Entsorgungsdienstleistungen in der Stadt Sprockhövel Referenznummer der Bekanntmachung: S-SPROCK-2021-0112
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sprockhövel
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 45549
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sprockhoevel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entsorgungsdienstleistungen in der Stadt Sprockhövel
Sammlung und Transport von Abfällen;
Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen und Elektrokleingeräten
Sammlung und Transport von Abfällen
Stadtgebiet Sprockhövel
-Gestellung der Bioabfallbehälter, der (saisonalen) Gartenabfallbehälter und der Restabfallbehälter (inkl. Transponder);
- Stellung einer Software zur Behälterbestandsführung sowie zum Einsatz des Ident-Systems für Restabfallbehälter.
- Durchführung des Behälteränderungsdienstes und der Behälterbestandspflege (inkl. Vorhaltung eines
Behälterpools).
- Druck und Erstellung der Abfallfibel (inkl. Versand per Post).
- Leerung der Restabfallbehälter im zweiwöchentlichen Rhythmus, inkl. Abfuhr der satzungsgemäß bereitgestellten Restmüllsäcke;
- Während der Vertragslaufzeit könnte es zu einer Umstellung des Gebührensystems im Restabfallbereich auf einen Entleerungshäufigkeitsmaßstab kommen.
- Leerung der Bioabfallbehälter im zweiwöchentlichen Rhythmus;
- Leerung von Saisonbehältern für Gartenabfälle von April bis Mitte November im zweiwöchentlichen Rhythmus gemeinsam mit den Bioabfallbehältern
- Reinigung der Bioabfallbehälter in den Sommermonaten (zwei Reinigungsdurchgänge pro Jahr).
- Leerung der Altpapierbehälter im monatlichen Rhythmus, inkl. Abfuhr der satzungsgemäß bereitgestellten Altpapierbündel.
- Sperrgutabfuhr (inkl. Altholz) an sechs festen Terminen auf Anforderung der Haushalte (Anforderung über die Stadtverwaltung per Karte/online oder über die Abfall-App beim Auftragnehmer);
- Expressabfuhr von Sperrmüll (Abholung innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang der Anmeldung beim Auftragnehmer).
- Sammlung der Elektrogroßgeräte an sechs festen Terminen pro Jahr auf Anforderung der Haushalte (Anforderung über die Stadtverwaltung per Karte/online oder über die Abfall-App beim Auftragnehmer);
Kleingeräte werden nur als Beistellung zu den Großgeräten abgefahren.
- Erfassung von Grünabfall an vier festen Terminen jährlich im Bringsystem. Die Anlieferung des Grünabfalls erfolgt durch die Haushalte an vorgegebenen Standorten in der Stadt Sprockhövel.
- Erfassung von Laub an zwei festen Terminen jährlich im Bringsystem. Die Anlieferung des Grünabfalls erfolgt durch die Haushalte an vorgegebenen Standorten in der Stadt Sprockhövel.
- Einmal jährliche Weihnachtsbaumsammlung (im Januar) im Holsystem.
- Wöchentliche Leerung von 30 - 40 Hundekotbehältern (30 l) bzw. an ca. 20 Standorten zweimal wöchentlich, inkl. Auffüllung der Behältnisse mit Hundekotbeuteln.
Alle Abfälle des Loses 1 sind direkt zu den vom Kreis vorgegebenen Anlieferstellen zu transportieren.
Vgl. Ziffer II.2.11)
- Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2029), wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens bis zum 31.12.2027 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen und Elektrokleingeräten
Stadtgebiet Sprockhövel
- Durchführung einer mobilen Schadstoff- und Elektrokleingerätesammlung an acht festen Terminen im Jahr;
- Transport der schadstoffhaltigen Abfälle und Elektrokleingeräte direkt zu der vom Kreis vorgegebenen Anlieferstelle.
Vgl. Ziffer II.2.11).
- Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.12.2029), wenn er nicht vom Auftraggeber spätestens bis zum 31.12.2027 gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 und 2:
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2018 bis 2020 für jedes einzelne dieser
Geschäftsjahre;
- (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor,
im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines
Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu
fordern.
- Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von
mindestens 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor,
im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restmüll oder Bioabfall oder
Altpapier für Städte/Gemeinden mit insgesamt mindestens 20.000 Einwohnern.
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die mobile Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus privaten
Haushalten in mindestens einem Gemeindegebiet.
Los 1:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die behältergestützte Sammlung von Restmüll oder Bioabfall oder Altpapier in jedem der Jahre 2018 bis 2020 für Städte/Gemeinden mit insgesamt mindestens 20.000
Einwohnern. Die Referenz/-en ist/sind durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen
Einwohnerzahlen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Los 2:
- Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die mobile Sammlung von schadstoffhaltigen Abfällen aus privaten
Haushalten in mindestens einem Gemeindegebiet. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre
in den Kalenderjahren 2018 bis 2020 durch eine Auflistung der Auftraggeber unter Angabe der jeweiligen
Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referenzen).
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt
worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter
über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw.
bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.