Objektplanung Energetische Sanierung von drei Schulen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-1055-23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/startseite.html
Adresse des Beschafferprofils: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Energetische Sanierung von drei Schulen
Die Stadt Münster beabsichtigt die energetische Sanierung von Gebäuden an drei Schulstandorten (Primusschule, Hans-Böckler-Berufskolleg und Erich-Klausener-Realschule).
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für die beschriebenen Maßnahmen. Vorgesehen ist eine separate (losweise) Vergabe der Objektplanung für die drei Maßnahmen, wobei jeder Bieter nur mit einem Los beauftragt werden kann.
Die drei Maßnahmen sind in den Abschnitten II.2.4) für die drei Lose jeweils näher beschrieben.
II.2.14)
Zusätzliche Angaben
Das in Abschnitt II.2.7 angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit betrifft die Fertigstellung des Bauvorhabens gegen Ende der Leistungsphase 8. Restleistungen der Leistungsphase 8 sowie die Leistungen der Leistungsphase 9 sind noch nach diesem Termin zu erbringen.
Objektplanung Energetische Sanierung Primusschule, Bauabschnitte 2 bis 4
Münster
Die Vergabe umfasst die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für die im Folgenden näher beschriebene Maßnahme "Energetische Sanierung der Primusschule, Bauabschnitte 2 bis 4". Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Zum Leistungsumfang zählen auch mehrere, in der Leistungsbeschreibung konkret bezeichnete besondere Leistungen, insb. das Erstellen einer Bestandsaufnahme, eines Barrierefreikonzepts nach § 9a BauPrüfVO NRW und eine tägliche (nicht notwendig ganztägige) Baustellenpräsenz.
Die Stadt Münster hat bereits im Jahr 2021 mit der energetischen Ertüchtigung eines ersten Bauabschnitts an der Primusschule Berg-Fidel begonnen. Es ist vorgesehen, den 2. Bauabschnitt mit der abgestimmten Fassadengestaltung auf die weiteren Bauabschnitte zu übertragen. Die gesamten Fenster, Fassaden und der Dachbereich des 1964 errichteten Gebäudes hat durch Alterung, intensive Nutzung und Frostschäden einen Zustand erreicht, der eine umfassende Sanierung erforderlich macht. Im Rahmen dieser Fassadensanierung sind kleine Umbaumaßnahmen im Innenbereich des Klassengebäudes vorgesehen, um eine brandschutztechnische Ertüchtigung umzusetzen.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit bezieht sich auf den Gesamtfertigstellungstermin, der als Planungs- und Überwachungsziel einzuhalten ist.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85%), Unterkriterien:
1.1) Grundkriterium: Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz (Gewicht 20%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss der jeweiligen Leistungsphase im hier verstandenen Sinne gilt bei LPh 4 die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten nur für den Umbau bzw. die Sanierung/Modernisierung (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 2 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 01.02.2017 beendet.
1.2) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Referenz war eine energetische Sanierung an einem öffentlichen Gebäude (d. h. einem Gebäude der öffentlichen Hand) (Gewicht 10%).
1.3) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Referenz war u.a. das Gebäude einer allgemeinbildenden Schule oder einer Berufsschule (Gewicht 10%).
1.4) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Die Baumaßnahmen wurde an einer allgemeinbildenden Schule oder einer Berufsschule bei fortlaufendem Schulbetrieb durchgeführt. (Gewicht 20%).
1.5) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 20%).
1.6) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden (Gewicht 5%);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 5%).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Es wird anhand der zuvor genannten Kriterien eine einmalige Auswahlentscheidung für alle 3 Lose getroffen (keine separate Auswahlentscheidung pro Los). Die ausgewählten Bewerber können dann für alle Lose ein Angebot abgeben. Auch die Zuschlagslimitierung auf 1 Los pro Bieter (siehe Abschnitt II.1.6) wird hingewiesen.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Objektplanung Energetische Sanierung Hans-Böckler-Berufskolleg
Münster
Die Vergabe umfasst die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für die im Folgenden näher beschriebene Maßnahme "Energetische Sanierung des Hans-Böckler-Berufskollegs". Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Zum Leistungsumfang zählen auch mehrere, in der Leistungsbeschreibung konkret bezeichnete besondere Leistungen, insb. das Erstellen einer Bestandsaufnahme und eine tägliche (nicht notwendig ganztägige) Baustellenpräsenz.
Die Stadt Münster beabsichtigt, den Standort des Hans-Böckler-Berufskollegs umfassend energetisch zu sanieren. Der Standort besteht aus einem Schulgebäude, einem WC-Verbindungstrakt und einer 3-fach Sporthalle.
Die gesamten Fassaden, Fenster sowie Teilbereiche der Dachflächen haben durch Alterung, intensive Nutzung und Witterungseinflüsse einen Zustand erreicht, der eine umfassende energetische Sanierung erforderlich macht. Auch die unzureichende Wärmedämmung einzelner Bauteile und konstruktiv bedingte Wärmebrücken führen nicht nur zu hohen Energieverbräuchen, sondern auch an einzelnen Fassaden zu Feuchtigkeitsschäden.
Ein Großteil der technischen Gebäudeausrüstung stammt noch aus der Errichtungszeit und ist daher ebenfalls im Zuge der energetischen Sanierung zu erneuern.
Das Ziel dieser Maßnahme ist es, den Gesamtkomplex energetisch so zu ertüchtigen, dass der zukünftige Jahresheizwärmebedarf unter 50 kWh/m2a (Niedrigstenergieniveau) liegt.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit bezieht sich auf den Gesamtfertigstellungstermin, der als Planungs- und Überwachungsziel einzuhalten ist.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85%), Unterkriterien:
1.1) Grundkriterium: Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz (Gewicht 20%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss der jeweiligen Leistungsphase im hier verstandenen Sinne gilt bei LPh 4 die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten nur für den Umbau bzw. die Sanierung/Modernisierung (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 2 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 01.02.2017 beendet.
1.2) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Referenz war eine energetische Sanierung an einem öffentlichen Gebäude (d. h. einem Gebäude der öffentlichen Hand) (Gewicht 10%).
1.3) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Referenz war u.a. das Gebäude einer allgemeinbildenden Schule oder einer Berufsschule (Gewicht 10%).
1.4) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Die Baumaßnahmen wurde an einer allgemeinbildenden Schule oder einer Berufsschule bei fortlaufendem Schulbetrieb durchgeführt. (Gewicht 20%).
1.5) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 20%).
1.6) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden (Gewicht 5%);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 5%).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Es wird anhand der zuvor genannten Kriterien eine einmalige Auswahlentscheidung für alle 3 Lose getroffen (keine separate Auswahlentscheidung pro Los). Die ausgewählten Bewerber können dann für alle Lose ein Angebot abgeben. Auch die Zuschlagslimitierung auf 1 Los pro Bieter (siehe Abschnitt II.1.6) wird hingewiesen.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Objektplanung Energetische Sanierung Erich-Klausener-Realschule
Münster
Die Vergabe umfasst die Objektplanung zum Leistungsbild Gebäude und Innenräume gemäß Teil 3 Abschnitt 1 der HOAI für die im Folgenden näher beschriebene Maßnahme "Energetische Sanierung der Erich-Klausener-Realschule". Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen vorgesehen (Näheres hierzu siehe Abschnitt II.2.11).
Zum Leistungsumfang zählen auch mehrere, in der Leistungsbeschreibung konkret bezeichnete besondere Leistungen, insb. das Erstellen einer Bestandsaufnahme und eine tägliche (nicht notwendig ganztägige) Baustellenpräsenz.
Die Stadt Münster beabsichtigt, im Altbau der Erich-Klausener-Realschule eine energetische Sanierung durchzuführen. Der gesamte Fenster- und Fassadenbereich der 1961 und 1976 errichteten Bauteile hat durch Alterung, intensive Nutzung und Witterungseinflüsse einen Zustand erreicht, der eine umfassende Sanierung erforderlich macht. Da die gesamte technische Gebäudeausrüstung auch aus der Errichtungszeit stammt, wird diese im Rahmen der energetischen Sanierung erneuert. Im Zusammenhang mit den vorgenannten Sanierungsarbeiten sind auch umfangreiche Neben- und Folgearbeiten in den Innenräumen erforderlich. Die Erarbeitung eines Sanierungskonzeptes wurde bereits beauftragt.
Das Ende des Auftragszeitraums richtet sich nach dem tatsächlichen Ende des Bauvorhabens. Das angegebene Datum für das Ende der Vertragslaufzeit bezieht sich auf den Gesamtfertigstellungstermin, der als Planungs- und Überwachungsziel einzuhalten ist.
Verbleiben nach Anwendung evtl. geltender Ausschlussgründe mehr Bewerber, als aufgefordert werden sollen, gelten für die Auswahl folgende Kriterien:
1) Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren (Gewicht 85%), Unterkriterien:
1.1) Grundkriterium: Erfüllung der folgenden Anforderungen an die allgemeine Vergleichbarkeit der Referenz (Gewicht 20%):
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss der jeweiligen Leistungsphase im hier verstandenen Sinne gilt bei LPh 4 die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten nur für den Umbau bzw. die Sanierung/Modernisierung (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 2 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 01.02.2017 beendet.
1.2) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Referenz war eine energetische Sanierung an einem öffentlichen Gebäude (d. h. einem Gebäude der öffentlichen Hand) (Gewicht 10%).
1.3) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Gegenstand der Referenz war u.a. das Gebäude einer allgemeinbildenden Schule oder einer Berufsschule (Gewicht 10%).
1.4) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Die Baumaßnahmen wurde an einer allgemeinbildenden Schule oder einer Berufsschule bei fortlaufendem Schulbetrieb durchgeführt. (Gewicht 20%).
1.5) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Umfang der bearbeiteten und abgeschlossenen Leistungsphasen (Gewicht 20%).
1.6) Zusätzlich zum Grundkriterium 1.1: Durchführung der Bauvergaben entsprechend VOB/A bzw. vergleichbaren öffentlichen Vergabebestimmungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaats (Gewicht 5%).
2) Personelle Leistungsfähigkeit (Gewicht 10%) mit den Unterkriterien:
2.1) aktuelle Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in oder der Befugnis, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden (Gewicht 5%);
2.2) aktuelle Gesamtanzahl aller festen Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung (Gewicht 5%).
3) Finanzielle Leistungsfähigkeit (Gewicht 5%) mit den Unterkriterien:
3.1) durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (Gewicht 3%);
3.2) Jahresgesamtumsatz im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (Gewicht 2%).
Es wird anhand der zuvor genannten Kriterien eine einmalige Auswahlentscheidung für alle 3 Lose getroffen (keine separate Auswahlentscheidung pro Los). Die ausgewählten Bewerber können dann für alle Lose ein Angebot abgeben. Auch die Zuschlagslimitierung auf 1 Los pro Bieter (siehe Abschnitt II.1.6) wird hingewiesen.
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen. Es werden zunächst nur die Leistungen bis zur Leistungsphase 3 beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen beabsichtigt der Auftraggeber zu einem späteren Zeitpunkt weiterzubeauftragen, worauf der Auftragnehmer aber keinen Rechtsanspruch hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Berufsqualifikation als Architekt/in (siehe Abschnitt III.2.1.)
Eignungskriterium für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sind die Jahresgesamtumsätze des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Eignungskriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit sind:
1. Referenzen über vergleichbare Architektenleistungen in den letzten 5 Jahren, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) Gegenstand der Referenz (Vorhaben) war der Umbau oder die Sanierung/Modernisierung eines Bestandsgebäudes.
b) Zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude wurde mindestens eine der Leistungsphasen 1 bis 8 bearbeitet und ist abgeschlossen. Als Abschluss der jeweiligen Leistungsphase im hier verstandenen Sinne gilt bei LPh 4 die Einreichung des vollständigen Genehmigungsantrags, bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Fertigstellung der Bauausführung, d. h. die werkvertragliche Abnahme des letzten Ausführungsgewerks durch den Bauherrn (auch bei Abnahme unter Mängelvorbehalt).
c) Das Gebäude entsprach mind. der Honorarzone III gemäß HOAI 2013/2021.
d) Die Summe der Baukosten nur für den Umbau bzw. die Sanierung/Modernisierung (KG 300+400 entspr. DIN 276) betrug mind. 2 Mio. EUR (ohne MwSt.).
e) Die Planungsleistungen wurden nicht vor dem 01.02.2017 beendet.
2. Anzahl fester Mitarbeiter/innen mit Zulassung als Architekt/in bzw. der Befugnis, im Inland als Architekt/in tätig zu werden, sowie sonstiger fester Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen oder einer vergleichbaren Fachrichtung.
Zur Nachweisführung genügen entsprechende Eigenerklärungen im Bewerbungsformular.
Die zu Ziffer 1 nachgewiesenen Referenzen, die sämtliche unter Ziffer 1 genannten Anforderungen erfüllen, müssen zumindest in Summe die Leistungsphasen 1 bis 3 und 5 bis 8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude abdecken, sonst gilt der Bewerber als nicht hinreichend geeignet. Berücksichtigt werden bei jeder Referenz jeweils nur Leistungsphasen, die abschließend bearbeitet worden sind. Als Abschluss einer Leistungsphase gilt dabei jeweils die vollständige Erbringung aller Leistungen (deren Abnahme ist nicht entscheidend); abweichend hiervon genügt als Abschluss bei LPh 5 die Fertigstellung der ausführungsreifen Planung unter Integration der Fachplanung (auch bei noch ausstehender Fortschreibung der Ausführungsplanung während der Objektausführung) und bei LPh 8 die Baufertigstellung, unter der die werkvertragliche Abnahme (ggf. unter Mängelvorbehalt) der letzten Bauausführungsleistung verstanden wird.
Die Anzahl fester Mitarbeiter/innen (umgerechnet in Vollzeitstellen) mit Zulassung als Architekt/in (bzw. Befugnis zu entsprechender Betätigung in der Bundesrepublik Deutschland) darf aktuell nicht unter 2,00 (Vollzeitstellen-Äquivalent) liegen.
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Teilnahmeanträge sind unter Verwendung des vom Auftraggeber bereitgestellten Bewerbungsformulars zu stellen; das Formular ist unter der in Abschnitt I.3 angegebenen Internetadresse abrufbar.
Rückfragen werden nur über den Vergabemarktplatz NRW (vgl. die in Abschnitt I.3 angegebene Internetadresse) beantwortet. Nur dort registrierte und für das Verfahren freigeschaltete Unternehmen werden über neue Bewerber- bzw. Bieterinformationen unaufgefordert informiert. Eine entsprechende Registrierung und Freischaltung bereits unmittelbar beim Herunterladen der dort abrufbaren Unterlagen wird deshalb dringend empfohlen. Alle nicht registrierten bzw. nicht für das Verfahren freigeschalteten Interessenten sind aufgefordert, regelmäßig das genannte Vergabeportal aufzusuchen, um dort eventuelle Bewerber- bzw. Bieterinformationen abzurufen.
Hinweise zur Datenverarbeitung nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Kontaktdaten der für die Verarbeitung verantwortlichen Stelle: Stadt Münster, Rechts- und Ausländeramt, Zentrales Vergabemanagement, 48127 Münster, E-Mail: [gelöscht]
Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten: Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Münster ist zu erreichen unter der Anschrift Stadt Münster, 48127 Münster, bzw. unter [gelöscht]
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage: Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen im Sinne des Artikels 6 Abs. 1 Buchstabe b) DSGVO. Für die gesetzlich gebotene transparente und diskriminierungsfreie Auswahl des günstigsten Anbieters der von der Stadt nachgefragten Waren, Werke oder Dienste ist es zwingend notwendig, die personenbezogenen Daten der Bieter (bei Unternehmen: deren Vertreter) zu speichern und zu verwenden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
- Anrede, Vorname, Nachname, ggfs. Unternehmensbezeichnung
- ggf. gültige E-Mail-Adresse,
- Anschrift,
- Telefonnummer (Festnetz und/oder Mobilfunk),
vollständige Angebots- oder Teilnahmeanträge
- Weitere Informationen, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage/ Ihres Angebots / Ihres Teilnahmeantrags notwendig sind,
Zu einer Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte kann es kommen, wenn Bieter Beschwerden gegen die Entscheidung erheben, mit wem die Stadt Münster den Vertrag schließen will.
Dauer der Speicherung: Bis zum Abschluss des im Wettbewerb stehenden Vertrags. Ggf. länger, wenn die Stadt Münster nach spezialgesetzlichen Vorschriften zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder Bieter in eine darüber hinaus gehende Speicherung nach Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 a) DSGVO eingewilligt haben.
Rechte der betroffenen Person:
Bei entsprechendem Identitätsnachweis können Interessenten bzw. Bieter bei der eingangs genannten Stelle jederzeit:
1) Auskunft darüber verlangen, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen für welchen Zweck und für welche voraussichtliche Dauer verarbeiten;
2) Berichtigung verlangen, sofern Ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten,
3) Löschung der zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen, sofern sie für den Zweck, zu dem sie erhoben wurden, oder zur Verteidigung von Rechten der Stadt Münster nicht mehr notwendig sind. Das Recht zur Löschung besteht nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO.
4) Einschränkung der Datenverarbeitung nach Maßgabe des Art. 18 DSGVO verlangen;
5) Verlangen, personenbezogenen Daten, die uns bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder an einen anderen Verantwortlichen zu übermitteln
6) Widerspruch gegen bestimmte Datenverarbeitungen nach Maßgabe des Art. 21 DSGVO einlegen.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:
Wer der Ansicht ist, dass seine personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig verarbeitet werden, kann sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die Kontaktdaten der für die Stadt Münster zuständigen Aufsichtsbehörde lauten:
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen, Postfach 20 04 44, 40102 Düsseldorf (Hausanschrift: Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf), Tel. 0211/38424-0, Fax 0211/38424-10, E-Mail: [gelöscht]
Bekanntmachungs-ID: CXTDYYDYHHF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/startseite/themen/Vergabekammer/index.html
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergaberechtsvorschriften schon vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gerügt werden, oder
- Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bewerber oder Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bewerber oder Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.stadt-muenster.de/recht/ausschreibungen.html