen für den Bewerber bzw. Totalunternehmer (TU) sowie für die für die Fachplanungen vorgesehenen Nachunternehmer des Bewerbers bzw. TU einzureichen. Folgende Anforderungen müssen die Referenzobjekte mindestens erfüllen, damit die Eignung für die anstehende Planungs- und Bauaufgabe nachgewiesen ist:
I. Für den Bewerber und Totalunternehmer ist eine Referenz einzureichen
1. Für den Bewerber sind die nachfolgenden Anforderungen a) bis b) in allen Referenzen nachzuweisen:
a) Die angegebenen Referenzen müssen im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist des Teilnahmeantrags im Wesentlichen fertig gestellt sein.
b) Der Bewerber oder ein ARGE-Partner waren in der Referenz Totalunternehmer/-übernehmer
"Totalunternehmer oder -übernehmer" bedeutet, dass der Referenzinhaber außer-dem alle wesentlichen Planungsleistungen mindestens der Leistungsphasen 2, 3, 4, 5 und 8 HOAI ausgeführt hat.
2. Für den Bewerber bzw. Totalunternehmer sind die nachfolgenden Anforderungen c) bis e) in mindestens einer Referenz nachzuweisen:
c) Referenzprojekt mit Baukosten (KGR 200-500) von mind. 20 Mio. EUR brutto
d) BGF mind. 5.000 m²
e) Referenzprojekt enthält eine Versammlungsstätte
Hinweis: die Anforderungen c) bis e) müssen nicht alle gleichzeitig in einer Referenz erfüllt sein.
II. Für den Bewerber und Totalunternehmer ist die Eignung des Projektleiters nachzuwei-sen (Lebenslauf Projektleiter)
Der Projektleiter des Bewerbers und Totalunternehmers muss:
1. mindestens 7 Jahre Berufserfahrung haben.
2. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt angeben werden, in dem er in den Leistungs-phasen 2 - 8 gem. HOAI tätig war.
Dies ist durch die Vorlage eines entsprechenden Lebenslaufs und unter Angabe des Referenzprojekts (Name des Objekts, Adresse, Art der Bauleistung, Baukosten) nachzuweisen.
III. Für die vom Bewerber angegebenen Fachplaner der Leistungsbilder
- Objektplanung (§ 34 HOAI),
- Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI, ALG 1-8)
- Freianlagen (§ 39 HOAI)
ist jeweils mindestens eine Referenz je Leistungsbild einzureichen, auch wenn mehrere Leistungsbilder von einem Nachunternehmer erbracht werden sollen.
Für die Fachplaner der Leistungsbilder Objektplanung, Technischen Ausrüstung und Freianlagen ist die nachfolgende Anforderung f) in allen Referenzen nachzuweisen:
f) Die jeweils angegebenen Referenzen müssen im Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist Teilnahmeantrag im Wesentlichen fertig gestellt sein.
1. Für den/die vorgesehenen Fachplaner für das Leistungsbild Objektplanung
a) mindestens eine Referenz für ein Schulgebäude nachzuweisen, das mindestens 5.000 m² BGF a (DIN 277) hat und mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
b) Mindestens eine Referenz beinhaltet die Planung einer Aula als Versammlungs-stätte
2. Für den/die vorgesehenen Fachplaner für das Leistungsbild Technische Gebäudeaus-rüstung
c) mindestens eine Referenz für eine Bildungseinrichtung oder ein vergleich-bares Gebäude (z.B. Tagungsstätten) nachzuweisen, dass mehr als 5.000 m² BGF a (DIN 277) hat und mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
d) Mindestens eine Referenz beinhaltet die Planung einer Versammlungsstätte
3. Für den vorgesehenen Fachplaner für das Leistungsbild Freianlagen ist mindestens eine Referenz von Freianlagen für Bildungs-/ Kultureinrichtungen oder vergleichbare Ge-bäude oder Parkanlagen mit Sport- und Spielplatzflächen mit mehr als 4.000 m² Grundstückfläche nachzuweisen, welche mindestens in den Leistungsphasen 3 bis 5 HOAI bearbeitet wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYVRNCQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland