ST 21071 Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Übernahme und Verwertung von Sperrabfall Referenznummer der Bekanntmachung: ST 21071

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 233-613811)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grevenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1416/1423
Fax: [gelöscht]/81416/81423
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rhein-kreis-neuss.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ST 21071 Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Übernahme und Verwertung von Sperrabfall

Referenznummer der Bekanntmachung: ST 21071
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Betrieb der Kompostierungsanlage des Rhein-Kreis Neuss nach Maßgabe der in den gesamten Vergabeunterlagen ausgeführten Bedingungen zu vergeben. Betrieb einer geschlossenen Kompostierungsanlage mit einem genehmigten Jahresdurchsatz von 50.000 Mg einschließlich Absatz der erzeugten Kompostprodukte.

Der ausgeschriebene Leistungsgegenstand beinhaltet sämtliche in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungen. Die Leistungen sind nicht in Lose aufgeteilt.

Die Leistungen werden auf die Dauer von sechs Jahren ab dem 01.03.2022 vergeben. Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um zwei Jahre, soweit er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von zwölf Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die Beauftragung endet somit spätestens zum 29.02.2032.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/12/2021
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 233-613811

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bezeichnung des Auftrags:
Anstatt:

ST 21071 Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrag über die Übernahme und Verwertung von Sperrabfall

muss es heißen:

ST 21071 Vergabe eines Öffentlichen Dienstleistungsauftrag über den Betrieb der Kompostierungsanlage des Rhein-Kreis Neuss

Abschnitt Nummer: II.1.4
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung:
Anstatt:

Betrieb der Kompostierungsanlage des Rhein-Kreis Neuss nach Maßgabe der in den gesamten Vergabeunterlagen ausgeführten Bedingungen zu vergeben. Betrieb einer geschlossenen Kompostierungsanlage mit einem genehmigten Jahresdurchsatz von 50.000 Mg einschließlich Absatz der erzeugten Kompostprodukte.

Der ausgeschriebene Leistungsgegenstand beinhaltet sämtliche in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungen. Die Leistungen sind nicht in Lose aufgeteilt.

Die Leistungen werden auf die Dauer von sechs Jahren ab dem 01.03.2022 vergeben. Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um zwei Jahre, soweit er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von zwölf Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die Beauftragung endet somit spätestens zum 29.02.2032.

muss es heißen:

Betrieb der Kompostierungsanlage des Rhein-Kreis Neuss nach Maßgabe der in den gesamten Vergabeunterlagen ausgeführten Bedingungen zu vergeben. Betrieb einer geschlossenen Kompostierungsanlage mit einem genehmigten Jahresdurchsatz von 50.000 Mg einschließlich Absatz der erzeugten Kompostprodukte.

Der ausgeschriebene Leistungsgegenstand beinhaltet sämtliche in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungen. Die Leistungen sind nicht in Lose aufgeteilt.

Die Leistungen werden auf die Dauer von sechs Jahren ab dem 01.05.2022 vergeben. Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um zwei Jahre, soweit er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von zwölf Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die Beauftragung endet somit spätestens zum 30.04.2032.

Abschnitt Nummer: II.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Anstatt:

Beginn: 01/03/2022 Ende: 29/02/2032 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen:

Die Leistungen werden auf die Dauer von sechs Jahren ab dem 01.03.2022 vergeben. Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um zwei Jahre, soweit er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von zwölf Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die Beauftragung endet somit spätestens zum 29.02.2032

muss es heißen:

Beginn: 01/05/2022 Ende: 30/04/2032 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen:

Die Leistungen werden auf die Dauer von sechs Jahren ab dem 01.05.2022 vergeben. Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal jeweils um zwei Jahre, soweit er nicht von einem Vertragspartner mit einer Frist von zwölf Monaten zum jeweiligen Vertragsende schriftlich gekündigt wird. Die Beauftragung endet somit spätestens zum 30.04.2032

Abschnitt Nummer: III.1.1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Anstatt:

-Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate)

muss es heißen:

Auszug aus den Vergabeunterlagen:

- Eigenerklärung über die Eintragung im Handels- oder Firmenregister, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise eine Eigenerklärung über einen sonstigen Nachweis der erlaubten Berufsausübung gem. § 44 Abs. 1 VgV.

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:

- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate ).

Abschnitt Nummer: III.1.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anstatt:

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

muss es heißen:

Auszug aus den Vergabeunterlagen: Allgemeiner Jahresumsatz:

- Jahresumsätze des Bieters in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020).

Spezifischer Jahresumsatz:

- Jahresumsätze des Bieters der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018-2020), in dem vom Auftrag abgedeckten Geschäftsbereich.

Andere wirtschaftliche und finanzielle Anforderungen:

- Mit Abgabe der EEE erklärt der Bieter rechtsverbindlich, dass er im Falle der Beauftragung eine Sicherheit für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie Erstattung von Überzahlungen gemäß den vertraglichen Regelungen in Block B stellen und über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Die Sicherheit kann im Falle der Beauftragung erbracht werden durch Übergabe der Bürgschaftserklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts gemäß dem Vertrag beiliegendem Muster. Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:

- Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, folgende Unterlagen:

Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.

Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen.

Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.

Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.

Abschnitt Nummer: III.1.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Anstatt:

Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

muss es heißen:

Auszug aus den Vergabeunterlagen:

Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben:

Auftraggeber (Firma) [Empfänger], Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse und Telefonnummer [Empfänger], Umfang der erbrachten Leistung [Betrag in EUR], Ausführungszeitraum [Anfangsdatum; Enddatum], Kurze Beschreibung der erbrachten Leistung [Beschreibung] Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Tonnage) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:

- die erbrachten Leistungen müssen in Bezug auf die leistungsgegenständliche Tonnage ein ähnliches Volumen (mindestens jedoch 50 % der Tonnage) aufweisen,

- über mindestens 3 Jahre erbracht worden sein und

- aus den letzten 5 Jahren stammen, wobei einzelne Referenzen in Summe betrachtet werden können, um die entsprechende Tonnage zu ermitteln.

Der AG behält sich vor, einzelne Referenzangaben in Zweifelsfällen bei den entsprechend benannten Auftraggebern zu prüfen.

Weiter ist vorzulegen:

- EEE

- Angaben zu den Beschäftigten

- Eigenerklärung das Vorliegen einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder Eigenerklärung über das Vorliegen eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle

- Betriebsführungskonzept (Maßnahme zur Qualitätssicherung)

Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:

- Vorlage der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.

Abschnitt Nummer: III.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Anstatt:

- Aktueller Handelsregister- oder Firmenregisterauszug in Kopie, für Bieter außerhalb Deutschlands ersatzweise die Nachweise gem. § 44 Abs. 1 VgV (nicht älter als 6 Monate1).

- Sofern Sie in der EEE keine Angaben zur elektronischen Abrufbarkeit gemacht haben, folgende Unterlagen:

Bilanzen oder Bilanzauszüge der jüngsten drei Geschäftsjahre, für die eine testierte Bilanz zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorliegt.

Liegt für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr noch keine testierte Bilanz vor, so ist für dieses jüngste abgelaufene Geschäftsjahr anstatt der testierten Bilanz eine vorläufige Bilanz einzureichen. Liegt auch eine vorläufige Bilanz für das jüngste abgelaufene Geschäftsjahr nicht vor, ist für dieses abgelaufene Geschäftsjahr eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) vorzulegen.

Ist der Bieter nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem er ansässig ist, nicht zur Veröffentlichung verpflichtet und legt daher die entsprechenden Unterlagen nicht vor, hat er die Gründe anzugeben, warum er zu einer Veröffentlichung nicht verpflichtet ist.

Anstatt der Bilanzen kann der Bieter ein externes oder bankinternes Rating (nicht älter als ein Jahr) vorlegen.

- Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart oder eines gleichwertigen Nachweises oder eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle oder eines gleichwertigen Nachweises.

- Eigenerklärung der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG in Bezug auf die ausgeschriebene Abfallart.

Der Bieter kann entweder die im Bereich Umweltmanagement benannte Eigenerklärung über die Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb oder alternativ die im Bereich Qualitätssicherung benannte Eigenerklärung einreichen.

- Eigenerklärung eines branchenbezogenen QM-Zertifizierungsnachweises nach DIN EN ISO 9000-1 einer nach EN 45000 zertifizierten Stelle.

-Achtung, beim Rhein-Kreis Neuss finden die im Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der jeweils aktuell gültigen Fassung gemachten Vorgaben Anwendung! (gilt für die Einrichtung neben der Lieferleistung).

muss es heißen:

Achtung, beim Rhein-Kreis Neuss finden die im Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW in der jeweils aktuell gültigen Fassung gemachten Vorgaben Anwendung! (gilt für die Einrichtung neben der Lieferleistung).

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:

Tag: 27/12/2021 Ortszeit: 10:00

muss es heißen:

Tag: 07/01/2022 Ortszeit: 10:00

Abschnitt Nummer: IV.2.7
Stelle des zu berichtigenden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Anstatt:

Tag: 27/12/2021 Ortszeit: 10:00

muss es heißen:

Tag: 07/01/2022 Ortszeit: 10:00

Abschnitt Nummer: VI.3
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich.

Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist.

Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.

Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat.

Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen oder dem Vergabeverfahren: 17.12.2021

muss es heißen:

Der Download ist kostenfrei ohne Zugangsbeschränkungen und Registrierungszwang möglich.

Die Kommunikation zwischen Bietern und ausschreibender Stelle erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform Subreport-ELVIS und umfasst sowohl Fragen der Bieter an die ausschreibende Stelle so wie die Antworten in Form von Bieterrundschreiben. Darüber hinaus stellt die ausschreibende Stelle über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS zusätzliche Informationen und korrigierte Vergabeunterlagen zum Austausch gegen bereits heruntergeladene zur Verfügung, sofern dies erforderlich ist.

Ein anderer Kommunikationsweg als über die Nachrichtenfunktion von Subreport-ELVIS wird nicht zugelassen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass zusätzliche Informationen der ausschreibenden Stelle und Bieterrundschreiben nicht auf anderem Wege bekannt gegeben werden.

Die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform Subreport-ELVIS steht nur registrierten Bietern zur Verfügung. Der Auftraggeber verlangt daher von interessierten Unternehmen, die als Bieter ein Angebot abgeben wollen, die eindeutige Registrierung gem. § 9 Abs. 3 VgV bei der Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die Registrierung ist notwendig, um die Kommunikation mit der ausschreibenden Stelle sicher zu stellen. Die Registrierung ist kostenfrei und unverbindlich und dient der ordnungsgemäßen Abwicklung des Vergabeverfahrens. Bietern, die die Vergabeunterlagen bereits ohne Registrierung heruntergeladen haben, wird empfohlen, über den bekanntgegeben Downloadlink die Registrierung nachzuholen und die Vergabeunterlagen erneut herunterzuladen. Angebote von Bietern, die nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechen, z.B. weil wegen einer fehlenden Registrierung wichtige Information oder Austauschdokumente nicht berücksichtigt wurden, können von der Wertung ausgeschlossen werden. Der Bieter kann in diesem Falle nicht rügen, er habe von den Änderungen, deren Nichtberücksichtigung zum Wertungsausschluss geführt haben, keine Kenntnis erlangt. Bei der Registrierung geben die Bieter unter anderem eine E-Mail-Adresse an. Nach Abschluss der Registrierung erhalten die Bieter Zugangsdaten zur Vergabeplattform Subreport-ELVIS. Die E-Mail-Adresse sollte daher eine real existierende Adresse sein, die auch im Vertretungsfall genutzt wird, da die Vergabeplattform über diese E-Mail-Adresse die notwendigen Mitteilungen verschickt, z.B. wenn die ausschreibende Stellezusätzliche Informationen bereit gestellt hat.

Letzter Termin für Fragen zu den Bewerbungsunterlagen oder dem Vergabeverfahren: 31.12.2021

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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