Datenschleusensystem auf VMRay-Basis Referenznummer der Bekanntmachung: ZII 6-O 1088/00001#00800
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafin.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Datenschleusensystem auf VMRay-Basis
Erneuerung und Weiterentwicklung der Datenschleuseninfrastruktur. Beschaffungsgegenstände sind Hard- und Softwarekomponenten inkl. Wartungsleistungen und ein Dienstleistungskontingent zur Implementierung.
Erneuerung und Weiterentwicklung der Datenschleuseninfrastruktur. Beschaffungsgegenstände sind Hard- und Softwarekomponenten inkl. Wartungsleistungen und ein Dienstleistungskontingent zur Implementierung. Die Infrastruktur besteht aus folgenden Komponenten:
Software: VMRay Analyzer, Sentinel One Control, Kaspersky Scan Engine
Hardware: Speziell vorkonfigurierte Server/Workstations der Hersteller Dell und Lenovo
Dienstleistungen: Kontingente zur Implementierung, zur Durchführung von Health Checks und zur Betriebsunterstützung
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV ist eine Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb durchführbar, wenn die Leistung nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann (aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden). Gemäß § 14 Abs. 6 VgV darf es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung geben und der mangelnde Wettbewerb darf nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter sein.
Im vorliegenden Fall kann vom Grundsatz der Produktneutralität abgewichen werden, da sachliche Gründe für eine Festlegung auf das Produkt VMRay-Analyzer und deren Zusatzkomponenten bestehen.
Nur VMRay bietet essentielle Sicherheitsmerkmale, wie z.B. eine agentenlose, Hypervisorbasierte (für Malware unsichtbare) Überwachung oder die Durchführung der Analysen auf kundenspezifischen Betriebssystemumgebungen. In dem VMRay-Analyzer werden die beiden Tools Sentinel One und Kaspersky eingebunden, sodass ein integrales Gesamtsystem entsteht. Abweichungen gefährden dessen Funktionsfähigkeit. Das Gesamtsystem (Hard- und Software) stellt eine Individualentwicklung dar. Die Komponenten sind aufeinander abgestimmt und optimiert. Um die Funktionsfähigkeit nicht zu gefährden, ist es erforderlich, diese Komponenten einzusetzen. Die Alleinstellung bezieht sich somit auch auf die im Angebot enthaltene Hard- und Software, welche nicht von dem Hersteller VMRay ist.
Zur Frage der Alleinstellung des Produkts hat der Bearbeiter auch Kontakt mit dem BSI aufgenommen. Nach der von dort bestätigten Markterkundung bietet nur VMRay die für die BaFin zwingend erforderlichen Features, so dass hier auch unter diesem Gesichtspunkt eine Abweichung von der Produktneutralität zulässig ist und ein offenes Verfahren nicht zweckdienlich wäre.
Auch hinsichtlich des Handelspartners, über den das Produkt bezogen werden kann, ist vorliegend eine Festlegung zulässig. Einzig die SVA GmbH ist in der Lage aufgrund der Zusammenarbeit mit VMRay und der gemeinsamen Entwicklung des Gesamtsystems dieses Produkt anzubieten. Nur so ist es dem Auftragnehmer möglich, ein funktionierendes Gesamtsystem zu garantieren.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Rügen der Bieter, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos an folgende Adresse zu richten:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Referat ZII 6 - Zentrale Beschaffung
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
oder per Fax: 0228 4108 63580
oder per E-Mail: [gelöscht]
Hilft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bieter einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer einreichen kann.