Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel 8 Warburg Referenznummer der Bekanntmachung: 30 5 - 21329
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Paderborn
NUTS-Code: DEA47 Paderborn
Postleitzahl: 33102
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.nph.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Personenverkehrsdiensten im Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienbündel 8 Warburg
Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen im
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das ausschreibungsgegenständliche Linienbündel 8 Stadtverkehr Warburg umfasst die folgenden Verkehrslinien:• W1 Lokalbus Nörde – Menne - Warburg• W2 Lokalbus Scherfede – Rimbeck – Ossendorf - Warburg• W3 Lokalbus Volkmarsen – Welda – Wormeln - Warburg• W4 Lokalbus Rhoden – Wethen – Germete - Warburg• 501 Schulverkehr Menne – Nörde – Ossendorf - Warburg• 502-1 Schulverkehr Scherfede – Rimbeck – Ossendorf - Warburg• 502-2 Schulverkehr GS Scherfede – Rimbeck - Bonenburg• 503 Schulverkehr Welda – Wormeln - Warburg• 504 Schulverkehr Rhoden – Wethen – Germete - Warburg• 505 Schulverkehr GS Ossendorf – Wethen - Germete• 507 Schulverkehr Herlinghausen – Calenberg - Warburg• 508 Bürgerbus Warburg (nur nachrichtlich)• 509 Schulverkehr Warburg Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf
hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein
entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter
Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 Nr. 4 GWB).