Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E - 6.642 Sdh. (56)

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.olg-hamm.nrw.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYDSD0F7/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYDSD0F7
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Justiz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2

Referenznummer der Bekanntmachung: 5400 E - 6.642 Sdh. (56)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Aufgrund der weiterhin andauernden Corona-Pandemie vergibt das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm, als Rahmenvertrag die Lieferung von nasalen Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 für die im Bezirk des Oberlandesge-richts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne Justizvollzugsanstalten) ab dem 01.02.2022.

Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung und dem Vertragsentwurf entnommen werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
33124100 Diagnostikausrüstung
33190000 Verschiedene medizinische Geräte und Produkte
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand des europaweiten Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von nasalen Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien zum direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 und deren Distribution in den jeweils individuell erforderlichen Mengen an die 129 Justizeinrichtungen im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Die einzelnen Justizbehörden und deren Anschriften ergeben sich aus Anlage 1 der Leistungsbeschreibung.

Gefordert ist als Antigen-Selbsttest zum Nachweis von SARS-CoV-2 ein Nasal-Test, der die Abnahme im vorderen Nasenbereich vorsieht. Das Ergebnis des Antigen-Selbsttests zum Nachweis von SARS-CoV-2 muss nach ca. 15 Minuten unmittelbar durch die Anwenderinnen oder den Anwender des Selbsttests ablesbar sein.

Darüber hinaus müssen die Selbsttests im Zeitpunkt der Lieferung folgende Eigenschaften aufweisen, die sich auch aus der beizufügenden Gebrauchsanweisung ergeben müssen:

a) Sensitivität von mindestens 95 %

b) Spezifität von mindestens 99 %

c) Haltbarkeit: mindestens ein Jahr ab Auslieferung

d) CE-Kennzeichnung im regulären Konformitätsbewertungsverfahren

e) Verpackungsgröße von maximal 50 Stück, wobei die Bestandteile des Tests (insbes. die dazugehörige Flüssigkeit) auseinzelbar sein müssen

Die für die oben genannten Zwecke benötigten Selbsttests sind In-vitro-Diagnostika (IVD) zur Eigenanwendung. Der AN hat sicherzustellen, dass das angebotene Produkt während der gesamten Vertragslaufzeit verkehrsfähig im Sinne der medizinprodukterechtlichen Vorgaben ist und alle Anforderungen, insbesondere zum erstmaligen Inverkehrbringen, erfüllt.

Nähere Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/02/2022
Ende: 31/12/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ist zunächst bis zum Ablauf des 31.12.2022 begrenzt. Der AG hat das dreimalige Optionsrecht, die Rahmenvereinbarung (s. Anlage 3 der Leistungsbeschreibung) durch einseitige Erklärung bis zum Ablauf des 31.03.2023, bis zum Ablauf des 30.06.2023 und bis zum Ablauf des 30.09.2023 zu verlängern. Die Verlängerungsoption ist jeweils einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich durch den AG auszuüben.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die in den Vergabeunterlagen enthaltenen Anlage 5 "Angaben und Nachweise zur Eignungsprüfung" sowie "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" (Formular 521 EU) sind einzureichen und enthalten Informationen zu:

1.Eigenerklärung zur Berufsausübung

- Name und Anschrift des Bieters

- Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (nicht älter als 3 Monate)

2.

Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU)

Der Bieter erklärt, dass

- keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen des Bieters eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach

a) §§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) ,

c) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),

d) § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug),

e) § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug),

f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),

g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),

h) den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),

i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder

j) den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels);

- das Unternehmen des Bieters seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und diesbezüglich keine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung vorliegt bzw. das Unternehmen des Bieters seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass sich der Bieter zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.

Der Bieter erklärt ferner, dass sein Unternehmen nicht

- bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;

- zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;

- im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

Der Bieter versichert außerdem, dass keine Verfehlungen vorliegen, die den Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb rechtfertigen könnten oder zu einem Eintrag in das Vergaberegister führen könnten.

Der Bieter erklärt zudem, dass ihm bekannt ist, dass die Abgabe wissentlich falscher Angaben den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Die in den Vergabeunterlagen enthaltene Anlage 5 "Angaben und Nachweise zur Eignungsprüfung" ist einzureichen und enthält über die o.g. geforderten Informationen hinaus folgende Angaben zu den Umsätzen:

Die Umsätze des Bieters in den Kalenderjahren 2020 und 2021 sind wie folgt anzugeben:

- Gesamtumsatz in EUR netto

(sofern für 2021 noch nicht festgestellt, prognostiziert)

- Umsatz in EUR netto mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen

(sofern für 2021 noch nicht festgestellt, prognostiziert)

Der Bieter ist sich bewusst, dass wissentlich falsche Angaben den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben können.

Der Bieter hat zudem eine Ablichtung bzw. eine Bescheinigung des Versicherungsgebers über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden vorzulegen. Die Versicherungssumme muss pro Schadensfall mindestens [Betrag gelöscht] EURO betragen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Der Bieter benennt zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde mindestens zwei geeignete Referenzen, die die zu Zeiten der Pandemie (Kalenderjahre 2020 und/oder 2021) ausgeführten Lieferungen von Antigen-Selbsttests zur Eigenanwendung durch Laien zum Nachweis von SARS-CoV-2 zum Gegenstand haben.

- Bezeichnung der Leistungen:

- Öffentlicher Auftraggeber: ja/nein

- Name u. Anschrift des Aufraggebers

- Ansprechpartner: Name, Tel.-Nr., E-Mail

- Beschreibung der Leistung: Tätigkeiten/Aufgaben

- Auftragswert EUR (netto)

- Leistungszeitraum __bis__

- Bedarfsmenge durchschnittlich pro Monat:

__ Stück

Hinweis: Bitte reichen Sie Ihre Referenzen mit dem dafür vorgesehenen Formblatt (Anlage 6) ein. Das Formblatt ist ggf. mehrfach zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, mit den von Ihnen angegebenen Ansprechpartnern der Referenzen Kontakt aufzunehmen.

Der Bieter ist sich bewusst, dass wissentlich falsche Angaben den Ausschluss vom Vergabeverfahren zur Folge haben können.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Vergleichbar sind Leistungen, wenn für jede Referenz gesondert mindestens 40 % des in Anlage 1 der Leistungsbeschreibung (voraussichtliche Bedarfsmengen) angegebenen Mengenvolumens erreicht werden.

Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren
Begründung:

Nach § 4 Abs. 1 Corona-ArbschVO sind sämtlichen Beschäftigten durch den Arbeitgeber derzeit mindestens zweimal wöchentlich Selbsttests anzubieten.

Der Rahmenvertrag über die Lieferung von Antigen-Selbsttests für die Beschäftigten der Landesverwaltung endet unerwartet mit Ablauf des 31.12.2021. Ab diesem Zeitpunkt werden die Selbsttests innerhalb der einzelnen Ressorts zu beschaffen sein. Das JM NRW hat sich innerhalb des Justizsektors für eine dezentrale Vergabe ausgesprochen.

Mit Blick auf die aktuelle pandemische Entwicklung und die bei den im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm gelegenen Justizbehörden (ohne JVAen) vorhandenen Beständen, die allenfalls noch zur Deckung der Bedarfe für den Monat Januar 2022 ausreichen, ist eine schnellstmögliche und verlässliche Bereitstellung von Selbsttests für die Beschäftigten unabdingbar. Die Ausschreibung der Belieferung der oben genannten Justizbehörden mit Antigen-Selbsttests ist daher äußerst dringlich ab dem 01.02.2022 sicherzustellen.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 04/01/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/02/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 04/01/2022
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXPNYDSD0F7

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm (PinOLG).

Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB zu rügen.

Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der PinOLG gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB geltend gemacht werden.

Teilt die PinOLG dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen.

Bieter, deren Angebot für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden soll, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert.

Ein Vertrag darf erst 10 Kalendertage (15 Kalendertage bei nicht elektronischem Versand) nach Absendung dieser Information durch die PinOLG geschlossen werden. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die PinOLG; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Unternehmen kommt es nicht an.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/12/2021

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