Neubau Zukunftswerkstatt made by KH (ZWKH) Handwerk - Bildung - Zukunft: Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 3455/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gütersloh
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33330
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kh-gt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33602
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.brandi.net
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Zukunftswerkstatt made by KH (ZWKH) Handwerk - Bildung - Zukunft: Projektsteuerung
Die Kreishandwerkerschaften Bielefeld und Gütersloh planen im Zentrum von Bielefeld den Neubau des Handwerksbildungszentrums (HBZ) Brackwede. Das Projekt wird unter dem Titel "Neubau Zukunftswerkstatt made by KH (ZWKH) - Handwerk - Bildung - Zukunft" geführt. Der geplante Neubau wird nachfolgend mit "Neubau ZWKH" bezeichnet.
Wesentlicher Bestandteil ist die Aufnahme der Kfz-Bildungsstätten der Handwerkskammer in Lemgo. Das Projekt soll von Bund und Land NRW gefördert werden. Der Neubau des HBZ wird 28 Übungseinheiten mit einer Praxis-, Theorie und Verwaltungsfläche von insgesamt ca. 10.000 m² Bruttonutzfläche auf einem Grundstück mit ca. 16.000 m² Fläche beheimaten. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Projektsteuerung gem. AHO, Heft Nr. 9
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Grundlage der gesondert ausgeschriebenen Objekt- und Fachplanung ist das durch die Fördermittelgeber freigegebene Raumprogramm zuzüglich der eigenfinanzierten Flächen. Die zuwendungsfähige Nutzfläche (NUF 1-6) beträgt 7.909 m² und beinhaltet u.a.:
- Bauhallen und Lagerflächen
- KFZ-Werkstätte
- Verwaltungsflächen
- Theorie- und Fachräume
- Speisesaal.
Die nicht-zuwendungsfähige Nutzfläche (NUF 1-6) beträgt 589 m² und beinhaltet u.a.:
- Verwaltungsräume. Die einzelnen Raumtypen sind dem Raumprogramm zu entnehmen.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind die Projektsteuerungsleistungen gemäß AHO, Heft Nr. 9 mit den Projektstufen Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Projektabschluss, jeweils Handlungsbereiche A bis E (Grundleistungen und einzelne Besondere Leistungen). Nähere Angaben sind den Vergabeunterlagen, insbes. der Bewerberinformation und der Leistungsbeschreibung ("Leistungsbild Projektsteuerung") zu entnehmen.
Grundlage der Bewertung der Teilnahmeanträge und Auswahl der zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufzufordernden Bieter sind die in der Bekanntmachung und ergänzend die in dem Dokument "Eignungsmatrix" mitgeteilten Kriterien und deren Gewichtung:
1. Höhe des Umsatzes mit Projektsteuerungsleistungen im Mittel der letzten 3 Jahre (2018 - 2020), maximale Punktzahl bei mehr als 1,7 Mio. Euro, Gewichtung 15 %
2. Anzahl der beschäftigten Fachkräfte im Mittel der letzten 3 Jahre (2018 - 2020), maximale Punktzahl bei mehr als 12 Beschäftigten im Bereich Projektsteuerung, Gewichtung 15 %
3. Erfahrung mit Projektsteuerungsleistungen zu vergleichbaren Referenzprojekten (vergleichbare Bauvorhaben), Gewichtung 70 %:
- Vergleichbarer Auftraggeber der Referenzprojekte, maximale Punktzahl für Öffentliche Auftraggeber, die zugleich Nutzer einer Bildungseinrichtung sind, anteilige Gewichtung des Unterkriteriums 10 %
- Vergleichbare Projektgröße der Referenzprojekte (NUF 1-6 in m² beplante Fläche): maximale Punktzahl bei über 9.000 m², anteilige Gewichtung des Unterkriteriums 20 %
- Vergleichbare Baukosten der Referenzprojekte (Kosten gemäß KG 300 - 600 gem. DIN 276) brutto, maximale Punktzahl bei über 40 Mio. Euro, anteilige Gewichtung des Unterkriteriums 20%
- Vergleichbare Teilbauaspekte der Referenzprojekte (Anzahl der unterschiedlichen Ingenieurdisziplinen): Berücksichtigung, sofern mindestens 3 unterschiedliche Ingenieurdisziplinen vorhanden, anteilige Gewichtung des Unterkriteriums 5%
- Vergleichbare Projektinhalte der Referenzprojekte (Nutzungen): Berücksichtigung sofern Werkstätten und/oder Bildungseinrichtungen, anteilige Gewichtung dieses Teil-Unterkriteriums: 10%; Berücksichtigung, sofern mindestens 3 verschiedene Nutzungen, anteilige Gewichtung dieses Teil-Unterkriteriums: 5%
Sofern in den Teilnahmeanträgen Erklärungen oder Angaben fehlen oder Angaben fehlerhaft sind, so werden diese mit 0 Punkten bewertet. Werden Angaben gemacht, die den Anforderungen für die Vergleichbarkeit für Referenzen nicht oder nur teilweise entsprechen, können diese ebenfalls mit 0 Punkten bewertet werden. Der Auftraggeber behält sich vo, weitere Informationen oder Nachweise zur Eignungsbewertung nachzufordern, sofern dies zulässig ist. Die Anzahl der einzureichenden Referenzen ist nicht begrenzt. Maßgeblich für die Auswahl der zur Teilnahme aufzufordernden Bewerber sind jedoch ausschließlich die drei vom Bewerber eingereichten Referenzen, auf die nach der Bewertung durch den Auftraggeber die meisten Punkte entfallen. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerberinformation und Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien)
Die Vergabe des Auftrags erfolgt stufenweise. Mit Zuschlag und Vertragsabschluss werden zunächst die Leistungen der Projektstufe 1 Projektvorbereitung, Handlungsbereiche A-E, Grundleistungen und Besondere Leistungen beauftragt. Die weiteren Projektstufen 2 - 5 (jeweils Grundleistungen und Besondere Leistungen) sind von den Bietern anzubieten. Der Auftraggeber entscheidet zu einem späteren Zeitpunkt, ob er den Auftragnehmer dieses Vergabeverfahrens (den obsiegenden Bieter) mit den weitergehenden Projektstufen 2, 3, 4 bzw. 5 (jeweils Grundleistungen) sowie mit den ausgeschriebenen Besonderen Leistungen beauftragt. Er ist dazu nicht verpflichtet und kann diese Leistsungen gar nicht (z.B. Eigenleistung) oder anderweitig vergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen und dies durch Eigenerklärungen belegen.
Die fachlichen Anforderungen sind erfüllt, wenn Bewerber gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung entweder die Berufsbezeichnung Architekt/in oder die Berufsbezeichnung Ingenieur/in zu führen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt/in oder Ingenieur/in wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 07.09.2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn der/die mit der Aufgabe betraute Mitarbeiter/in die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden. Bewerber müssen bestätigen, dass Sie für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung Personen einsetzen, die die vorgenan-ten Anforderungen an natürliche Personen erfüllen.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Auf Anforderung des Auftraggebers sind die Angaben durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Bewerber haben nachzuweisen, dass Sie über eine Berufshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügen:
Deckungssumme pro Versicherungsfall von mind. [Betrag gelöscht] Euro für Personenschäden und mind. [Betrag gelöscht] Euro für Sach- und Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (2 Versicherungsfälle pro Jahr).
Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne gewährt werden wird. Die Bestätigung des Versicherers ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bewerber müssen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen nachweisen. Als geeignete Referenzen im Sinne von § 46 Abs. 3 VgV werden ausschließlich von den Bewerbern mit dem Teilnahmeantrag zu benennende Referenzprojekte aus den letzten 6 Jahren (Abschluss der Projektstufe 5 nach AHO nach dem 01.01.2015) angesehen, die folgende Anforderungen erfüllen:
Die Referenz umfasst mindestens
- zwei abgeschlossene Projektstufen nach AHO, Heft Nr. 9 und
- eine Fläche (NUF 1-6) von mindestens 5.000 m² und
- Baukosten nach DIN 276 von mindestens [Betrag gelöscht] Euro brutto inkl. USt.
Referenzprojekte, die die o.g. Mindestanforderungen nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.
1. Referenz Projektsteuerungsleistungen für öffentliche Auftraggeber
Mindestens eine der o.g. Referenzen muss für einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB erbracht worden sein.
2. Referenz Projektsteuerungsleistungen mit 4 abgeschlossenen Projektstufen
Mindestens eine der o.g. Referenzen muss mindestens 4 abgeschlossen Projektstufen nach AHO Heft Nr. 9 umfasst haben.
3. Referenz mit Baukosten von mind. [Betrag gelöscht] Euro
Mindestens eine der o.g. Referenzen muss Baukosten nach DIN 276 von mindestens [Betrag gelöscht] Euro brutto inklusive Umsatzsteuer zum Gegenstand gehabt haben.
§ 2 BauKaG
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung ist dem Teilnahmeantrag beizufügen. Die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft müssen gesamtschuldnerisch haften.
Für das vorliegende Vergabeverfahren gilt das TVgG NRW. Die Besonderen Vertragsbedingungen zum TVgG NRW werden Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten wird keine Entschädigung gezahlt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 2514110
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.