Lieferung von Flurförderzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 21/Flurförderzeuge/05
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Flurförderzeugen
Beschaffungsvorhaben ist je Los die Lieferung v. Flurförderzeugen sowie zugeh. Dienstleistungen f. die BwFuhrparkService GmbH. Hierzu zählen die Überführung u. Rückführung v. Fahrzeugen, fahrzeugbez. Einweisungen u. Schulungen, Informationsdienste (kaufm./techn. Betreuung/Beratung), das Erstellen u. die Bereitstellung v. techn. Unterlagen, das Branding d. Fahrzeuge, die Bereitstellung v. elektr. Schnittstellen u. die Ersatzmobilität. Darüber hinaus gehören zum Lieferumfang auch herstellerspez. Ersatzteile, Zubehör, (Sonder-) Werkzeuge, Diagnosegeräte, Diagnosesoftware nebst Updates u. fahrzeugbez. Sonderausstattungen. Notwendige am Flurförderzeug vorzunehmende Umbauten u. Einbauten, optionale Ausstattungsvarianten, die Servicierbarkeit d. Flurförderzeuge, die Ersatzteilversorgung sowie die Instandhaltung d. Flurförderzeuge gehören ebenso zum Liefer- u. Dienstleistungsumfang.
Bei diesem Vergabeverfahren sollen mit so vielen unterschiedlichen Unternehmen wie möglich Rahmenvereinbarungen zur Lieferung v. Flurförderzeugen sowie zugehörige Dienstleistungen in folgenden Losen geschlossen werden:
Los 1 - Hubwagen
Los 2 - Gegengewichtstapler
Los 3 - Vierwege- u. Mehrwegstapler
Los 4 - Schubmaststapler
Los 5 - Regal- u. Kommissionierstapler
Los 6 - Teleskopstapler
Los 7 - Containerstapler
Los 8 - Schlepper
Hierbei stellt in jedem Los die Beschaffungsart "Kauf" das Hauptangebot dar. Zugelassen ist für jedes Los ausschließlich das kaufmänn. Nebenangebot "Leasing". Hierbei kann die altern. Finanzierung des Flurförderzeuges im Wege des Leasings angeboten werden. Eine Einbindung Dritter ist nur nach Maßgabe des Verfahrensleitfadens (siehe Vergabeunterlagen) sowie d. Rahmenleasingvereinbarung (siehe Vergabeunterlagen) zulässig. Der Bieter hat den als zukünftigen einbez. Dritten bereits bei Angebotsabgabe an d. in dem losspez. Angebotsformular (siehe Vergabeunterlagen) vorgesehenen Stelle zu benennen. Der benannte Dritte hat sich bereits bei Angebotsabgabe durch die in dem losspez. Angebotsformular vorgesehene, rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung zum Eintritt in die Rahmenleasingvereinbarung, zu verpflichten. Das vorstehend genannte Nebenangebot ist jedoch ausschließlich zu den Konditionen d. den Vergabeunterlagen beiliegenden u. auftraggeberseitig zwingend vorgegebenen Rahmenleasingvereinbarung zulässig - dies ist eine zwingende Mindestanforderung an die Einreichung eines kaufmänn. Nebenangebots. Zudem ist das Nebenangebot ausschließlich gemeinsam mit einem wertbaren Hauptangebot desselben Bieters für das betreffende Los zugelassen.
Ziel ist es, mit so vielen unterschiedlichen Lieferanten wie möglich, pro Los eine Rahmenvereinbarung zu schließen. Folglich wird mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB u. gem. § 57 VgV ausgeschlossen werden u. unabhängig v. den mögl. Antriebsarten d. Flurförderzeuge u. der Anzahl d. möglichen Flurförderzeugemodelle, die sich im Produktportfolio des Bieters befinden, entsprechend ihrem Angebot für das jew. Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen. Die Bieter sind daher aufgefordert, alle Flurförderzeuge, die sich in ihrem Produktportfolio befinden u. einem Los zugeordnet werden können, anzubieten. Dies erfolgt durch Auflistung einzelner Flurförderzeugmodelle o. ganzer Flurförderzeugmodellreihen in d. losspez. Anlage Vertragsgegenstand, welche den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Für die Anlieferung v. Flurförderzeuge u. die Erbringung v. Leistungen an den Flurförderzeugen ist d. Zugang zu militärischen Anlagen (Kasernen) notwendig. Der Zutritt erfolgt im Regelfall über das Passwechselverfahren. Der Auftragnehmer stellt in diesem Zusammenhang sicher, dass jegl. mit d. Ausführung des Auftrags betraute Person, jederzeit entspr. Ausweispapiere mit sich führt u. dass nur Personen eingesetzt werden, welche keine Staatsangehörigkeit gem. d. aktuell gült. Staatenliste, festgel. durch das Bundesministerium des Inneren im Sinne v. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG (Sicherheitsüberprüfungsgesetz) haben.
Hubwagen
Die deutschlandweite Auslieferung an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr.
Der genaue Anlieferort in Deutschland wird in der Bestellung angegeben.
Hinweis vorab: Der unter Ziffer II.1.5 aufgef. Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose für 6 Jahre wieder. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. 5.852.112,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.01.2026 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber v. der Möglichkeit der 1. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in d. Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2027 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber von der Möglichkeit der 2. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist d. Dienstleistungs-/Lieferumfang in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2028 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben in diesem Los ist die Lieferung v. Hubwägen (nachf. FFZ genannt) sowie zugeh. Dienstleistungen. Die FFZ müssen dem Stand d. Technik u. bei allen motorisch betrieb. FFZ d. aktuellen gült. Emissionsgesetzgebung entsprechen. Alle FFZ, die explizit f. die Teilnahme am Straßenverkehr best. werden, sind mind. so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. So sind insbes. unter anderem Beleuchtung, Kennzeichenhalter, Warndreieck u. Verbandkasten, mitzuliefern. Durch eine ggfls. def. Zusatzausstattung dürfen die konstruktiven u. sicherheitstechn. Merkmale des jew. FFZ nicht beeinträchtigt werden. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau v. Zusatzausstattung u. beim Mitführen entsprech. Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Dieses gilt auch für die durch den Auftragnehmer selbst beauftragten Einbauten, Ausbauten u. Umbauten. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergon. sowie den aktuellen betriebssicherheitst. Standards, auch für gewerbl. genutzte FFZ, vollständig entsprechen. Einbauten, Ausbauten u. Umbauten, sind grunds. durch den Auftragnehmer durchzuführen. Hierbei kann es sich z. B. um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau v. Waffenhalterungen u. Vorrüstungen f. Funkgeräte handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinb. Garantie/Gewährleistung zu übernehmen. Es ist eine Dokumentation zu erstellen u. dem FFZ beizufügen. Sofern Bedienungsanleitungen notwendig sind, so sind diese ebenfalls dem FFZ beizufügen. Der Auftragnehmer liefert grundsätzlich nur für den deutschen Markt vorgesehene FFZ.
Zu den Dienstleistungen zählen: Überführung u. Rückführung v. FFZ, flurförderzeugbez. Einweisungen u. Schulungen, Informationsdienste (kaufmänn./techn. Beratung/Betreuung), Branding d. FFZ, Bereitstellung v. techn. Unterlagen, Bereitstellung v. elektron. Schnittstellen u. die Ersatzmobilität.
Zum Lieferumfang gehören auch herstellerspez. Ersatzteile, Zubehör, (Sonder-) Werkzeuge, Diagnosegeräte, Diagnosesoftware nebst Updates u. flurförderzeugbez. Sonderausstattungen. Als Sonderausstattung wird die zusätzl. Ausstattung bezeichnet, mit welcher ein FFZ mehr ausgestattet ist, als es im Serienlieferumfang mit geringstmöglicher Ausstattung lieferbar ist. Eine Sonderausstattung kann z. B. auch ein Optionspaket sein, wie es in der Anlage Optionspaketekatalog FFZ (Siehe Vergabeunterlagen) zur Veranschaulichung abgebildet ist. Notwendige am FFZ vorzun. Umbauten u. Einbauten, option. Ausstattungsvarianten, die Servicierbarkeit d. FFZ, die Ersatzteilversorgung sowie die Instandhaltung d. FFZ gehören ebenso zum Liefer- u. Dienstleistungsumfang.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
- nicht benutzte, unbeschädigte, originalverpackte Ersatzteile u. Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle o. teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen,
- (Sonder-) Werkzeuge u. Diagnosegeräte, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle o. teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen,
- die Ersatzteilversorgung für die v. Auftraggeber abgerufenen FFZ für mind. 10 Jahre, bei Einzelanfertigungen (Sonderfahrzeuge) f. mind. 15 Jahre, nach einer mögl. Einstellung d. Produktion zu gewährleisten und
- mind. 98 % d. best. Ersatzteile innerhalb Deutschlands in 24 Stunden zu marktübl. Preisen bereitzustellen o. innerhalb des EU-Raums in 2 Werktagen, im sonstigen Ausland innerhalb v. 3 Werktagen.
Die Beschaffung d. FFZ kann im Kauf u. im Leasing erfolgen.
FFZ, die durch die Bundeswehr genutzt werden, müssen eine sogen. Freigabe zur Nutzung (FreNu) haben. Der Auftragnehmer muss aktiv daran mitwirken, dass die FreNu erteilt werden kann. Zur Erlangung d. FreNu benötigt d. Auftraggeber verschiedene Dokumente. Hierzu zählen z. B. die Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung, eine finale FFZ-Beschreibung mit techn. Daten u. Daten zu Klimawerten. Die Erlangung d. FreNu kann bei einfachen FFZ auf Papierlage erfolgen - einen Einfluss auf den Umfang hat d. Auftraggeber nicht. Für FFZ, die d. Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers über die Serienfertigung hinaus auf- bzw. umgebaut hat, ist eine detaill. Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzl. Regelungen durchzuführen. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme d. FFZ durch die Bundeswehr voraus. Diese besteht nicht nur aus der reinen Besichtigung des Flurförderzeuges, sondern kann auch mit sogen. "Stellproben" verbunden sein.
Der Einsatzbereich d. FFZ kann weltweit sein. Der Auftragnehmer muss daher über ein weltw. Netzwerk verfügen. Die Instandhaltung kann durch eig. Personal erfolgen, das entw. ortsfest ist o. auftragsbez. entsandt werden kann. Das Netzwerk kann aus eig. Niederlassungen, Niederlassungen des Herstellers, Werkstätten u./o. Dienstleistern im In- u. Ausland bestehen. Ein ausgef. FFZ muss unverzügl. wiederhergestellt werden. Wenn d. Weiterbetrieb nicht innerh. v. vorgeg. Fristen (s. Vergabeunterlagen) mgl. ist, ist ein f. den Verwendungszweck geeign. Ersatz-FFZ zur Verfügung zu stellen. Aufgr. d. Zeilenbegr. können nicht alle Details aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterlagen ein.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 31.01.2026 befristet.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.01.2028 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Zweistufiges Verfahren. In d. ersten Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeign. Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschl. werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschl. werden, also insbes. form- u. fristger. einger. werden u. den inhaltl. Anford. dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntm. benannt. Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu d. zu erbr. Leistung ungew. niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßg. des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden. Im Rahmen d. Prüfung werden folg. konditionsrel. Unterl. geprüft: Losspez. Anlage Nachlass, Losspez. Anlage Überführung u. Rückführung, Anlage Kosten Beklebung u. Rückrüstung Logo BwFPS, Losspez. Anlage Nachlass Instandhaltung u. Ersatzteile, Losspez. Anlage Teilerücknahme, Losspez. Anlage Einweisung, Losspez. Anlage Pauschalen f. Fehlteile.
Auf d. zweiten Stufe erfolgt die Entsch. über die Einzelauftragsverg. im Wettbewerb d. Auftragnehmer (AN) des betreff. Loses. Dieser beinhaltet:
Produktkonfiguration:
Die Produktentwickl. des Auftraggebers (AG) wird mit den losspez. AN schriftl. in Kontakt treten, um die modellspez. Ford. vorzustellen u. schriftl. abzustimmen. Dies stellt keine Verhandlung dar, sondern dient ledigl. d. Aufklärung. Der AN benennt im Nachgang das FFZ-Modell u. dessen Konfig. aus dem mit Angebotsabg. einger. Vertragsgegenstand, welches nach seiner Überzeugung die Ford. am besten erfüllt. Wenn d. AN kein passendes FFZ-Modell benennen kann, so ist dies dem AG schriftl. mitzuteilen. Der AG wird die v. den AN einger. Unterlagen u. Konfig. prüfen u. ausschl. die benannten Konfig. d. Modelle berücks., welche die Ford. erfüllen.
Angebotsaufforderung: Der Einkauf des AG konsult. in Textform gem. § 126b BGB alle losspez. AN, die in der Lage sind, den Auftrag auszuführen u. überm. alle für die Angebotsabg. notw. Unterlagen. In diesem Zuge setzt der Einkauf eine angem. Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsauff. bezieht sich auf die konkr. Konfig., die die Produktentwickl. an den Einkauf übermittelt hat. In d. Angebotsauff. wird angeg., ob es sich um Kauf u./o. Leasing handelt. Im Falle des Kaufs wird zusätzl. d. Restwert des betreff. FFZ mitgeteilt. Die Angabe einer Angebotsbindefrist erfolgt nicht, da d. AN so lange an sein Angebot geb. ist, bis eine Änd. d. UPE bzw. des Nettopreises in Kraft tritt. Die Angebotsauff. kann jederzeit erfolgen.
Angebotsabgabe, Angebotsöffnung: Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der AN ist so lange an sein Angebot gebunden bis eine Änd. d. UPE bzw. d. Nettopreises in Kraft tritt. So lange basieren alle unter "Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag" ausgel. Einzelbest. auf diesem einger. Angebot. Die Angebotsöffnung durch den AG findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
Angebotsbewertung: Unmittelb. nach Ablauf d. Angebotsfrist erfolgt die Bewertung d. Wirtschaftlichkeit aller form- u. fristgerecht einger. Angebote. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichk. dienen die unter Ziffer 7 des Verfahrensleitfaden (S. Vergabeunterl.) aufgef. Kosten. Zur Bewertung des jew. Angebotes kalk. d. AG monatl. Fahrzeugkosten unter Berücksichtig. v. versch. Einzelpos. (S. Anlage Beispielrechnung Fahrzeuge im jew. Reiter). Für den AG zählt somit ausschließl. d. Wert, welcher nach abgeschl. interner laufzeit- u. laufleistungsabh. Kalkulation unter "monatl. Fahrzeugkosten" f. Kauf u. Leasing ersichtl. ist. Alle wertbaren Angebote werden laufzeit- u. laufleistungsabh. in einem internen Ranking aufgeführt. Dieses Ranking führt unmittelb. zur Abrufberecht. des AG für die darin enthalt. FFZ-Modelle. Dies stellt jedoch keine Bestellverpfl. des AG dar, sondern zeigt ledigl. die mögl. Bestellfähigk. an, da die tatsächl. Bestellung, unabh. v. ermittelt. Ranking, bei dem AN erfolgt, d. f. das betreff. FFZ-Modell eine Freigabe zur Nutzung (FreNu) erhalten hat. Auf Verl. des AN informiert d. AG diesen über die konkrete Platzierung im Ranking. Der AG plant den Einsatz eines Lieferantenportals, auf welchen der AN Informat. zur Bewertung d. Wirtschaftlichk. eins. kann. Alle AN erhalten die Möglichk. zur Erl. einer FreNu. Der AN muss aktiv an d. Erl. d. FreNu mitwirken. Ein FFZ-Modell, welches auch nach erfolgten Nachbesserungsmaßn. noch keine FreNu erhalten hat, kann v. AG nicht bestellt werden.
Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag: Die Bestellung erfolgt beim losspez. AN, d. für sein FFZ-Modell eine FreNu erhalten hat u. auf Basis d. vorherig aufgef. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung das wirtschaftl. Angebot abgeg. (niedrigsten monatl. Fahrzeugkosten) hat. Hierbei werden grunds. die Kaufangebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Wenn für eine v. AG benötigte Laufzeit, in Verb. mit den v. AG benötigten Betriebsstunden, das Kaufangebot wirtschaftl. ist, so tätigt d. AG die Bestellung im Kauf. Wenn für eine v. AG benötigte Laufzeit, in Verb. mit den v. AG benötigten Betriebsstunden, das Leasingangebot wirtschaftl. ist, so tätigt d. AG die Bestellung im Leasing. Die Einzelbest. zu den vertragl. Vereinb. Konditionen erfolgt in jedem Los entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbes., dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschl. die einschl. bedarfsentsprech. Parameter berücksichtigt werden. Bei einer Einzelauftragsverg. (Bestellung) oberhalb d. jew. gült. Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Erteilung des Zuschlags die AN, deren Angebote keine Berücksichtig. finden, über die beabsichtigte Best. unter Einhaltung d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftl. informiert. Im Falle einer Änd. d. UPE bzw. d. Nettopreise, wird die Wirtschaftlichkeitsbew. f. das betreff. FFZ-Modell erneut durchgef., dies kann zu einer Änd. d. Platzierung führen. Aufgr. d. Zeilenbegr. dieses Formulars können nicht alle Details aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterl. ein.
Gegengewichtstapler
Die deutschlandweite Auslieferung an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr.
Der genaue Anlieferort in Deutschland wird in der Bestellung angegeben.
Hinweis vorab: Der unter Ziffer II.1.5 aufgef. Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose für 6 Jahre wieder. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. 55.852.488,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.01.2026 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber v. der Möglichkeit der 1. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in d. Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2027 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber von der Möglichkeit der 2. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist d. Dienstleistungs-/Lieferumfang in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. 83.778.732,00 EUR netto bis zum 31.01.2028 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben in diesem Los ist die Lieferung v. Gegengewichtstapler (nachf. FFZ genannt) sowie zugeh. Dienstleistungen. Die FFZ müssen dem Stand d. Technik u. bei allen motorisch betrieb. FFZ d. aktuellen gült. Emissionsgesetzgebung entsprechen. Alle FFZ, die explizit f. die Teilnahme am Straßenverkehr best. werden, sind mind. so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. So sind insbes. unter anderem Beleuchtung, Kennzeichenhalter, Warndreieck u. Verbandkasten, mitzuliefern. Durch eine ggfls. def. Zusatzausstattung dürfen die konstruktiven u. sicherheitstechn. Merkmale des jew. FFZ nicht beeinträchtigt werden. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau v. Zusatzausstattung u. beim Mitführen entsprech. Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Dieses gilt auch für die durch den Auftragnehmer selbst beauftragten Einbauten, Ausbauten u. Umbauten. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergon. sowie den aktuellen betriebssicherheitst. Standards, auch für gewerbl. genutzte FFZ, vollständig entsprechen. Einbauten, Ausbauten u. Umbauten, sind grunds. durch den Auftragnehmer durchzuführen. Hierbei kann es sich z. B. um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau v. Waffenhalterungen u. Vorrüstungen f. Funkgeräte handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinb. Garantie/Gewährleistung zu übernehmen. Es ist eine Dokumentation zu erstellen u. dem FFZ beizufügen. Sofern Bedienungsanleitungen notwendig sind, so sind diese ebenfalls dem FFZ beizufügen. Der Auftragnehmer liefert grundsätzlich nur für den deutschen Markt vorgesehene FFZ.
Zu den Dienstleistungen zählen: Überführung u. Rückführung v. FFZ, flurförderzeugbez. Einweisungen u. Schulungen, Informationsdienste (kaufmänn./techn. Beratung/Betreuung), Branding d. FFZ, Bereitstellung v. techn. Unterlagen, Bereitstellung v. elektron. Schnittstellen u. die Ersatzmobilität.
Zum Lieferumfang gehören auch herstellerspez. Ersatzteile, Zubehör, (Sonder-) Werkzeuge, Diagnosegeräte, Diagnosesoftware nebst Updates u. flurförderzeugbez. Sonderausstattungen. Als Sonderausstattung wird die zusätzl. Ausstattung bezeichnet, mit welcher ein FFZ mehr ausgestattet ist, als es im Serienlieferumfang mit geringstmöglicher Ausstattung lieferbar ist. Eine Sonderausstattung kann z. B. auch ein Optionspaket sein, wie es in der Anlage Optionspaketekatalog FFZ (Siehe Vergabeunterlagen) zur Veranschaulichung abgebildet ist. Notwendige am FFZ vorzun. Umbauten u. Einbauten, option. Ausstattungsvarianten, die Servicierbarkeit d. FFZ, die Ersatzteilversorgung sowie die Instandhaltung d. FFZ gehören ebenso zum Liefer- u. Dienstleistungsumfang.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
- nicht benutzte, unbeschädigte, originalverpackte Ersatzteile u. Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle o. teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen,
- (Sonder-) Werkzeuge u. Diagnosegeräte, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle o. teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen,
- die Ersatzteilversorgung für die v. Auftraggeber abgerufenen FFZ für mind. 10 Jahre, bei Einzelanfertigungen (Sonderfahrzeuge) f. mind. 15 Jahre, nach einer mögl. Einstellung d. Produktion zu gewährleisten und
- mind. 98 % d. best. Ersatzteile innerhalb Deutschlands in 24 Stunden zu marktübl. Preisen bereitzustellen o. innerhalb des EU-Raums in 2 Werktagen, im sonstigen Ausland innerhalb v. 3 Werktagen.
Die Beschaffung d. FFZ kann im Kauf u. im Leasing erfolgen.
FFZ, die durch die Bundeswehr genutzt werden, müssen eine sogen. Freigabe zur Nutzung (FreNu) haben. Der Auftragnehmer muss aktiv daran mitwirken, dass die FreNu erteilt werden kann. Zur Erlangung d. FreNu benötigt d. Auftraggeber verschiedene Dokumente. Hierzu zählen z. B. die Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung, eine finale FFZ-Beschreibung mit techn. Daten u. Daten zu Klimawerten. Die Erlangung d. FreNu kann bei einfachen FFZ auf Papierlage erfolgen - einen Einfluss auf den Umfang hat d. Auftraggeber nicht. Für FFZ, die d. Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers über die Serienfertigung hinaus auf- bzw. umgebaut hat, ist eine detaill. Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzl. Regelungen durchzuführen. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme d. FFZ durch die Bundeswehr voraus. Diese besteht nicht nur aus der reinen Besichtigung des FFZ, sondern kann auch mit sogen. "Stellproben" verbunden sein.
Der Einsatzbereich d. FFZ kann weltweit sein. Der Auftragnehmer muss daher über ein weltw. Netzwerk verfügen. Die Instandhaltung kann durch eig. Personal erfolgen, das entw. ortsfest ist o. auftragsbez. entsandt werden kann. Das Netzwerk kann aus eig. Niederlassungen, Niederlassungen des Herstellers, Werkstätten u./o. Dienstleistern im In- u. Ausland bestehen. Ein ausgef. FFZ muss unverzügl. wiederhergestellt werden. Wenn d. Weiterbetrieb nicht innerh. v. vorgeg. Fristen (s. Vergabeunterlagen) mgl. ist, ist ein f. den Verwendungszweck geeign. Ersatz-FFZ zur Verfügung zu stellen. Aufgr. d. Zeilenbegr. können nicht alle Details aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterlagen ein.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 31.01.2026 befristet.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.01.2028 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Zweistufiges Verfahren. In d. ersten Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeign. Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschl. werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschl. werden, also insbes. form- u. fristger. einger. werden u. den inhaltl. Anford. dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntm. benannt. Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu d. zu erbr. Leistung ungew. niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßg. des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden. Im Rahmen d. Prüfung werden folg. konditionsrel. Unterl. geprüft: Losspez. Anlage Nachlass, Losspez. Anlage Überführung u. Rückführung, Anlage Kosten Beklebung u. Rückrüstung Logo BwFPS, Losspez. Anlage Nachlass Instandhaltung u. Ersatzteile, Losspez. Anlage Teilerücknahme, Losspez. Anlage Einweisung, Losspez. Anlage Pauschalen f. Fehlteile.
Auf d. zweiten Stufe erfolgt die Entsch. über die Einzelauftragsverg. im Wettbewerb d. Auftragnehmer (AN) des betreff. Loses. Dieser beinhaltet:
Produktkonfiguration:
Die Produktentwickl. des Auftraggebers (AG) wird mit den losspez. AN schriftl. in Kontakt treten, um die modellspez. Ford. vorzustellen u. schriftl. abzustimmen. Dies stellt keine Verhandlung dar, sondern dient ledigl. d. Aufklärung. Der AN benennt im Nachgang das FFZ-Modell u. dessen Konfig. aus dem mit Angebotsabg. einger. Vertragsgegenstand, welches nach seiner Überzeugung die Ford. am besten erfüllt. Wenn d. AN kein passendes FFZ-Modell benennen kann, so ist dies dem AG schriftl. mitzuteilen. Der AG wird die v. den AN einger. Unterlagen u. Konfig. prüfen u. ausschl. die benannten Konfig. d. Modelle berücks., welche die Ford. erfüllen.
Angebotsaufforderung: Der Einkauf des AG konsult. in Textform gem. § 126b BGB alle losspez. AN, die in der Lage sind, den Auftrag auszuführen u. überm. alle für die Angebotsabg. notw. Unterlagen. In diesem Zuge setzt der Einkauf eine angem. Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsauff. bezieht sich auf die konkr. Konfig., die die Produktentwickl. an den Einkauf übermittelt hat. In d. Angebotsauff. wird angeg., ob es sich um Kauf u./o. Leasing handelt. Im Falle des Kaufs wird zusätzl. d. Restwert des betreff. FFZ mitgeteilt. Die Angabe einer Angebotsbindefrist erfolgt nicht, da d. AN so lange an sein Angebot geb. ist, bis eine Änd. d. UPE bzw. des Nettopreises in Kraft tritt. Die Angebotsauff. kann jederzeit erfolgen.
Angebotsabgabe, Angebotsöffnung: Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der AN ist so lange an sein Angebot gebunden bis eine Änd. d. UPE bzw. d. Nettopreises in Kraft tritt. So lange basieren alle unter "Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag" ausgel. Einzelbest. auf diesem einger. Angebot. Die Angebotsöffnung durch den AG findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
Angebotsbewertung: Unmittelb. nach Ablauf d. Angebotsfrist erfolgt die Bewertung d. Wirtschaftlichkeit aller form- u. fristgerecht einger. Angebote. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichk. dienen die unter Ziffer 7 des Verfahrensleitfaden (S. Vergabeunterl.) aufgef. Kosten. Zur Bewertung des jew. Angebotes kalk. d. AG monatl. Fahrzeugkosten unter Berücksichtig. v. versch. Einzelpos. (S. Anlage Beispielrechnung Fahrzeuge im jew. Reiter). Für den AG zählt somit ausschließl. d. Wert, welcher nach abgeschl. interner laufzeit- u. laufleistungsabh. Kalkulation unter "monatl. Fahrzeugkosten" f. Kauf u. Leasing ersichtl. ist. Alle wertbaren Angebote werden laufzeit- u. laufleistungsabh. in einem internen Ranking aufgeführt. Dieses Ranking führt unmittelb. zur Abrufberecht. des AG für die darin enthalt. FFZ-Modelle. Dies stellt jedoch keine Bestellverpfl. des AG dar, sondern zeigt ledigl. die mögl. Bestellfähigk. an, da die tatsächl. Bestellung, unabh. v. ermittelt. Ranking, bei dem AN erfolgt, d. f. das betreff. FFZ-Modell eine Freigabe zur Nutzung (FreNu) erhalten hat. Auf Verl. des AN informiert d. AG diesen über die konkrete Platzierung im Ranking. Der AG plant den Einsatz eines Lieferantenportals, auf welchen der AN Informat. zur Bewertung d. Wirtschaftlichk. eins. kann. Alle AN erhalten die Möglichk. zur Erl. einer FreNu. Der AN muss aktiv an d. Erl. d. FreNu mitwirken. Ein FFZ-Modell, welches auch nach erfolgten Nachbesserungsmaßn. noch keine FreNu erhalten hat, kann v. AG nicht bestellt werden.
Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag: Die Bestellung erfolgt beim losspez. AN, d. für sein FFZ-Modell eine FreNu erhalten hat u. auf Basis d. vorherig aufgef. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung das wirtschaftl. Angebot abgeg. (niedrigsten monatl. Fahrzeugkosten) hat. Hierbei werden grunds. die Kaufangebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Wenn für eine v. AG benötigte Laufzeit, in Verb. mit den v. AG benötigten Betriebsstunden, das Kaufangebot wirtschaftl. ist, so tätigt d. AG die Bestellung im Kauf. Wenn für eine v. AG benötigte Laufzeit, in Verb. mit den v. AG benötigten Betriebsstunden, das Leasingangebot wirtschaftl. ist, so tätigt d. AG die Bestellung im Leasing. Die Einzelbest. zu den vertragl. Vereinb. Konditionen erfolgt in jedem Los entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbes., dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschl. die einschl. bedarfsentsprech. Parameter berücksichtigt werden. Bei einer Einzelauftragsverg. (Bestellung) oberhalb d. jew. gült. Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Erteilung des Zuschlags die AN, deren Angebote keine Berücksichtig. finden, über die beabsichtigte Best. unter Einhaltung d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftl. informiert. Im Falle einer Änd. d. UPE bzw. d. Nettopreise, wird die Wirtschaftlichkeitsbew. f. das betreff. FFZ-Modell erneut durchgef., dies kann zu einer Änd. d. Platzierung führen. Aufgr. d. Zeilenbegr. dieses Formulars können nicht alle Details aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterl. ein.
Vierwege- und Mehrwegstapler
Die deutschlandweite Auslieferung an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr.
Der genaue Anlieferort in Deutschland wird in der Bestellung angegeben.
Hinweis vorab: Der unter Ziffer II.1.5 aufgef. Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose für 6 Jahre wieder. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. 2.733.981,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.01.2026 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber v. der Möglichkeit der 1. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in d. Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2027 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber von der Möglichkeit der 2. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist d. Dienstleistungs-/Lieferumfang in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2028 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben in diesem Los ist die Lieferung v. Vierwege- u. Mehrwegstapler (nachf. FFZ genannt) sowie zugeh. Dienstleistungen. Die FFZ müssen dem Stand d. Technik u. bei allen motorisch betrieb. FFZ d. aktuellen gült. Emissionsgesetzgebung entsprechen. Alle FFZ, die explizit f. die Teilnahme am Straßenverkehr best. werden, sind mind. so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. So sind insbes. unter anderem Beleuchtung, Kennzeichenhalter, Warndreieck u. Verbandkasten, mitzuliefern. Durch eine ggfls. def. Zusatzausstattung dürfen die konstruktiven u. sicherheitstechn. Merkmale des jew. FFZ nicht beeinträchtigt werden. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau v. Zusatzausstattung u. beim Mitführen entsprech. Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Dies gilt auch für die durch den Auftragnehmer selbst beauftragten Einbauten, Ausbauten u. Umbauten. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergon. sowie den aktuellen betriebssicherheitst. Standards, auch für gewerbl. genutzte FFZ, vollst. entsprechen. Einbauten, Ausbauten u. Umbauten, sind grunds. durch den Auftragnehmer durchzuführen. Hierbei kann es sich z. B. um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau v. Waffenhalterungen u. Vorrüstungen f. Funkgeräte handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinb. Garantie/Gewährleistung zu übernehmen. Es ist eine Dokumentation zu erstellen u. dem FFZ beizufügen. Sofern Bedienungsanleitungen notwendig sind, so sind diese ebenfalls dem FFZ beizufügen. Der Auftragnehmer liefert grundsätzlich nur für den deutschen Markt vorgesehene FFZ.
Zu den Dienstleistungen zählen: Überführung u. Rückführung v. FFZ, flurförderzeugbez. Einweisungen u. Schulungen, Informationsdienste (kaufmänn./techn. Beratung/Betreuung), Branding d. FFZ, Bereitstellung v. techn. Unterlagen, Bereitstellung v. elektron. Schnittstellen u. die Ersatzmobilität.
Zum Lieferumfang gehören auch herstellerspez. Ersatzteile, Zubehör, (Sonder-) Werkzeuge, Diagnosegeräte, Diagnosesoftware nebst Updates u. flurförderzeugbez. Sonderausstattungen. Als Sonderausstattung wird die zusätzl. Ausstattung bezeichnet, mit welcher ein FFZ mehr ausgestattet ist, als es im Serienlieferumfang mit geringstmöglicher Ausstattung lieferbar ist. Eine Sonderausstattung kann z. B. auch ein Optionspaket sein, wie es in der Anlage Optionspaketekatalog FFZ (Siehe Vergabeunterlagen) zur Veranschaulichung abgebildet ist. Notwendige am FFZ vorzun. Umbauten u. Einbauten, option. Ausstattungsvarianten, die Servicierbarkeit d. FFZ, die Ersatzteilversorgung sowie die Instandhaltung d. FFZ gehören ebenso zum Liefer- u. Dienstleistungsumfang.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
- nicht benutzte, unbeschädigte, originalverpackte Ersatzteile u. Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle o. teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen,
- (Sonder-) Werkzeuge u. Diagnosegeräte, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle o. teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen,
- die Ersatzteilversorgung für die v. Auftraggeber abgerufenen FFZ für mind. 10 Jahre, bei Einzelanfertigungen (Sonderfahrzeuge) f. mind. 15 Jahre, nach einer mögl. Einstellung d. Produktion zu gewährleisten und
- mind. 98 % d. best. Ersatzteile innerhalb Deutschlands in 24 Stunden zu marktübl. Preisen bereitzustellen o. innerhalb des EU-Raums in 2 Werktagen, im sonstigen Ausland innerhalb v. 3 Werktagen.
Die Beschaffung d. FFZ kann im Kauf u. im Leasing erfolgen.
FFZ, die durch die Bundeswehr genutzt werden, müssen eine sogen. Freigabe zur Nutzung (FreNu) haben. Der Auftragnehmer muss aktiv daran mitwirken, dass die FreNu erteilt werden kann. Zur Erlangung d. FreNu benötigt d. Auftraggeber verschiedene Dokumente. Hierzu zählen z. B. die Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung, eine finale FFZ-Beschreibung mit techn. Daten u. Daten zu Klimawerten. Die Erlangung d. FreNu kann bei einfachen FFZ auf Papierlage erfolgen - einen Einfluss auf den Umfang hat d. Auftraggeber nicht. Für FFZ, die d. Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers über die Serienfertigung hinaus auf- bzw. umgebaut hat, ist eine detaill. Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzl. Regelungen durchzuführen. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme d. FFZ durch die Bundeswehr voraus. Diese besteht nicht nur aus der reinen Besichtigung des FFZ, sondern kann auch mit sogen. "Stellproben" verbunden sein.
Der Einsatzbereich d. FFZ kann weltweit sein. Der Auftragnehmer muss daher über ein weltw. Netzwerk verfügen. Die Instandhaltung kann durch eig. Personal erfolgen, das entw. ortsfest ist o. auftragsbez. entsandt werden kann. Das Netzwerk kann aus eig. Niederlassungen, Niederlassungen des Herstellers, Werkstätten u./o. Dienstleistern im In- u. Ausland bestehen. Ein ausgef. FFZ muss unverzügl. wiederhergestellt werden. Wenn d. Weiterbetrieb nicht innerh. v. vorgeg. Fristen (s. Vergabeunterlagen) mgl. ist, ist ein f. den Verwendungszweck geeign. Ersatz-FFZ zur Verfügung zu stellen. Aufgr. d. Zeilenbegr. können nicht alle Details aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterlagen ein.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 31.01.2026 befristet.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.01.2028 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Zweistufiges Verfahren. In d. ersten Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeign. Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschl. werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschl. werden, also insbes. form- u. fristger. einger. werden u. den inhaltl. Anford. dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntm. benannt. Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu d. zu erbr. Leistung ungew. niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßg. des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden. Im Rahmen d. Prüfung werden folg. konditionsrel. Unterl. geprüft: Losspez. Anlage Nachlass, Losspez. Anlage Überführung u. Rückführung, Anlage Kosten Beklebung u. Rückrüstung Logo BwFPS, Losspez. Anlage Nachlass Instandhaltung u. Ersatzteile, Losspez. Anlage Teilerücknahme, Losspez. Anlage Einweisung, Losspez. Anlage Pauschalen f. Fehlteile.
Auf d. zweiten Stufe erfolgt die Entsch. über die Einzelauftragsverg. im Wettbewerb d. Auftragnehmer (AN) des betreff. Loses. Dieser beinhaltet:
Produktkonfiguration:
Die Produktentwickl. des Auftraggebers (AG) wird mit den losspez. AN schriftl. in Kontakt treten, um die modellspez. Ford. vorzustellen u. schriftl. abzustimmen. Dies stellt keine Verhandlung dar, sondern dient ledigl. d. Aufklärung. Der AN benennt im Nachgang das FFZ-Modell u. dessen Konfig. aus dem mit Angebotsabg. einger. Vertragsgegenstand, welches nach seiner Überzeugung die Ford. am besten erfüllt. Wenn d. AN kein passendes FFZ-Modell benennen kann, so ist dies dem AG schriftl. mitzuteilen. Der AG wird die v. den AN einger. Unterlagen u. Konfig. prüfen u. ausschl. die benannten Konfig. d. Modelle berücks., welche die Ford. erfüllen.
Angebotsaufforderung: Der Einkauf des AG konsult. in Textform gem. § 126b BGB alle losspez. AN, die in der Lage sind, den Auftrag auszuführen u. überm. alle für die Angebotsabg. notw. Unterlagen. In diesem Zuge setzt der Einkauf eine angem. Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsauff. bezieht sich auf die konkr. Konfig., die die Produktentwickl. an den Einkauf übermittelt hat. In d. Angebotsauff. wird angeg., ob es sich um Kauf u./o. Leasing handelt. Im Falle des Kaufs wird zusätzl. d. Restwert des betreff. FFZ mitgeteilt. Die Angabe einer Angebotsbindefrist erfolgt nicht, da d. AN so lange an sein Angebot geb. ist, bis eine Änd. d. UPE bzw. des Nettopreises in Kraft tritt. Die Angebotsauff. kann jederzeit erfolgen.
Angebotsabgabe, Angebotsöffnung: Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der AN ist so lange an sein Angebot gebunden bis eine Änd. d. UPE bzw. d. Nettopreises in Kraft tritt. So lange basieren alle unter "Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag" ausgel. Einzelbest. auf diesem einger. Angebot. Die Angebotsöffnung durch den AG findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
Angebotsbewertung: Unmittelb. nach Ablauf d. Angebotsfrist erfolgt die Bewertung d. Wirtschaftlichkeit aller form- u. fristgerecht einger. Angebote. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichk. dienen die unter Ziffer 7 des Verfahrensleitfaden (S. Vergabeunterl.) aufgef. Kosten. Zur Bewertung des jew. Angebotes kalk. d. AG monatl. Fahrzeugkosten unter Berücksichtig. v. versch. Einzelpos. (S. Anlage Beispielrechnung Fahrzeuge im jew. Reiter). Für den AG zählt somit ausschließl. d. Wert, welcher nach abgeschl. interner laufzeit- u. laufleistungsabh. Kalkulation unter "monatl. Fahrzeugkosten" f. Kauf u. Leasing ersichtl. ist. Alle wertbaren Angebote werden laufzeit- u. laufleistungsabh. in einem internen Ranking aufgeführt. Dieses Ranking führt unmittelb. zur Abrufberecht. des AG für die darin enthalt. FFZ-Modelle. Dies stellt jedoch keine Bestellverpfl. des AG dar, sondern zeigt ledigl. die mögl. Bestellfähigk. an, da die tatsächl. Bestellung, unabh. v. ermittelt. Ranking, bei dem AN erfolgt, d. f. das betreff. FFZ-Modell eine Freigabe zur Nutzung (FreNu) erhalten hat. Auf Verl. des AN informiert d. AG diesen über die konkrete Platzierung im Ranking. Der AG plant den Einsatz eines Lieferantenportals, auf welchen der AN Informat. zur Bewertung d. Wirtschaftlichk. eins. kann. Alle AN erhalten die Möglichk. zur Erl. einer FreNu. Der AN muss aktiv an d. Erl. d. FreNu mitwirken. Ein FFZ-Modell, welches auch nach erfolgten Nachbesserungsmaßn. noch keine FreNu erhalten hat, kann v. AG nicht bestellt werden.
Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag: Die Bestellung erfolgt beim losspez. AN, d. für sein FFZ-Modell eine FreNu erhalten hat u. auf Basis d. vorherig aufgef. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung das wirtschaftl. Angebot abgeg. (niedrigsten monatl. Fahrzeugkosten) hat. Hierbei werden grunds. die Kaufangebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Wenn für eine v. AG benötigte Laufzeit, in Verb. mit den v. AG benötigten Betriebsstunden, das Kaufangebot wirtschaftl. ist, so tätigt d. AG die Bestellung im Kauf. Wenn für eine v. AG benötigte Laufzeit, in Verb. mit den v. AG benötigten Betriebsstunden, das Leasingangebot wirtschaftl. ist, so tätigt d. AG die Bestellung im Leasing. Die Einzelbest. zu den vertragl. Vereinb. Konditionen erfolgt in jedem Los entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbes., dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschl. die einschl. bedarfsentsprech. Parameter berücksichtigt werden. Bei einer Einzelauftragsverg. (Bestellung) oberhalb d. jew. gült. Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Erteilung des Zuschlags die AN, deren Angebote keine Berücksichtig. finden, über die beabsichtigte Best. unter Einhaltung d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftl. informiert. Im Falle einer Änd. d. UPE bzw. d. Nettopreise, wird die Wirtschaftlichkeitsbew. f. das betreff. FFZ-Modell erneut durchgef., dies kann zu einer Änd. d. Platzierung führen. Aufgr. d. Zeilenbegr. dieses Formulars können nicht alle Details aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterl. ein.
Schubmaststapler
Die deutschlandweite Auslieferung an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr.
Der genaue Anlieferort in Deutschland wird in der Bestellung angegeben.
Hinweis vorab: Der unter Ziffer II.1.5 aufgef. Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose für 6 Jahre wieder. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. 1.674.868,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.01.2026 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber v. der Möglichkeit der 1. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in d. Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2027 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber von der Möglichkeit der 2. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist d. Dienstleistungs-/Lieferumfang in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2028 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben in diesem Los ist die Lieferung v. Schubmaststapler (nachf. FFZ genannt) sowie zugeh. Dienstleistungen. Die FFZ müssen dem Stand d. Technik u. bei allen motorisch betrieb. FFZ d. aktuellen gült. Emissionsgesetzgebung entsprechen. Alle FFZ, die explizit f. die Teilnahme am Straßenverkehr best. werden, sind mind. so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. So sind insbes. unter anderem Beleuchtung, Kennzeichenhalter, Warndreieck u. Verbandkasten, mitzuliefern. Durch eine ggfls. def. Zusatzausstattung dürfen die konstruktiven u. sicherheitstechn. Merkmale des jew. FFZ nicht beeinträchtigt werden. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau v. Zusatzausstattung u. beim Mitführen entsprech. Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Dies gilt auch für die durch den Auftragnehmer selbst beauftragten Einbauten, Ausbauten u. Umbauten. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergon. sowie den aktuellen betriebssicherheitst. Standards, auch für gewerbl. genutzte FFZ, vollst. entsprechen. Einbauten, Ausbauten u. Umbauten, sind grunds. durch den Auftragnehmer durchzuführen. Hierbei kann es sich z. B. um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau v. Waffenhalterungen u. Vorrüstungen f. Funkgeräte handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinb. Garantie/Gewährleistung zu übernehmen. Es ist eine Dokumentation zu erstellen u. dem FFZ beizufügen. Sofern Bedienungsanleitungen notwendig sind, so sind diese ebenfalls dem FFZ beizufügen. Der Auftragnehmer liefert grundsätzlich nur für den deutschen Markt vorgesehene FFZ.
Zu den Dienstleistungen zählen: Überführung u. Rückführung v. FFZ, flurförderzeugbez. Einweisungen u. Schulungen, Informationsdienste (kaufmänn./techn. Beratung/Betreuung), Branding d. FFZ, Bereitstellung v. techn. Unterlagen, Bereitstellung v. elektron. Schnittstellen u. die Ersatzmobilität.
Zum Lieferumfang gehören auch herstellerspez. Ersatzteile, Zubehör, (Sonder-) Werkzeuge, Diagnosegeräte, Diagnosesoftware nebst Updates u. flurförderzeugbez. Sonderausstattungen. Als Sonderausstattung wird die zusätzl. Ausstattung bezeichnet, mit welcher ein FFZ mehr ausgestattet ist, als es im Serienlieferumfang mit geringstmöglicher Ausstattung lieferbar ist. Eine Sonderausstattung kann z. B. auch ein Optionspaket sein, wie es in der Anlage Optionspaketekatalog FFZ (Siehe Vergabeunterlagen) zur Veranschaulichung abgebildet ist. Notwendige am FFZ vorzun. Umbauten u. Einbauten, option. Ausstattungsvarianten, die Servicierbarkeit d. FFZ, die Ersatzteilversorgung sowie die Instandhaltung d. FFZ gehören ebenso zum Liefer- u. Dienstleistungsumfang.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
- nicht benutzte, unbeschädigte, originalverpackte Ersatzteile u. Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle o. teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen,
- (Sonder-) Werkzeuge u. Diagnosegeräte, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle o. teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen,
- die Ersatzteilversorgung für die v. Auftraggeber abgerufenen FFZ für mind. 10 Jahre, bei Einzelanfertigungen (Sonderfahrzeuge) f. mind. 15 Jahre, nach einer mögl. Einstellung d. Produktion zu gewährleisten und
- mind. 98 % d. best. Ersatzteile innerhalb Deutschlands in 24 Stunden zu marktübl. Preisen bereitzustellen o. innerhalb des EU-Raums in 2 Werktagen, im sonstigen Ausland innerhalb v. 3 Werktagen.
Die Beschaffung d. FFZ kann im Kauf u. im Leasing erfolgen.
FFZ, die durch die Bundeswehr genutzt werden, müssen eine sogen. Freigabe zur Nutzung (FreNu) haben. Der Auftragnehmer muss aktiv daran mitwirken, dass die FreNu erteilt werden kann. Zur Erlangung d. FreNu benötigt d. Auftraggeber verschiedene Dokumente. Hierzu zählen z. B. die Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung, eine finale FFZ-Beschreibung mit techn. Daten u. Daten zu Klimawerten. Die Erlangung d. FreNu kann bei einfachen FFZ auf Papierlage erfolgen - einen Einfluss auf den Umfang hat d. Auftraggeber nicht. Für FFZ, die d. Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers über die Serienfertigung hinaus auf- bzw. umgebaut hat, ist eine detaill. Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzl. Regelungen durchzuführen. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme d. FFZ durch die Bundeswehr voraus. Diese besteht nicht nur aus der reinen Besichtigung des FFZ, sondern kann auch mit sogen. "Stellproben" verbunden sein.
Der Einsatzbereich d. FFZ kann weltweit sein. Der Auftragnehmer muss daher über ein weltw. Netzwerk verfügen. Die Instandhaltung kann durch eig. Personal erfolgen, das entw. ortsfest ist o. auftragsbez. entsandt werden kann. Das Netzwerk kann aus eig. Niederlassungen, Niederlassungen des Herstellers, Werkstätten u./o. Dienstleistern im In- u. Ausland bestehen. Ein ausgef. FFZ muss unverzügl. wiederhergestellt werden. Wenn d. Weiterbetrieb nicht innerh. v. vorgeg. Fristen (s. Vergabeunterlagen) mgl. ist, ist ein f. den Verwendungszweck geeign. Ersatz-FFZ zur Verfügung zu stellen. Aufgr. d. Zeilenbegr. können nicht alle Details aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterlagen ein.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 31.01.2026 befristet.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.01.2028 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Zweistufiges Verfahren. In d. ersten Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeign. Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschl. werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschl. werden, also insbes. form- u. fristger. einger. werden u. den inhaltl. Anford. dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntm. benannt. Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu d. zu erbr. Leistung ungew. niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßg. des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden. Im Rahmen d. Prüfung werden folg. konditionsrel. Unterl. geprüft: Losspez. Anlage Nachlass, Losspez. Anlage Überführung u. Rückführung, Anlage Kosten Beklebung u. Rückrüstung Logo BwFPS, Losspez. Anlage Nachlass Instandhaltung u. Ersatzteile, Losspez. Anlage Teilerücknahme, Losspez. Anlage Einweisung, Losspez. Anlage Pauschalen f. Fehlteile.
Auf d. zweiten Stufe erfolgt die Entsch. über die Einzelauftragsverg. im Wettbewerb d. Auftragnehmer (AN) des betreff. Loses. Dieser beinhaltet:
Produktkonfiguration:
Die Produktentwickl. des Auftraggebers (AG) wird mit den losspez. AN schriftl. in Kontakt treten, um die modellspez. Ford. vorzustellen u. schriftl. abzustimmen. Dies stellt keine Verhandlung dar, sondern dient ledigl. d. Aufklärung. Der AN benennt im Nachgang das FFZ-Modell u. dessen Konfig. aus dem mit Angebotsabg. einger. Vertragsgegenstand, welches nach seiner Überzeugung die Ford. am besten erfüllt. Wenn d. AN kein passendes FFZ-Modell benennen kann, so ist dies dem AG schriftl. mitzuteilen. Der AG wird die v. den AN einger. Unterlagen u. Konfig. prüfen u. ausschl. die benannten Konfig. d. Modelle berücks., welche die Ford. erfüllen.
Angebotsaufforderung: Der Einkauf des AG konsult. in Textform gem. § 126b BGB alle losspez. AN, die in der Lage sind, den Auftrag auszuführen u. überm. alle für die Angebotsabg. notw. Unterlagen. In diesem Zuge setzt der Einkauf eine angem. Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsauff. bezieht sich auf die konkr. Konfig., die die Produktentwickl. an den Einkauf übermittelt hat. In d. Angebotsauff. wird angeg., ob es sich um Kauf u./o. Leasing handelt. Im Falle des Kaufs wird zusätzl. d. Restwert des betreff. FFZ mitgeteilt. Die Angabe einer Angebotsbindefrist erfolgt nicht, da d. AN so lange an sein Angebot geb. ist, bis eine Änd. d. UPE bzw. des Nettopreises in Kraft tritt. Die Angebotsauff. kann jederzeit erfolgen.
Angebotsabgabe, Angebotsöffnung: Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der AN ist so lange an sein Angebot gebunden bis eine Änd. d. UPE bzw. d. Nettopreises in Kraft tritt. So lange basieren alle unter "Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag" ausgel. Einzelbest. auf diesem einger. Angebot. Die Angebotsöffnung durch den AG findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
Angebotsbewertung: Unmittelb. nach Ablauf d. Angebotsfrist erfolgt die Bewertung d. Wirtschaftlichkeit aller form- u. fristgerecht einger. Angebote. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichk. dienen die unter Ziffer 7 des Verfahrensleitfaden (S. Vergabeunterl.) aufgef. Kosten. Zur Bewertung des jew. Angebotes kalk. d. AG monatl. Fahrzeugkosten unter Berücksichtig. v. versch. Einzelpos. (S. Anlage Beispielrechnung Fahrzeuge im jew. Reiter). Für den AG zählt somit ausschließl. d. Wert, welcher nach abgeschl. interner laufzeit- u. laufleistungsabh. Kalkulation unter "monatl. Fahrzeugkosten" f. Kauf u. Leasing ersichtl. ist. Alle wertbaren Angebote werden laufzeit- u. laufleistungsabh. in einem internen Ranking aufgeführt. Dieses Ranking führt unmittelb. zur Abrufberecht. des AG für die darin enthalt. FFZ-Modelle. Dies stellt jedoch keine Bestellverpfl. des AG dar, sondern zeigt ledigl. die mögl. Bestellfähigk. an, da die tatsächl. Bestellung, unabh. v. ermittelt. Ranking, bei dem AN erfolgt, d. f. das betreff. FFZ-Modell eine Freigabe zur Nutzung (FreNu) erhalten hat. Auf Verl. des AN informiert d. AG diesen über die konkrete Platzierung im Ranking. Der AG plant den Einsatz eines Lieferantenportals, auf welchen der AN Informat. zur Bewertung d. Wirtschaftlichk. eins. kann. Alle AN erhalten die Möglichk. zur Erl. einer FreNu. Der AN muss aktiv an d. Erl. d. FreNu mitwirken. Ein FFZ-Modell, welches auch nach erfolgten Nachbesserungsmaßn. noch keine FreNu erhalten hat, kann v. AG nicht bestellt werden.
Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag: Die Bestellung erfolgt beim losspez. AN, d. für sein FFZ-Modell eine FreNu erhalten hat u. auf Basis d. vorherig aufgef. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung das wirtschaftl. Angebot abgeg. (niedrigsten monatl. Fahrzeugkosten) hat. Hierbei werden grunds. die Kaufangebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Wenn für eine v. AG benötigte Laufzeit, in Verb. mit den v. AG benötigten Betriebsstunden, das Kaufangebot wirtschaftl. ist, so tätigt d. AG die Bestellung im Kauf. Wenn für eine v. AG benötigte Laufzeit, in Verb. mit den v. AG benötigten Betriebsstunden, das Leasingangebot wirtschaftl. ist, so tätigt d. AG die Bestellung im Leasing. Die Einzelbest. zu den vertragl. Vereinb. Konditionen erfolgt in jedem Los entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbes., dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschl. die einschl. bedarfsentsprech. Parameter berücksichtigt werden. Bei einer Einzelauftragsverg. (Bestellung) oberhalb d. jew. gült. Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Erteilung des Zuschlags die AN, deren Angebote keine Berücksichtig. finden, über die beabsichtigte Best. unter Einhaltung d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftl. informiert. Im Falle einer Änd. d. UPE bzw. d. Nettopreise, wird die Wirtschaftlichkeitsbew. f. das betreff. FFZ-Modell erneut durchgef., dies kann zu einer Änd. d. Platzierung führen. Aufgr. d. Zeilenbegr. dieses Formulars können nicht alle Details aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterl. ein.
Regal- u. Kommissionierstapler
Die deutschlandweite Auslieferung an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr.
Der genaue Anlieferort in Deutschland wird in der Bestellung angegeben.
Hinweis vorab: Der unter Ziffer II.1.5 aufgef. Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose für 6 Jahre wieder. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. 2.563.065,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.01.2026 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber v. der Möglichkeit der 1. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in d. Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2027 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber von der Möglichkeit der 2. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist d. Dienstleistungs-/Lieferumfang in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2028 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben in diesem Los ist die Lieferung v. Regal- u. Kommissionierstapler (nachf. FFZ genannt) sowie zugeh. Dienstleistungen. Die FFZ müssen dem Stand d. Technik u. bei allen motorisch betrieb. FFZ d. aktuellen gült. Emissionsgesetzgebung entsprechen. Alle FFZ, die explizit f. die Teilnahme am Straßenverkehr best. werden, sind mind. so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. So sind insbes. unter anderem Beleuchtung, Kennzeichenhalter, Warndreieck u. Verbandkasten, mitzuliefern. Durch eine ggfls. def. Zusatzausstattung dürfen die konstruktiven u. sicherheitstechn. Merkmale des jew. FFZ nicht beeinträchtigt werden. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau v. Zusatzausstattung u. beim Mitführen entsprech. Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Dies gilt auch für die durch den Auftragnehmer selbst beauftragten Einbauten, Ausbauten u. Umbauten. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergon. sowie den aktuellen betriebssicherheitst. Standards, auch für gewerbl. genutzte FFZ, vollst. entsprechen. Einbauten, Ausbauten u. Umbauten, sind grunds. durch den Auftragnehmer durchzuführen. Hierbei kann es sich z. B. um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau v. Waffenhalterungen u. Vorrüstungen f. Funkgeräte handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinb. Garantie/Gewährleistung zu übernehmen. Es ist eine Dokumentation zu erstellen u. dem FFZ beizufügen. Sofern Bedienungsanleitungen notwendig sind, so sind diese ebenfalls dem FFZ beizufügen. Der Auftragnehmer liefert grundsätzlich nur für den deutschen Markt vorgesehene FFZ.
Zu den Dienstleistungen zählen: Überführung u. Rückführung v. FFZ, flurförderzeugbez. Einweisungen u. Schulungen, Informationsdienste (kaufmänn./techn. Beratung/Betreuung), Branding d. FFZ, Bereitstellung v. techn. Unterlagen, Bereitstellung v. elektron. Schnittstellen u. die Ersatzmobilität.
Zum Lieferumfang gehören auch herstellerspez. Ersatzteile, Zubehör, (Sonder-) Werkzeuge, Diagnosegeräte, Diagnosesoftware nebst Updates u. flurförderzeugbez. Sonderausstattungen. Als Sonderausstattung wird die zusätzl. Ausstattung bezeichnet, mit welcher ein FFZ mehr ausgestattet ist, als es im Serienlieferumfang mit geringstmöglicher Ausstattung lieferbar ist. Eine Sonderausstattung kann z. B. auch ein Optionspaket sein, wie es in der Anlage Optionspaketekatalog FFZ (Siehe Vergabeunterlagen) zur Veranschaulichung abgebildet ist. Notwendige am FFZ vorzun. Umbauten u. Einbauten, option. Ausstattungsvarianten, die Servicierbarkeit d. FFZ, die Ersatzteilversorgung sowie die Instandhaltung d. FFZ gehören ebenso zum Liefer- u. Dienstleistungsumfang.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
- nicht benutzte, unbeschädigte, originalverpackte Ersatzteile u. Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle o. teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen,
- (Sonder-) Werkzeuge u. Diagnosegeräte, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle o. teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen,
- die Ersatzteilversorgung für die v. Auftraggeber abgerufenen FFZ für mind. 10 Jahre, bei Einzelanfertigungen (Sonderfahrzeuge) f. mind. 15 Jahre, nach einer mögl. Einstellung d. Produktion zu gewährleisten und
- mind. 98 % d. best. Ersatzteile innerhalb Deutschlands in 24 Stunden zu marktübl. Preisen bereitzustellen o. innerhalb des EU-Raums in 2 Werktagen, im sonstigen Ausland innerhalb v. 3 Werktagen.
Die Beschaffung d. FFZ kann im Kauf u. im Leasing erfolgen.
FFZ, die durch die Bundeswehr genutzt werden, müssen eine sogen. Freigabe zur Nutzung (FreNu) haben. Der Auftragnehmer muss aktiv daran mitwirken, dass die FreNu erteilt werden kann. Zur Erlangung d. FreNu benötigt d. Auftraggeber verschiedene Dokumente. Hierzu zählen z. B. die Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung, eine finale FFZ-Beschreibung mit techn. Daten u. Daten zu Klimawerten. Die Erlangung d. FreNu kann bei einfachen FFZ auf Papierlage erfolgen - einen Einfluss auf den Umfang hat d. Auftraggeber nicht. Für FFZ, die d. Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers über die Serienfertigung hinaus auf- bzw. umgebaut hat, ist eine detaill. Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzl. Regelungen durchzuführen. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme d. FFZ durch die Bundeswehr voraus. Diese besteht nicht nur aus der reinen Besichtigung des FFZ, sondern kann auch mit sogen. "Stellproben" verbunden sein.
Der Einsatzbereich d. FFZ kann weltweit sein. Der Auftragnehmer muss daher über ein weltw. Netzwerk verfügen. Die Instandhaltung kann durch eig. Personal erfolgen, das entw. ortsfest ist o. auftragsbez. entsandt werden kann. Das Netzwerk kann aus eig. Niederlassungen, Niederlassungen des Herstellers, Werkstätten u./o. Dienstleistern im In- u. Ausland bestehen. Ein ausgef. FFZ muss unverzügl. wiederhergestellt werden. Wenn d. Weiterbetrieb nicht innerh. v. vorgeg. Fristen (s. Vergabeunterlagen) mgl. ist, ist ein f. den Verwendungszweck geeign. Ersatz-FFZ zur Verfügung zu stellen. Aufgr. d. Zeilenbegr. können nicht alle Details aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterlagen ein.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 31.01.2026 befristet.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.01.2028 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Zweistufiges Verfahren. In d. ersten Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeign. Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschl. werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschl. werden, also insbes. form- u. fristger. einger. werden u. den inhaltl. Anford. dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntm. benannt. Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu d. zu erbr. Leistung ungew. niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßg. des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden. Im Rahmen d. Prüfung werden folg. konditionsrel. Unterl. geprüft: Losspez. Anlage Nachlass, Losspez. Anlage Überführung u. Rückführung, Anlage Kosten Beklebung u. Rückrüstung Logo BwFPS, Losspez. Anlage Nachlass Instandhaltung u. Ersatzteile, Losspez. Anlage Teilerücknahme, Losspez. Anlage Einweisung, Losspez. Anlage Pauschalen f. Fehlteile.
Auf d. zweiten Stufe erfolgt die Entsch. über die Einzelauftragsverg. im Wettbewerb d. Auftragnehmer (AN) des betreff. Loses. Dieser beinhaltet:
Produktkonfiguration:
Die Produktentwickl. des Auftraggebers (AG) wird mit den losspez. AN schriftl. in Kontakt treten, um die modellspez. Ford. vorzustellen u. schriftl. abzustimmen. Dies stellt keine Verhandlung dar, sondern dient ledigl. d. Aufklärung. Der AN benennt im Nachgang das FFZ-Modell u. dessen Konfig. aus dem mit Angebotsabg. einger. Vertragsgegenstand, welches nach seiner Überzeugung die Ford. am besten erfüllt. Wenn d. AN kein passendes FFZ-Modell benennen kann, so ist dies dem AG schriftl. mitzuteilen. Der AG wird die v. den AN einger. Unterlagen u. Konfig. prüfen u. ausschl. die benannten Konfig. d. Modelle berücks., welche die Ford. erfüllen.
Angebotsaufforderung: Der Einkauf des AG konsult. in Textform gem. § 126b BGB alle losspez. AN, die in der Lage sind, den Auftrag auszuführen u. überm. alle für die Angebotsabg. notw. Unterlagen. In diesem Zuge setzt der Einkauf eine angem. Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsauff. bezieht sich auf die konkr. Konfig., die die Produktentwickl. an den Einkauf übermittelt hat. In d. Angebotsauff. wird angeg., ob es sich um Kauf u./o. Leasing handelt. Im Falle des Kaufs wird zusätzl. d. Restwert des betreff. FFZ mitgeteilt. Die Angabe einer Angebotsbindefrist erfolgt nicht, da d. AN so lange an sein Angebot geb. ist, bis eine Änd. d. UPE bzw. des Nettopreises in Kraft tritt. Die Angebotsauff. kann jederzeit erfolgen.
Angebotsabgabe, Angebotsöffnung: Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der AN ist so lange an sein Angebot gebunden bis eine Änd. d. UPE bzw. d. Nettopreises in Kraft tritt. So lange basieren alle unter "Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag" ausgel. Einzelbest. auf diesem einger. Angebot. Die Angebotsöffnung durch den AG findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
Angebotsbewertung: Unmittelb. nach Ablauf d. Angebotsfrist erfolgt die Bewertung d. Wirtschaftlichkeit aller form- u. fristgerecht einger. Angebote. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichk. dienen die unter Ziffer 7 des Verfahrensleitfaden (S. Vergabeunterl.) aufgef. Kosten. Zur Bewertung des jew. Angebotes kalk. d. AG monatl. Fahrzeugkosten unter Berücksichtig. v. versch. Einzelpos. (S. Anlage Beispielrechnung Fahrzeuge im jew. Reiter). Für den AG zählt somit ausschließl. d. Wert, welcher nach abgeschl. interner laufzeit- u. laufleistungsabh. Kalkulation unter "monatl. Fahrzeugkosten" f. Kauf u. Leasing ersichtl. ist. Alle wertbaren Angebote werden laufzeit- u. laufleistungsabh. in einem internen Ranking aufgeführt. Dieses Ranking führt unmittelb. zur Abrufberecht. des AG für die darin enthalt. FFZ-Modelle. Dies stellt jedoch keine Bestellverpfl. des AG dar, sondern zeigt ledigl. die mögl. Bestellfähigk. an, da die tatsächl. Bestellung, unabh. v. ermittelt. Ranking, bei dem AN erfolgt, d. f. das betreff. FFZ-Modell eine Freigabe zur Nutzung (FreNu) erhalten hat. Auf Verl. des AN informiert d. AG diesen über die konkrete Platzierung im Ranking. Der AG plant den Einsatz eines Lieferantenportals, auf welchen der AN Informat. zur Bewertung d. Wirtschaftlichk. eins. kann. Alle AN erhalten die Möglichk. zur Erl. einer FreNu. Der AN muss aktiv an d. Erl. d. FreNu mitwirken. Ein FFZ-Modell, welches auch nach erfolgten Nachbesserungsmaßn. noch keine FreNu erhalten hat, kann v. AG nicht bestellt werden.
Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag: Die Bestellung erfolgt beim losspez. AN, d. für sein FFZ-Modell eine FreNu erhalten hat u. auf Basis d. vorherig aufgef. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung das wirtschaftl. Angebot abgeg. (niedrigsten monatl. Fahrzeugkosten) hat. Hierbei werden grunds. die Kaufangebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Wenn für eine v. AG benötigte Laufzeit, in Verb. mit den v. AG benötigten Betriebsstunden, das Kaufangebot wirtschaftl. ist, so tätigt d. AG die Bestellung im Kauf. Wenn für eine v. AG benötigte Laufzeit, in Verb. mit den v. AG benötigten Betriebsstunden, das Leasingangebot wirtschaftl. ist, so tätigt d. AG die Bestellung im Leasing. Die Einzelbest. zu den vertragl. Vereinb. Konditionen erfolgt in jedem Los entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbes., dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschl. die einschl. bedarfsentsprech. Parameter berücksichtigt werden. Bei einer Einzelauftragsverg. (Bestellung) oberhalb d. jew. gült. Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Erteilung des Zuschlags die AN, deren Angebote keine Berücksichtig. finden, über die beabsichtigte Best. unter Einhaltung d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftl. informiert. Im Falle einer Änd. d. UPE bzw. d. Nettopreise, wird die Wirtschaftlichkeitsbew. f. das betreff. FFZ-Modell erneut durchgef., dies kann zu einer Änd. d. Platzierung führen. Aufgr. d. Zeilenbegr. dieses Formulars können nicht alle Details aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterl. ein.
Teleskopstapler
Die deutschlandweite Auslieferung an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr.
Der genaue Anlieferort in Deutschland wird in der Bestellung angegeben.
Hinweis vorab: Der unter Ziffer II.1.5 aufgef. Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose für 6 Jahre wieder. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. 27.527.027,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.01.2026 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber v. der Möglichkeit der 1. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in d. Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2027 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber von der Möglichkeit der 2. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist d. Dienstleistungs-/Lieferumfang in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2028 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben in diesem Los ist die Lieferung v. Teleskopstapler (nachf. FFZ genannt) sowie zugeh. Dienstleistungen. Die FFZ müssen dem Stand d. Technik u. bei allen motorisch betrieb. FFZ d. aktuellen gült. Emissionsgesetzgebung entsprechen. Alle FFZ, die explizit f. die Teilnahme am Straßenverkehr best. werden, sind mind. so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. So sind insbes. unter anderem Beleuchtung, Kennzeichenhalter, Warndreieck u. Verbandkasten, mitzuliefern. Durch eine ggfls. def. Zusatzausstattung dürfen die konstruktiven u. sicherheitstechn. Merkmale des jew. FFZ nicht beeinträchtigt werden. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau v. Zusatzausstattung u. beim Mitführen entsprech. Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Dies gilt auch für die durch den Auftragnehmer selbst beauftragten Einbauten, Ausbauten u. Umbauten. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergon. sowie den aktuellen betriebssicherheitst. Standards, auch für gewerbl. genutzte FFZ, vollst. entsprechen. Einbauten, Ausbauten u. Umbauten, sind grunds. durch den Auftragnehmer durchzuführen. Hierbei kann es sich z. B. um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau v. Waffenhalterungen u. Vorrüstungen f. Funkgeräte handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinb. Garantie/Gewährleistung zu übernehmen. Es ist eine Dokumentation zu erstellen u. dem FFZ beizufügen. Sofern Bedienungsanleitungen notwendig sind, so sind diese ebenfalls dem FFZ beizufügen. Der Auftragnehmer liefert grundsätzlich nur für den deutschen Markt vorgesehene FFZ.
Zu den Dienstleistungen zählen: Überführung u. Rückführung v. FFZ, flurförderzeugbez. Einweisungen u. Schulungen, Informationsdienste (kaufmänn./techn. Beratung/Betreuung), Branding d. FFZ, Bereitstellung v. techn. Unterlagen, Bereitstellung v. elektron. Schnittstellen u. die Ersatzmobilität.
Zum Lieferumfang gehören auch herstellerspez. Ersatzteile, Zubehör, (Sonder-) Werkzeuge, Diagnosegeräte, Diagnosesoftware nebst Updates u. flurförderzeugbez. Sonderausstattungen. Als Sonderausstattung wird die zusätzl. Ausstattung bezeichnet, mit welcher ein FFZ mehr ausgestattet ist, als es im Serienlieferumfang mit geringstmöglicher Ausstattung lieferbar ist. Eine Sonderausstattung kann z. B. auch ein Optionspaket sein, wie es in der Anlage Optionspaketekatalog FFZ (Siehe Vergabeunterlagen) zur Veranschaulichung abgebildet ist. Notwendige am FFZ vorzun. Umbauten u. Einbauten, option. Ausstattungsvarianten, die Servicierbarkeit d. FFZ, die Ersatzteilversorgung sowie die Instandhaltung d. FFZ gehören ebenso zum Liefer- u. Dienstleistungsumfang.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
- nicht benutzte, unbeschädigte, originalverpackte Ersatzteile u. Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle o. teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen,
- (Sonder-) Werkzeuge u. Diagnosegeräte, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle o. teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen,
- die Ersatzteilversorgung für die v. Auftraggeber abgerufenen FFZ für mind. 10 Jahre, bei Einzelanfertigungen (Sonderfahrzeuge) f. mind. 15 Jahre, nach einer mögl. Einstellung d. Produktion zu gewährleisten und
- mind. 98 % d. best. Ersatzteile innerhalb Deutschlands in 24 Stunden zu marktübl. Preisen bereitzustellen o. innerhalb des EU-Raums in 2 Werktagen, im sonstigen Ausland innerhalb v. 3 Werktagen.
Die Beschaffung d. FFZ kann im Kauf u. im Leasing erfolgen.
FFZ, die durch die Bundeswehr genutzt werden, müssen eine sogen. Freigabe zur Nutzung (FreNu) haben. Der Auftragnehmer muss aktiv daran mitwirken, dass die FreNu erteilt werden kann. Zur Erlangung d. FreNu benötigt d. Auftraggeber verschiedene Dokumente. Hierzu zählen z. B. die Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung, eine finale FFZ-Beschreibung mit techn. Daten u. Daten zu Klimawerten. Die Erlangung d. FreNu kann bei einfachen FFZ auf Papierlage erfolgen - einen Einfluss auf den Umfang hat d. Auftraggeber nicht. Für FFZ, die d. Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers über die Serienfertigung hinaus auf- bzw. umgebaut hat, ist eine detaill. Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzl. Regelungen durchzuführen. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme d. FFZ durch die Bundeswehr voraus. Diese besteht nicht nur aus der reinen Besichtigung des FFZ, sondern kann auch mit sogen. "Stellproben" verbunden sein.
Der Einsatzbereich d. FFZ kann weltweit sein. Der Auftragnehmer muss daher über ein weltw. Netzwerk verfügen. Die Instandhaltung kann durch eig. Personal erfolgen, das entw. ortsfest ist o. auftragsbez. entsandt werden kann. Das Netzwerk kann aus eig. Niederlassungen, Niederlassungen des Herstellers, Werkstätten u./o. Dienstleistern im In- u. Ausland bestehen. Ein ausgef. FFZ muss unverzügl. wiederhergestellt werden. Wenn d. Weiterbetrieb nicht innerh. v. vorgeg. Fristen (s. Vergabeunterlagen) mgl. ist, ist ein f. den Verwendungszweck geeign. Ersatz-FFZ zur Verfügung zu stellen. Aufgr. d. Zeilenbegr. können nicht alle Details aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterlagen ein.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 31.01.2026 befristet.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.01.2028 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Zweistufiges Verfahren. In d. ersten Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeign. Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschl. werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschl. werden, also insbes. form- u. fristger. einger. werden u. den inhaltl. Anford. dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntm. benannt. Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu d. zu erbr. Leistung ungew. niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßg. des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden. Im Rahmen d. Prüfung werden folg. konditionsrel. Unterl. geprüft: Losspez. Anlage Nachlass, Losspez. Anlage Überführung u. Rückführung, Anlage Kosten Beklebung u. Rückrüstung Logo BwFPS, Losspez. Anlage Nachlass Instandhaltung u. Ersatzteile, Losspez. Anlage Teilerücknahme, Losspez. Anlage Einweisung, Losspez. Anlage Pauschalen f. Fehlteile.
Auf d. zweiten Stufe erfolgt die Entsch. über die Einzelauftragsverg. im Wettbewerb d. Auftragnehmer (AN) des betreff. Loses. Dieser beinhaltet:
Produktkonfiguration:
Die Produktentwickl. des Auftraggebers (AG) wird mit den losspez. AN schriftl. in Kontakt treten, um die modellspez. Ford. vorzustellen u. schriftl. abzustimmen. Dies stellt keine Verhandlung dar, sondern dient ledigl. d. Aufklärung. Der AN benennt im Nachgang das FFZ-Modell u. dessen Konfig. aus dem mit Angebotsabg. einger. Vertragsgegenstand, welches nach seiner Überzeugung die Ford. am besten erfüllt. Wenn d. AN kein passendes FFZ-Modell benennen kann, so ist dies dem AG schriftl. mitzuteilen. Der AG wird die v. den AN einger. Unterlagen u. Konfig. prüfen u. ausschl. die benannten Konfig. d. Modelle berücks., welche die Ford. erfüllen.
Angebotsaufforderung: Der Einkauf des AG konsult. in Textform gem. § 126b BGB alle losspez. AN, die in der Lage sind, den Auftrag auszuführen u. überm. alle für die Angebotsabg. notw. Unterlagen. In diesem Zuge setzt der Einkauf eine angem. Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsauff. bezieht sich auf die konkr. Konfig., die die Produktentwickl. an den Einkauf übermittelt hat. In d. Angebotsauff. wird angeg., ob es sich um Kauf u./o. Leasing handelt. Im Falle des Kaufs wird zusätzl. d. Restwert des betreff. FFZ mitgeteilt. Die Angabe einer Angebotsbindefrist erfolgt nicht, da d. AN so lange an sein Angebot geb. ist, bis eine Änd. d. UPE bzw. des Nettopreises in Kraft tritt. Die Angebotsauff. kann jederzeit erfolgen.
Angebotsabgabe, Angebotsöffnung: Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der AN ist so lange an sein Angebot gebunden bis eine Änd. d. UPE bzw. d. Nettopreises in Kraft tritt. So lange basieren alle unter "Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag" ausgel. Einzelbest. auf diesem einger. Angebot. Die Angebotsöffnung durch den AG findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
Angebotsbewertung: Unmittelb. nach Ablauf d. Angebotsfrist erfolgt die Bewertung d. Wirtschaftlichkeit aller form- u. fristgerecht einger. Angebote. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichk. dienen die unter Ziffer 7 des Verfahrensleitfaden (S. Vergabeunterl.) aufgef. Kosten. Zur Bewertung des jew. Angebotes kalk. d. AG monatl. Fahrzeugkosten unter Berücksichtig. v. versch. Einzelpos. (S. Anlage Beispielrechnung Fahrzeuge im jew. Reiter). Für den AG zählt somit ausschließl. d. Wert, welcher nach abgeschl. interner laufzeit- u. laufleistungsabh. Kalkulation unter "monatl. Fahrzeugkosten" f. Kauf u. Leasing ersichtl. ist. Alle wertbaren Angebote werden laufzeit- u. laufleistungsabh. in einem internen Ranking aufgeführt. Dieses Ranking führt unmittelb. zur Abrufberecht. des AG für die darin enthalt. FFZ-Modelle. Dies stellt jedoch keine Bestellverpfl. des AG dar, sondern zeigt ledigl. die mögl. Bestellfähigk. an, da die tatsächl. Bestellung, unabh. v. ermittelt. Ranking, bei dem AN erfolgt, d. f. das betreff. FFZ-Modell eine Freigabe zur Nutzung (FreNu) erhalten hat. Auf Verl. des AN informiert d. AG diesen über die konkrete Platzierung im Ranking. Der AG plant den Einsatz eines Lieferantenportals, auf welchen der AN Informat. zur Bewertung d. Wirtschaftlichk. eins. kann. Alle AN erhalten die Möglichk. zur Erl. einer FreNu. Der AN muss aktiv an d. Erl. d. FreNu mitwirken. Ein FFZ-Modell, welches auch nach erfolgten Nachbesserungsmaßn. noch keine FreNu erhalten hat, kann v. AG nicht bestellt werden.
Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag: Die Bestellung erfolgt beim losspez. AN, d. für sein FFZ-Modell eine FreNu erhalten hat u. auf Basis d. vorherig aufgef. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung das wirtschaftl. Angebot abgeg. (niedrigsten monatl. Fahrzeugkosten) hat. Hierbei werden grunds. die Kaufangebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Wenn für eine v. AG benötigte Laufzeit, in Verb. mit den v. AG benötigten Betriebsstunden, das Kaufangebot wirtschaftl. ist, so tätigt d. AG die Bestellung im Kauf. Wenn für eine v. AG benötigte Laufzeit, in Verb. mit den v. AG benötigten Betriebsstunden, das Leasingangebot wirtschaftl. ist, so tätigt d. AG die Bestellung im Leasing. Die Einzelbest. zu den vertragl. Vereinb. Konditionen erfolgt in jedem Los entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbes., dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschl. die einschl. bedarfsentsprech. Parameter berücksichtigt werden. Bei einer Einzelauftragsverg. (Bestellung) oberhalb d. jew. gült. Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Erteilung des Zuschlags die AN, deren Angebote keine Berücksichtig. finden, über die beabsichtigte Best. unter Einhaltung d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftl. informiert. Im Falle einer Änd. d. UPE bzw. d. Nettopreise, wird die Wirtschaftlichkeitsbew. f. das betreff. FFZ-Modell erneut durchgef., dies kann zu einer Änd. d. Platzierung führen. Aufgr. d. Zeilenbegr. dieses Formulars können nicht alle Details aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterl. ein.
Containerstapler
Die deutschlandweite Auslieferung an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr.
Der genaue Anlieferort in Deutschland wird in der Bestellung angegeben.
Hinweis vorab: Der unter Ziffer II.1.5 aufgef. Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose für 6 Jahre wieder. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. 27.809.221,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.01.2026 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber v. der Möglichkeit der 1. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in d. Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2027 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber von der Möglichkeit der 2. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist d. Dienstleistungs-/Lieferumfang in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2028 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben in diesem Los ist die Lieferung v. Containerstapler (nachf. FFZ genannt) sowie zugeh. Dienstleistungen. Die FFZ müssen dem Stand d. Technik u. bei allen motorisch betrieb. FFZ d. aktuellen gült. Emissionsgesetzgebung entsprechen. Alle FFZ, die explizit f. die Teilnahme am Straßenverkehr best. werden, sind mind. so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. So sind insbes. unter anderem Beleuchtung, Kennzeichenhalter, Warndreieck u. Verbandkasten, mitzuliefern. Durch eine ggfls. def. Zusatzausstattung dürfen die konstruktiven u. sicherheitstechn. Merkmale des jew. FFZ nicht beeinträchtigt werden. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau v. Zusatzausstattung u. beim Mitführen entsprech. Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Dies gilt auch für die durch den Auftragnehmer selbst beauftragten Einbauten, Ausbauten u. Umbauten. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergon. sowie den aktuellen betriebssicherheitst. Standards, auch für gewerbl. genutzte FFZ, vollst. entsprechen. Einbauten, Ausbauten u. Umbauten, sind grunds. durch den Auftragnehmer durchzuführen. Hierbei kann es sich z. B. um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau v. Waffenhalterungen u. Vorrüstungen f. Funkgeräte handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinb. Garantie/Gewährleistung zu übernehmen. Es ist eine Dokumentation zu erstellen u. dem FFZ beizufügen. Sofern Bedienungsanleitungen notwendig sind, so sind diese ebenfalls dem FFZ beizufügen. Der Auftragnehmer liefert grundsätzlich nur für den deutschen Markt vorgesehene FFZ.
Zu den Dienstleistungen zählen: Überführung u. Rückführung v. FFZ, flurförderzeugbez. Einweisungen u. Schulungen, Informationsdienste (kaufmänn./techn. Beratung/Betreuung), Branding d. FFZ, Bereitstellung v. techn. Unterlagen, Bereitstellung v. elektron. Schnittstellen u. die Ersatzmobilität.
Zum Lieferumfang gehören auch herstellerspez. Ersatzteile, Zubehör, (Sonder-) Werkzeuge, Diagnosegeräte, Diagnosesoftware nebst Updates u. flurförderzeugbez. Sonderausstattungen. Als Sonderausstattung wird die zusätzl. Ausstattung bezeichnet, mit welcher ein FFZ mehr ausgestattet ist, als es im Serienlieferumfang mit geringstmöglicher Ausstattung lieferbar ist. Eine Sonderausstattung kann z. B. auch ein Optionspaket sein, wie es in der Anlage Optionspaketekatalog FFZ (Siehe Vergabeunterlagen) zur Veranschaulichung abgebildet ist. Notwendige am FFZ vorzun. Umbauten u. Einbauten, option. Ausstattungsvarianten, die Servicierbarkeit d. FFZ, die Ersatzteilversorgung sowie die Instandhaltung d. FFZ gehören ebenso zum Liefer- u. Dienstleistungsumfang.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
- nicht benutzte, unbeschädigte, originalverpackte Ersatzteile u. Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle o. teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen,
- (Sonder-) Werkzeuge u. Diagnosegeräte, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle o. teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen,
- die Ersatzteilversorgung für die v. Auftraggeber abgerufenen FFZ für mind. 10 Jahre, bei Einzelanfertigungen (Sonderfahrzeuge) f. mind. 15 Jahre, nach einer mögl. Einstellung d. Produktion zu gewährleisten und
- mind. 98 % d. best. Ersatzteile innerhalb Deutschlands in 24 Stunden zu marktübl. Preisen bereitzustellen o. innerhalb des EU-Raums in 2 Werktagen, im sonstigen Ausland innerhalb v. 3 Werktagen.
Die Beschaffung d. FFZ kann im Kauf u. im Leasing erfolgen.
FFZ, die durch die Bundeswehr genutzt werden, müssen eine sogen. Freigabe zur Nutzung (FreNu) haben. Der Auftragnehmer muss aktiv daran mitwirken, dass die FreNu erteilt werden kann. Zur Erlangung d. FreNu benötigt d. Auftraggeber verschiedene Dokumente. Hierzu zählen z. B. die Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung, eine finale FFZ-Beschreibung mit techn. Daten u. Daten zu Klimawerten. Die Erlangung d. FreNu kann bei einfachen FFZ auf Papierlage erfolgen - einen Einfluss auf den Umfang hat d. Auftraggeber nicht. Für FFZ, die d. Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers über die Serienfertigung hinaus auf- bzw. umgebaut hat, ist eine detaill. Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzl. Regelungen durchzuführen. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme d. FFZ durch die Bundeswehr voraus. Diese besteht nicht nur aus der reinen Besichtigung des FFZ, sondern kann auch mit sogen. "Stellproben" verbunden sein.
Der Einsatzbereich d. FFZ kann weltweit sein. Der Auftragnehmer muss daher über ein weltw. Netzwerk verfügen. Die Instandhaltung kann durch eig. Personal erfolgen, das entw. ortsfest ist o. auftragsbez. entsandt werden kann. Das Netzwerk kann aus eig. Niederlassungen, Niederlassungen des Herstellers, Werkstätten u./o. Dienstleistern im In- u. Ausland bestehen. Ein ausgef. FFZ muss unverzügl. wiederhergestellt werden. Wenn d. Weiterbetrieb nicht innerh. v. vorgeg. Fristen (s. Vergabeunterlagen) mgl. ist, ist ein f. den Verwendungszweck geeign. Ersatz-FFZ zur Verfügung zu stellen. Aufgr. d. Zeilenbegr. können nicht alle Details aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterlagen ein.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 31.01.2026 befristet.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.01.2028 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Zweistufiges Verfahren. In d. ersten Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeign. Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschl. werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschl. werden, also insbes. form- u. fristger. einger. werden u. den inhaltl. Anford. dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntm. benannt. Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu d. zu erbr. Leistung ungew. niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßg. des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden. Im Rahmen d. Prüfung werden folg. konditionsrel. Unterl. geprüft: Losspez. Anlage Nachlass, Losspez. Anlage Überführung u. Rückführung, Anlage Kosten Beklebung u. Rückrüstung Logo BwFPS, Losspez. Anlage Nachlass Instandhaltung u. Ersatzteile, Losspez. Anlage Teilerücknahme, Losspez. Anlage Einweisung, Losspez. Anlage Pauschalen f. Fehlteile.
Auf d. zweiten Stufe erfolgt die Entsch. über die Einzelauftragsverg. im Wettbewerb d. Auftragnehmer (AN) des betreff. Loses. Dieser beinhaltet:
Produktkonfiguration:
Die Produktentwickl. des Auftraggebers (AG) wird mit den losspez. AN schriftl. in Kontakt treten, um die modellspez. Ford. vorzustellen u. schriftl. abzustimmen. Dies stellt keine Verhandlung dar, sondern dient ledigl. d. Aufklärung. Der AN benennt im Nachgang das FFZ-Modell u. dessen Konfig. aus dem mit Angebotsabg. einger. Vertragsgegenstand, welches nach seiner Überzeugung die Ford. am besten erfüllt. Wenn d. AN kein passendes FFZ-Modell benennen kann, so ist dies dem AG schriftl. mitzuteilen. Der AG wird die v. den AN einger. Unterlagen u. Konfig. prüfen u. ausschl. die benannten Konfig. d. Modelle berücks., welche die Ford. erfüllen.
Angebotsaufforderung: Der Einkauf des AG konsult. in Textform gem. § 126b BGB alle losspez. AN, die in der Lage sind, den Auftrag auszuführen u. überm. alle für die Angebotsabg. notw. Unterlagen. In diesem Zuge setzt der Einkauf eine angem. Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsauff. bezieht sich auf die konkr. Konfig., die die Produktentwickl. an den Einkauf übermittelt hat. In d. Angebotsauff. wird angeg., ob es sich um Kauf u./o. Leasing handelt. Im Falle des Kaufs wird zusätzl. d. Restwert des betreff. FFZ mitgeteilt. Die Angabe einer Angebotsbindefrist erfolgt nicht, da d. AN so lange an sein Angebot geb. ist, bis eine Änd. d. UPE bzw. des Nettopreises in Kraft tritt. Die Angebotsauff. kann jederzeit erfolgen.
Angebotsabgabe, Angebotsöffnung: Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der AN ist so lange an sein Angebot gebunden bis eine Änd. d. UPE bzw. d. Nettopreises in Kraft tritt. So lange basieren alle unter "Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag" ausgel. Einzelbest. auf diesem einger. Angebot. Die Angebotsöffnung durch den AG findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
Angebotsbewertung: Unmittelb. nach Ablauf d. Angebotsfrist erfolgt die Bewertung d. Wirtschaftlichkeit aller form- u. fristgerecht einger. Angebote. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichk. dienen die unter Ziffer 7 des Verfahrensleitfaden (S. Vergabeunterl.) aufgef. Kosten. Zur Bewertung des jew. Angebotes kalk. d. AG monatl. Fahrzeugkosten unter Berücksichtig. v. versch. Einzelpos. (S. Anlage Beispielrechnung Fahrzeuge im jew. Reiter). Für den AG zählt somit ausschließl. d. Wert, welcher nach abgeschl. interner laufzeit- u. laufleistungsabh. Kalkulation unter "monatl. Fahrzeugkosten" f. Kauf u. Leasing ersichtl. ist. Alle wertbaren Angebote werden laufzeit- u. laufleistungsabh. in einem internen Ranking aufgeführt. Dieses Ranking führt unmittelb. zur Abrufberecht. des AG für die darin enthalt. FFZ-Modelle. Dies stellt jedoch keine Bestellverpfl. des AG dar, sondern zeigt ledigl. die mögl. Bestellfähigk. an, da die tatsächl. Bestellung, unabh. v. ermittelt. Ranking, bei dem AN erfolgt, d. f. das betreff. FFZ-Modell eine Freigabe zur Nutzung (FreNu) erhalten hat. Auf Verl. des AN informiert d. AG diesen über die konkrete Platzierung im Ranking. Der AG plant den Einsatz eines Lieferantenportals, auf welchen der AN Informat. zur Bewertung d. Wirtschaftlichk. eins. kann. Alle AN erhalten die Möglichk. zur Erl. einer FreNu. Der AN muss aktiv an d. Erl. d. FreNu mitwirken. Ein FFZ-Modell, welches auch nach erfolgten Nachbesserungsmaßn. noch keine FreNu erhalten hat, kann v. AG nicht bestellt werden.
Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag: Die Bestellung erfolgt beim losspez. AN, d. für sein FFZ-Modell eine FreNu erhalten hat u. auf Basis d. vorherig aufgef. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung das wirtschaftl. Angebot abgeg. (niedrigsten monatl. Fahrzeugkosten) hat. Hierbei werden grunds. die Kaufangebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Wenn für eine v. AG benötigte Laufzeit, in Verb. mit den v. AG benötigten Betriebsstunden, das Kaufangebot wirtschaftl. ist, so tätigt d. AG die Bestellung im Kauf. Wenn für eine v. AG benötigte Laufzeit, in Verb. mit den v. AG benötigten Betriebsstunden, das Leasingangebot wirtschaftl. ist, so tätigt d. AG die Bestellung im Leasing. Die Einzelbest. zu den vertragl. Vereinb. Konditionen erfolgt in jedem Los entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbes., dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschl. die einschl. bedarfsentsprech. Parameter berücksichtigt werden. Bei einer Einzelauftragsverg. (Bestellung) oberhalb d. jew. gült. Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Erteilung des Zuschlags die AN, deren Angebote keine Berücksichtig. finden, über die beabsichtigte Best. unter Einhaltung d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftl. informiert. Im Falle einer Änd. d. UPE bzw. d. Nettopreise, wird die Wirtschaftlichkeitsbew. f. das betreff. FFZ-Modell erneut durchgef., dies kann zu einer Änd. d. Platzierung führen. Aufgr. d. Zeilenbegr. dieses Formulars können nicht alle Details aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterl. ein.
Schlepper
Die deutschlandweite Auslieferung an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich unmittelbar und direkt an die Dienststellen und Nutzer der Bundeswehr.
Der genaue Anlieferort in Deutschland wird in der Bestellung angegeben.
Hinweis vorab: Der unter Ziffer II.1.5 aufgef. Wert gibt die addierte Auftragswertschätzung aller Lose für 6 Jahre wieder. Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. 18.751.293,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.01.2026 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber v. der Möglichkeit der 1. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist der Dienstleistungs-/Lieferumfang in d. Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2027 begrenzt. Sofern d. Auftraggeber von der Möglichkeit der 2. Vertragsverlängerung Gebrauch macht, so ist d. Dienstleistungs-/Lieferumfang in Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine max. Auftragssumme v. [Betrag gelöscht] EUR netto bis zum 31.01.2028 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben in diesem Los ist die Lieferung v. Schlepper (nachf. FFZ genannt) sowie zugeh. Dienstleistungen. Die FFZ müssen dem Stand d. Technik u. bei allen motorisch betrieb. FFZ d. aktuellen gült. Emissionsgesetzgebung entsprechen. Alle FFZ, die explizit f. die Teilnahme am Straßenverkehr best. werden, sind mind. so auszustatten, dass diese nach erfolgter Zulassung unmittelbar am Straßenverkehr teilnehmen können. So sind insbes. unter anderem Beleuchtung, Kennzeichenhalter, Warndreieck u. Verbandkasten, mitzuliefern. Durch eine ggfls. def. Zusatzausstattung dürfen die konstruktiven u. sicherheitstechn. Merkmale des jew. FFZ nicht beeinträchtigt werden. Die passive Sicherheit muss nach dem Einbau v. Zusatzausstattung u. beim Mitführen entsprech. Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Dies gilt auch für die durch den Auftragnehmer selbst beauftragten Einbauten, Ausbauten u. Umbauten. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergon. sowie den aktuellen betriebssicherheitst. Standards, auch für gewerbl. genutzte FFZ, vollst. entsprechen. Einbauten, Ausbauten u. Umbauten, sind grunds. durch den Auftragnehmer durchzuführen. Hierbei kann es sich z. B. um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau v. Waffenhalterungen u. Vorrüstungen f. Funkgeräte handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinb. Garantie/Gewährleistung zu übernehmen. Es ist eine Dokumentation zu erstellen u. dem FFZ beizufügen. Sofern Bedienungsanleitungen notwendig sind, so sind diese ebenfalls dem FFZ beizufügen. Der Auftragnehmer liefert grundsätzlich nur für den deutschen Markt vorgesehene FFZ.
Zu den Dienstleistungen zählen: Überführung u. Rückführung v. FFZ, flurförderzeugbez. Einweisungen u. Schulungen, Informationsdienste (kaufmänn./techn. Beratung/Betreuung), Branding d. FFZ, Bereitstellung v. techn. Unterlagen, Bereitstellung v. elektron. Schnittstellen u. die Ersatzmobilität.
Zum Lieferumfang gehören auch herstellerspez. Ersatzteile, Zubehör, (Sonder-) Werkzeuge, Diagnosegeräte, Diagnosesoftware nebst Updates u. flurförderzeugbez. Sonderausstattungen. Als Sonderausstattung wird die zusätzl. Ausstattung bezeichnet, mit welcher ein FFZ mehr ausgestattet ist, als es im Serienlieferumfang mit geringstmöglicher Ausstattung lieferbar ist. Eine Sonderausstattung kann z. B. auch ein Optionspaket sein, wie es in der Anlage Optionspaketekatalog FFZ (Siehe Vergabeunterlagen) zur Veranschaulichung abgebildet ist. Notwendige am FFZ vorzun. Umbauten u. Einbauten, option. Ausstattungsvarianten, die Servicierbarkeit d. FFZ, die Ersatzteilversorgung sowie die Instandhaltung d. FFZ gehören ebenso zum Liefer- u. Dienstleistungsumfang.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet,
- nicht benutzte, unbeschädigte, originalverpackte Ersatzteile u. Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle o. teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen,
- (Sonder-) Werkzeuge u. Diagnosegeräte, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle o. teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen,
- die Ersatzteilversorgung für die v. Auftraggeber abgerufenen FFZ für mind. 10 Jahre, bei Einzelanfertigungen (Sonderfahrzeuge) f. mind. 15 Jahre, nach einer mögl. Einstellung d. Produktion zu gewährleisten und
- mind. 98 % d. best. Ersatzteile innerhalb Deutschlands in 24 Stunden zu marktübl. Preisen bereitzustellen o. innerhalb des EU-Raums in 2 Werktagen, im sonstigen Ausland innerhalb v. 3 Werktagen.
Die Beschaffung d. FFZ kann im Kauf u. im Leasing erfolgen.
FFZ, die durch die Bundeswehr genutzt werden, müssen eine sogen. Freigabe zur Nutzung (FreNu) haben. Der Auftragnehmer muss aktiv daran mitwirken, dass die FreNu erteilt werden kann. Zur Erlangung d. FreNu benötigt d. Auftraggeber verschiedene Dokumente. Hierzu zählen z. B. die Bedienungsanleitung, eine CE-Bescheinigung, eine finale FFZ-Beschreibung mit techn. Daten u. Daten zu Klimawerten. Die Erlangung d. FreNu kann bei einfachen FFZ auf Papierlage erfolgen - einen Einfluss auf den Umfang hat d. Auftraggeber nicht. Für FFZ, die d. Auftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers über die Serienfertigung hinaus auf- bzw. umgebaut hat, ist eine detaill. Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzl. Regelungen durchzuführen. Des Weiteren setzt die FreNu eine Inaugenscheinnahme d. FFZ durch die Bundeswehr voraus. Diese besteht nicht nur aus der reinen Besichtigung des FFZ, sondern kann auch mit sogen. "Stellproben" verbunden sein.
Der Einsatzbereich d. FFZ kann weltweit sein. Der Auftragnehmer muss daher über ein weltw. Netzwerk verfügen. Die Instandhaltung kann durch eig. Personal erfolgen, das entw. ortsfest ist o. auftragsbez. entsandt werden kann. Das Netzwerk kann aus eig. Niederlassungen, Niederlassungen des Herstellers, Werkstätten u./o. Dienstleistern im In- u. Ausland bestehen. Ein ausgef. FFZ muss unverzügl. wiederhergestellt werden. Wenn d. Weiterbetrieb nicht innerh. v. vorgeg. Fristen (s. Vergabeunterlagen) mgl. ist, ist ein f. den Verwendungszweck geeign. Ersatz-FFZ zur Verfügung zu stellen. Aufgr. d. Zeilenbegr. können nicht alle Details aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterlagen ein.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung (je Los) beginnt mit Zuschlagserteilung und ist zunächst bis zum 31.01.2026 befristet.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, soweit diese nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Eine Vertragsverlängerung unter den genannten Bedingungen kann maximal zweimal erfolgen, womit die Rahmenvereinbarung spätestens am 31.01.2028 endet.
Die vorstehende Regelung der Vertragslaufzeit hat nur Wirksamkeit, sofern die Bundeswehr nicht ihr Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber vorzeitig auflöst oder beendet.
Zweistufiges Verfahren. In d. ersten Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeign. Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschl. werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschl. werden, also insbes. form- u. fristger. einger. werden u. den inhaltl. Anford. dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntm. benannt. Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu d. zu erbr. Leistung ungew. niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßg. des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden. Im Rahmen d. Prüfung werden folg. konditionsrel. Unterl. geprüft: Losspez. Anlage Nachlass, Losspez. Anlage Überführung u. Rückführung, Anlage Kosten Beklebung u. Rückrüstung Logo BwFPS, Losspez. Anlage Nachlass Instandhaltung u. Ersatzteile, Losspez. Anlage Teilerücknahme, Losspez. Anlage Einweisung, Losspez. Anlage Pauschalen f. Fehlteile.
Auf d. zweiten Stufe erfolgt die Entsch. über die Einzelauftragsverg. im Wettbewerb d. Auftragnehmer (AN) des betreff. Loses. Dieser beinhaltet:
Produktkonfiguration:
Die Produktentwickl. des Auftraggebers (AG) wird mit den losspez. AN schriftl. in Kontakt treten, um die modellspez. Ford. vorzustellen u. schriftl. abzustimmen. Dies stellt keine Verhandlung dar, sondern dient ledigl. d. Aufklärung. Der AN benennt im Nachgang das FFZ-Modell u. dessen Konfig. aus dem mit Angebotsabg. einger. Vertragsgegenstand, welches nach seiner Überzeugung die Ford. am besten erfüllt. Wenn d. AN kein passendes FFZ-Modell benennen kann, so ist dies dem AG schriftl. mitzuteilen. Der AG wird die v. den AN einger. Unterlagen u. Konfig. prüfen u. ausschl. die benannten Konfig. d. Modelle berücks., welche die Ford. erfüllen.
Angebotsaufforderung: Der Einkauf des AG konsult. in Textform gem. § 126b BGB alle losspez. AN, die in der Lage sind, den Auftrag auszuführen u. überm. alle für die Angebotsabg. notw. Unterlagen. In diesem Zuge setzt der Einkauf eine angem. Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsauff. bezieht sich auf die konkr. Konfig., die die Produktentwickl. an den Einkauf übermittelt hat. In d. Angebotsauff. wird angeg., ob es sich um Kauf u./o. Leasing handelt. Im Falle des Kaufs wird zusätzl. d. Restwert des betreff. FFZ mitgeteilt. Die Angabe einer Angebotsbindefrist erfolgt nicht, da d. AN so lange an sein Angebot geb. ist, bis eine Änd. d. UPE bzw. des Nettopreises in Kraft tritt. Die Angebotsauff. kann jederzeit erfolgen.
Angebotsabgabe, Angebotsöffnung: Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der AN ist so lange an sein Angebot gebunden bis eine Änd. d. UPE bzw. d. Nettopreises in Kraft tritt. So lange basieren alle unter "Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag" ausgel. Einzelbest. auf diesem einger. Angebot. Die Angebotsöffnung durch den AG findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
Angebotsbewertung: Unmittelb. nach Ablauf d. Angebotsfrist erfolgt die Bewertung d. Wirtschaftlichkeit aller form- u. fristgerecht einger. Angebote. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichk. dienen die unter Ziffer 7 des Verfahrensleitfaden (S. Vergabeunterl.) aufgef. Kosten. Zur Bewertung des jew. Angebotes kalk. d. AG monatl. Fahrzeugkosten unter Berücksichtig. v. versch. Einzelpos. (S. Anlage Beispielrechnung Fahrzeuge im jew. Reiter). Für den AG zählt somit ausschließl. d. Wert, welcher nach abgeschl. interner laufzeit- u. laufleistungsabh. Kalkulation unter "monatl. Fahrzeugkosten" f. Kauf u. Leasing ersichtl. ist. Alle wertbaren Angebote werden laufzeit- u. laufleistungsabh. in einem internen Ranking aufgeführt. Dieses Ranking führt unmittelb. zur Abrufberecht. des AG für die darin enthalt. FFZ-Modelle. Dies stellt jedoch keine Bestellverpfl. des AG dar, sondern zeigt ledigl. die mögl. Bestellfähigk. an, da die tatsächl. Bestellung, unabh. v. ermittelt. Ranking, bei dem AN erfolgt, d. f. das betreff. FFZ-Modell eine Freigabe zur Nutzung (FreNu) erhalten hat. Auf Verl. des AN informiert d. AG diesen über die konkrete Platzierung im Ranking. Der AG plant den Einsatz eines Lieferantenportals, auf welchen der AN Informat. zur Bewertung d. Wirtschaftlichk. eins. kann. Alle AN erhalten die Möglichk. zur Erl. einer FreNu. Der AN muss aktiv an d. Erl. d. FreNu mitwirken. Ein FFZ-Modell, welches auch nach erfolgten Nachbesserungsmaßn. noch keine FreNu erhalten hat, kann v. AG nicht bestellt werden.
Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag: Die Bestellung erfolgt beim losspez. AN, d. für sein FFZ-Modell eine FreNu erhalten hat u. auf Basis d. vorherig aufgef. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung das wirtschaftl. Angebot abgeg. (niedrigsten monatl. Fahrzeugkosten) hat. Hierbei werden grunds. die Kaufangebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Wenn für eine v. AG benötigte Laufzeit, in Verb. mit den v. AG benötigten Betriebsstunden, das Kaufangebot wirtschaftl. ist, so tätigt d. AG die Bestellung im Kauf. Wenn für eine v. AG benötigte Laufzeit, in Verb. mit den v. AG benötigten Betriebsstunden, das Leasingangebot wirtschaftl. ist, so tätigt d. AG die Bestellung im Leasing. Die Einzelbest. zu den vertragl. Vereinb. Konditionen erfolgt in jedem Los entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbes., dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschl. die einschl. bedarfsentsprech. Parameter berücksichtigt werden. Bei einer Einzelauftragsverg. (Bestellung) oberhalb d. jew. gült. Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Erteilung des Zuschlags die AN, deren Angebote keine Berücksichtig. finden, über die beabsichtigte Best. unter Einhaltung d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftl. informiert. Im Falle einer Änd. d. UPE bzw. d. Nettopreise, wird die Wirtschaftlichkeitsbew. f. das betreff. FFZ-Modell erneut durchgef., dies kann zu einer Änd. d. Platzierung führen. Aufgr. d. Zeilenbegr. dieses Formulars können nicht alle Details aufgef. werden. Bitte sehen Sie die Vergabeunterl. ein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gültig für alle Lose:
Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (beispielweise eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sogenannte "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten/Mittel dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betreffenden Unternehmens vorzulegen, welches die Eignung verleiht. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen.
Die nachfolgenden Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft
vorzulegen.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen
unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Vorstehende Regelungen sind auch für die Nachweise gemäß Ziffer III.1.2) und III. 1.3) zu beachten.
Allgemeine Angaben des Bieters (Vordruck)
- Teilnahme als Einzelbieter oder Bietergemeinschaft
- Angaben zur Aufgabenteilung bei Bietergemeinschaft und
Benennung des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft
- Unterbeauftragung von Leistungen
Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär-GmbH) nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, der die aktuelle Situation zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe widerspiegelt. Der Auszug hat eine Datumsangabe zu enthalten. Ausländische Unternehmen haben eine vergleichbare Bescheinigung vorzulegen, sofern eine solche nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Niederlassungsstaates erteilt werden kann. Ausländische Unternehmen aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten haben dabei die Gleichwertigkeit der Bescheinigung nachzuweisen.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Gültig für das Los 1 - Hubwagen:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob
das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 2 - Gegengewichtstapler:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob
das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 3 - Vierwege- und Mehrwegstapler:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob
das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 4 - Schubmaststapler:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob
das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 5 - Regal- und Kommissionierstapler:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob
das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 6 - Teleskopstapler:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob
das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 7 - Containerstapler:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob
das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 8 - Schlepper:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob
das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 1 - Hubwagen:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob
das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 2 - Gegengewichtstapler:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob
das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 3 - Vierwege- und Mehrwegstapler:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob
das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 4 - Schubmaststapler:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob
das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 5 - Regal- und Kommissionierstapler:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob
das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 6 - Teleskopstapler:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob
das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 7 - Containerstapler:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob
das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Gültig für das Los 8 - Schlepper:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird eine
Betriebshaftpflichtversicherung inkl. Umwelt- und Produkthaftpflicht, German Standard, mit pauschal 5,0
Mio. Euro gefordert. Der Nachweis erfolgt auf Basis einer Eigenerklärung im Angebotsformular, welches den
Vergabeunterlagen beigefügt ist. In dieser Eigenerklärung ist mit einem "JA" oder "NEIN" anzugeben, ob
das Unternehmen über eine solche Betriebshaftpflichtversicherung verfügt. Die Kopie der Police kann vom
Auftraggeber nachgefordert werden.
Sofern hier mit "NEIN" geantwortet wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
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Abschnitt IV: Verfahren
Begründete Sonderfälle gem. § 21 Abs. 6 VgV: 1. Der Auftragnehmer soll an die elektronischen Schnittstellen der BwFPS GmbH und an das Lieferantenportal sowie die Ersatzteilversorgung der BwFPS GmbH angebunden werden. Beteiligen sich Unternehmen an dem Vergabeverfahren, so müssen diese für die Entwicklung der Schnittstellen hohe Investitionen aufnehmen, um funktionsfähige Schnittstellen bereitstellen zu können. Um den Wettbewerbsvorteil der aktuellen Leistungserbringer, welche bereits über die Schnittstellen verfügen, auszugleichen, ist die Amortisierungskurve möglichst flach zu halten, um eine Vergleichbarkeit der Angebote sicherzustellen. Diese sachlichen Gründe sind auf den besonderen Gegenstand der konkreten Rahmenvereinbarung bezogen. Denn vorliegend entstehen beim Auftragnehmer Entwicklungskosten sowie Implementierungsaufwände, welche sich erst über eine längere Vertragslaufzeit hinaus amortisieren können. 2. Das grundsätzliche Ziel von Rahmenvereinbarungen - Ermöglichung von Effizienzgewinnen - wäre durch die Vertragslaufzeit von vier Jahren gefährdet. Anerkannt ist, dass technische Gegebenheiten des Leistungsgegenstandes eine längere Laufzeit zulässig machen. In diesen Fällen wird erst durch eine längere Laufzeit wirtschaftlicher Wettbewerb geschaffen. So verhält es sich hier. Während der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber Flurförderzeuge (FFZ) beschaffen, die der Auftragnehmer nach vorherigen fahrzeugtechnischen Anpassungen bereitstellt. Vor Inverkehrbringung müssen diese FFZ eine Freigabe erhalten, die aufgrund einer mehrmonatigen integrierten Nachweisführung erteilt wird. Hinzu addieren sich die Lieferfristen. Das Zeitfenster bis zur Auslieferung kann bis zu zwei Jahre umfassen. Die tatsächliche Vertragslaufzeit - also die Zeit, in welcher der Beschaffungsbedarf gedeckt wird - kann sich somit auf zwei Jahre verkürzen. In dieser kurzen Laufzeit kann der einer Rahmenvereinbarung immanente Effizienzgewinn nicht umgesetzt werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abw. zu § 41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterl. mit Bezug auf § 41 Abs. 3 VgV in Verbind. mit § 5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverf. nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gem. § 41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert. Zusätzl. wurde die Angebotsfrist um weitere 20 Kalendertage verlängert (Begründung siehe Vergabeunterlagen).
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Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die v. der Vergabestelle vorgeg. Formulare/Vordrucke zu verwenden u. ausgefüllt abzugeben. Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftl. Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grunds. gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch f. die Erfüllung aller vertragl. Verpflichtungen. Im Falle einer Teiln. als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise v. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bieter o. die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers o. eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die f. den Auftrag erforderlichen Kapazitäten/Mittel dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck
hat der Bieter/die Bietergemeinschaft die den Vergabeunterlagen beigefügte Anlage Verpflichtungserklärung Eignungsleihe des betr. Unternehmens vorzulegen, welches die Eignung verleiht. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil d. Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch f. Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
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Ab einem Auftragswert v. 30.000,- Euro wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz v. Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern u. bei d. Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt.
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Die ges. Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen. Alle Preise sind in Euro Netto anzugeben.
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Vergabeart: Offenes Verfahren gem. § 14 Absatz 1 VgV i. V. m. § 15 VgV. Verfahrensart: Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern je Los gem. § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV
in Verbindung mit Abs. 5 VgV.
Begründung: Als Vertragsart kommt ausschl. eine derartige Rahmenvereinbarung in Betracht, da in den Vergabeunterlagen nicht alle Bedingungen zur Durchführung u. Erbringung d. Leistung festgelegt sind. Diese Rahmenvereinbarungen dienen dazu, die Bedingungen f. die Aufträge, die während d. Vertragslaufzeit vergeben werden sollen, festzulegen, insbes. in Bezug auf die Konditionen (Kosten d. Einweisung, Kosten d. Überführung u. der Rückführung, Nachlässe, Kosten f. die Beklebung u. Rückrüstung des Logos u. des Heckschriftzuges, Pauschalen f. Fehlteile, Vergütung . die Rücknahme v. Ersatzteilen, Zubehör, (Sonder-)Werkzeuge, Diagnosegeräte). Diese Konditionen haben f. die ges. Vertragslaufzeit Gültigkeit. Die Rahmenvereinbarung enthält somit den Preisrahmen sowie den Leistungsumfang. Während d. Vertragslaufzeit werden für den einzelnen Bedarf je Los Flurförderzeuge (nachf. FFZ genannt) konfiguriert. Dies führt dazu, dass im weiteren Verlauf für diese konkreten FFZ Angebote bei den Rahmenvereinbarungspartnern (nachf. AN genannt) des betreff. Loses eingeholt werden. Die Angebote beziehen sich allein auf den UPE/Nettopreis u. auf konfigurationsbed. Sonderausstattungen. Die mit der ersten Stufe eingereichten Preise/Konditionen bleiben davon unberührt.
Erste Stufe - Abschluss d. Rahmenvereinbarungen je Los:
In der ersten Stufe erfolgt der Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- u. fristgerecht eingereicht werden u. den inhaltl. Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Folglich wird mir allen Bietern, welche form- und fristgerecht ein Angebot abgegeben haben, unabhängig von den möglichen Antriebsarten der FFZ u. d. Anzahl der mögl. FFZ-Modelle, die sich im Produktportfolio des Bieters befinden, entsprechend ihrem Angebot für das jeweilige Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Die Eignung wird auf Basis der in d. Auftragsbekanntmachung benannt. Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungew. niedrig erscheinen, werden überprüft und können nach Maßgabe des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden. Im Rahmen d. Prüfung werden folg. konditionsrel. Unterlagen geprüft:
- Losspez. Anlage Nachlass
- Losspez. Anlage Überführung und Rückführung
- Anlage Kosten Beklebung und Rückrüstung Logo BwFPS
- Losspez. Anlage Nachlass Instandhaltung und Ersatzteile
- Losspez. Anlage Teilerücknahme
- Losspez. Anlage Einweisung
- Losspez. Anlage Pauschalen für Fehlteile
Zweite Stufe - Wettbewerb der AN je Los:
Auf d. zweiten Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb der AN. Dieser Wettbewerb erfolgt ausschließl. zwischen den AN des betreff. Loses. Der Ablauf wird nachf. geschildert u. ist auch detaill. im Verfahrensleitfaden unter Ziffer 6.2.1 bis 6.2.3 (S. Vergabeunterlagen) enthalten.Dieser Ablauf findet unmittelbar nach Zuschlagserteilung statt. Zusätzlich findet der Ablauf erneut statt, wenn sich die modellspez. Ford. aus d. Leistungsbeschreibung des BAAINBw während d. Vertragslaufzeit ändern u./o. wenn gänzlich neue modellspez. Ford. aus d. Leistungsbeschreibung des BAAINBw entstehen, sodass geänderte oder neue FFZ konfiguriert werden müssen. Wenn der nachfolgend geschilderte Ablauf für ein FFZ bereits abgeschlossen (z.B. Facelift) gem. Ziffer 3.3 der Leistungsbeschreibung (S. Vergabeunterlagen) ist, so findet dieser Ablauf für das neue Modell erneut statt.
1. Produktkonfiguration
Die Abt. Produktentwicklung des Auftraggebers wird mit den losspez. AN schriftlich in Kontakt treten, um die modellspez. Ford. vorzustellen u schriftl. abzustimmen. Diese Abstimmung stellt keine Verhandlung dar, sondern dient ledigl. d. Aufklärung. Der AN benennt im Nachgang das FFZ-Modell u. dessen Konfiguration aus dem mit Angebotsabgabe einger. Vertragsgegenstand, welches nach seiner Überzeugung die Forderungen am besten erfüllt. Wenn der AN für eine vom Auftraggeber vorgegebene modellspez. Forderung kein passendes FFZ-Modell benennen kann, so ist dies dem Auftraggeber schriftl. mitzuteilen. Wenn der AN für eine vom Auftraggeber vorgegebene modellspez. Forderung ein FFZ-Modell benennen kann, so ist dem Auftraggeber für dieses Modell die Konfig. zu übergeben.
Die Abt. Produktentwicklung des Auftraggebers wird die von den AN einger. Unterlagen u. Konfig. prüfen u. ausschließl. die benannten Konfig. der FFZ-Modelle berücksichtigen, welche die Ford. erfüllen. Die Abt. Produktentwicklung wird die Abt. Einkauf über den Abschluss d. Konfigurat. informieren u. an den Einkauf nur die Konfigurat. übergeben, welche nach Prüfung durch die Produktentwicklung, die Forderungen erfüllen.
2. Angebotseinholung, Bewertung
Angebotsaufforderung:
Der Einkauf des Auftraggebers konsultiert in Textform gem. § 126 b BGB alle losspez. AN, die in der Lage sind, den Auftrag auszuführen u. übermittelt alle für die Angebotsabgabe notw. Unterlagen (wie z.B. die 5 Anlagen Instandhaltungskosten, welche den Vergabeunterlagen beigefügt sind). In diesem Zug setzt d. Einkauf eine angem. Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsaufforderung bezieht sich auf die konkr. Konfigurationen, die die Abt. Produktentwicklung an den Einkauf übermittelt hat. In der Angebotsauff. wird angegeben, ob es sich um Kauf u./o. Leasing handelt. Im Falle des Kaufs wird zusätzl. der Restwert des betreffenden FFZ mitgeteilt. Die Angabe einer Angebotsbindefrist erfolgt nicht, da der AN so lange an sein Angebot gebunden ist, bis eine Änderung d. UPE bzw. des Nettopreises gem. Ziffer 4 der Leistungsbeschreibung in Kraft tritt. Die Angebotsauff. kann jederzeit erfolgen.
Angebotsabgabe, Angebotsöffnung:
Die Angebote sind in Textform gemäß § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der Auftragnehmer ist so lange an sein Angebot gebunden bis eine Änd. der UPE bzw. der Nettopreises gem. Ziffer 4 d. Leistungsbeschreibung in Kraft tritt. So lange basieren alle mgl. Einzelbestellungen auf diesem einger. Angebot. Die Angebotsöffnung durch den Auftraggeber findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
Angebotsbewertung:
Unmittelbar nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt v. Einkauf die Bewertung d. Wirtschaftlichkeit aller form- u. fristgerecht einger. Angebote. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichkeit dienen die im Verfahrensleitfaden unter Ziffer 7 (S. Vergabeunterlagen) aufgeführten Kosten.
3. Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag
Die Bestellung erfolgt beim losspez. AN, der für sein FFZ-Modell eine Freigabe zur Nutzung erhalten hat u. das wirtschaftl. Angebot abgegeben hat. Hierbei werden grunds. die Kaufangebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Die Einzelbestellung zu den vertragl. vereinb. Konditionen erfolgt in jedem Los entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkr. Bedarfs. Dies bedeutet insbes., dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschl. die einschläg. bedarfsentsprech. Parameter berücksichtigt werden.
Detaill. Einzelheiten aufgr. d. Zeilenbegr. siehe Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUR0SE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, der BwFuhrparkService GmbH.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung v. Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BwFuhrparkServiceGmbH geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.