Herstellung und Lieferung von 3 Stück fabrikneuen Sattelzugmaschinen mit angebauter Hydraulikanlage incl. Wartung und Instandhaltung
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Viersen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41747
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.niersverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von 3 Stück fabrikneuen Sattelzugmaschinen mit angebauter Hydraulikanlage incl. Wartung und Instandhaltung
Herstellung und Lieferung von 3 Stück fabrikneuen Sattelzugmaschinen mit angebauter Hydraulikanlage incl. Wartung und Instandhaltung
Herstellung und Lieferung von 3 Stück fabrikneuen Sattelzugmaschinen mit angebauter Hydraulikanlage incl. Wartung und Instandhaltung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter ist bei der Berufsgenossenschaft/Handwerksrolle als Mitglied eingetragen. Der Bieter ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet. Er versichert, dass er für die hier angebotenen Leistungen in geschäftsüblicher Höhe gegen Haftpflicht versichert ist. Nachweise sind auf Anforderung vorzulegen.
(siehe Vergabeunterlagen Datei: ‚Eigenerklärungen‘: B) Eigenerklärung zur Eignung, Nr. 6: Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft und Nr.4: Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes.)
- Eigenerklärung des Bieters, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach :
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels),
- Eigenerklärung des Bieters, dass das Unternehmen nicht
1. bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
3. im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
- Dem Bieter ist bekannt, dass seitens der Vergabestelle noch keine Informationen hinsichtlich etwaiger früherer Ausschlüsse des Unternehmens von Vergabeverfahren oder Verfehlungen, die zu Eintragungen in das Vergaberegister des Landes NRW führen können, eingeholt wurden.
Der Bieter versichert, dass keine Verfehlungen vorliegen, die seinen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.
Dem Bieter ist bekannt, dass die Unrichtigkeit vorstehender Erklärung zu seinem Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister nach sich ziehen kann.
(siehe Vergabeunterlagen, Datei: ‚Eigenerklärungen‘: A Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, Nr. 1., 2., 3, jeweils mit Unterpunkten) Der Bieter verpflichtet sich, die vorstehenden Erklärungen auch von Unterauftragnehmern zu fordern und vor Vertragsschluss vorzulegen.
Hinweis:
Sofern Sie sich der Bieter in einer der vorgenannten Situationen befindet, kann er auch Nachweise dafür erbringen, dass er ausreichende Maßnahmen getroffen hat, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes dieser nicht zur Anwendung kommt. Zu diesem Zweck weist er nach, dass er einen Ausgleich für jeglichen durch eine Straftat oder Fehlverhalten verursachten Schaden gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, die Tatsachen und Umstände umfassend durch eine aktive Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsbehörden geklärt und konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder Verfehlungen zu vermeiden oder Sie die Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. Dieser Nachweis ist zusammen mit der Eigenerklärung der Bewerbung bzw. dem Angebot beizufügen.
Eigenerklärung des Bieters zu Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung:
Der Bieter erklärt, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Falls sein Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen.
(siehe Vergabeunterlagen, Datei: ‚Eigenerklärungen‘: B Eigenerklärung zur Eignung, Nr. 5)
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
2. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:
Der Bieter erklärt, dass er in den letzten 5 Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben hat.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, wird der Bieter nach Aufforderung des Auftraggebers drei Referenznachweise mit i.d.R. folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer, …..) Hinweis: der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass nur solche Referenzen vorgelegt werden, die den einschlägigen Datenschutzbestimmungen genügen (der Bieter gibt Angaben Dritter weiter). Die übermittelten Daten werden beim Niersverband gespeichert.
3. Angaben zu Arbeitskräften:
Der Bieter erklärt, dass ihm die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.
Falls sein Angebot in die engere Wahl gelangt, wird er nach Aufforderung des Auftraggebers die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
(siehe Vergabeunterlagen, Datei: ‚Eigenerklärungen‘: B) Eigenerklärung zur Eignung, Nr. 1,2,3:) - Ist der Bieter für die zu vergebende Leistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen, so ist anzugeben:
Name des Verzeichnisses, PQ_Nummer.
Ist der Bieter für die zu vergebende Leistung nicht präqualifiziert, so ist dieses anzugeben.
(siehe Vergabeunterlagen, Datei: ‚Eigenerklärungen‘: C) Präqualifikation) - Wird der Bieter die zu vergebende Leistung im Rahmen einer Bieter- /Arbeitsgemeinschaft abwickeln, so ist eine Erklärung aller Unternehmen der Bietergemeinschaft (bevollmächtigter Vertreter, weitere Mitglieder) beizufügen. (z.B. Musterformular 234 Vergabehandbuch Bund unter https://www.vergabe.nrw.de/download/formulare-vob-hochbau).
Wird der Bieter die zu vergebende Leistung nicht im Rahmen einer Bieter- / Arbeitsgemeinschaft abwickeln, so ist dieses anzugeben.
(siehe Vergabeunterlagen, Datei: ‚Eigenerklärungen‘: D) Eigenerklärung zur Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft) - Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Der Bieter beabsichtigt zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten von zu benennenden Unternehmen in Anspruch zu nehmen. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt.
Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, dass sie entsprechende Nachweise über die Leistungsfähigkeit und Erklärungen über die Zurverfügungstellung der Kapazitäten der vorgesehenen Eignungsleiher beibringen.
(siehe Vergabeunterlagen, Datei: ‚Eigenerklärungen‘: E) Eigenerklärung zur Eignungsleihe) - Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Sicherung einer einwandfreien Ausführung und zur Wahrnehmung seiner Aufgaben eine für die Leistung verantwortliche Person namentlich zu benennen (z.B. bei VOB: gem. § 56 BauO NRW), die im Auftragsfall dies voraussichtlich sein wird.
Dem Bieter ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und sein Angebot ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
Dies gilt auch für die Beibringung von entsprechenden Unterlagen für vorgesehene Nachunternehmen.
(siehe Vergabeunterlagen, Datei: ‚Eigenerklärungen‘: F) Eigenerklärung zur verantwortlichen Person) Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz:
Falls für einzelne Teilleistungen ein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist, sind Art und Umfang dieser Leistungen bereits zum Zeitpunkt der Submission zu benennen. Die Erklärung ist zwingend zum Zeitpunkt der Submission mit einzureichen. Ein Nachreichen ist nicht möglich. Wird diese Erklärung zur Submission nicht eingereicht, geht der Niersverband davon aus, dass die gesamte Leistung durch das eigene Unternehmen ausgeführt wird.
Beabsichtigt der Bieter Positionen / Teilleistungen / Gewerke im Falle des Zuschlages an Nachunternehmen weiter zu vergeben, so sind diese zu benennen. Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber bleibt unberührt.
Der Niersverband kann von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, verlangen, die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und ihre Sachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Nichtvorliegen von Ausschlussgründen) nachzuweisen und dass Ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
(siehe Vergabeunterlagen, Datei: ‘Nachunternehmererklärung‘)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).