BLB D/Düsseldorf/D-HHU, Fernwärmeübergabestation 16 bar, 30 MW: Fachplanung TGA FW-Übergabestation 16 bar - 065-21-00435
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB D/Düsseldorf/D-HHU, Fernwärmeübergabestation 16 bar, 30 MW: Fachplanung TGA FW-Übergabestation 16 bar - 065-21-00435
Planung einer Fernwärmeübergabestation 16 bar
Eine Fernwärme-Übergabestation für eine Gesamtwärmeleistung von ca. 30 MW.
3 Stück Wärmetauscher mit je ca. 10 MW Wärmeleistung, Pumpen, Druckhaltung, Absperr- und Regelorgane, SF.
Primär- und sekundärseitiger Anschluss an die die vorhandenen Fernwärme Heizleitungen DN 500 (VL + RL) in einem unterirdischen Energiekanal; Stromversorgung AV, SV, Fernmelde- und Datentechnik, BMA-Loop aus einer ca. 400 m entfernten Technikzentrale durch einen unterirdischen Energiekanal.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
gem. EVv mit Anlagen
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ing.-Ges. BRANDI IGH Münster mbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48151
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYCEV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40470
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.blb.nrw.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.