KdB-RV Fahrräder Referenznummer der Bekanntmachung: B 22.15 - 0573/21/VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]215
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
KdB-RV Fahrräder
KdB-RV Fahrräder
Mountainbike
Die Mindestabnahmemenge für das Los 1 (Mountainbike) beträgt 6 Stück.
Die unverbindliche variable Menge beträgt bis zu 150 Stück. Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beträgt 156 Stück.
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu
verlängern, wenn die geschätzte Gesamtbedarfsmenge
unterschritten wird.
Die unverbindliche variable Menge beträgt bis zu 150 Stück.
Trekkingfahrrad
Die Mindestabnahmemenge für das Los 2 (Trekkingfahrrad) beträgt 6 Stück.
Die unverbindliche variable Menge beträgt bis zu 150 Stück. Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beträgt 156 Stück.
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu
verlängern, wenn die geschätzte Gesamtbedarfsmenge
unterschritten wird.
Die unverbindliche variable Menge beträgt bis zu 150 Stück.
Faltfahrrad
Die Mindestabnahmemenge für das Los 3 (Faltfahrrad) beträgt 8 Stück.
Die unverbindliche variable Menge beträgt bis zu 64 Stück. Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beträgt 72 Stück.
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu
verlängern, wenn die geschätzte Gesamtbedarfsmenge
unterschritten wird.
Die unverbindliche variable Menge beträgt bis zu 64 Stück.
Transportfahrrad
Die Mindestabnahmemenge für das Los 4 (Transportfahrrad) beträgt 2 Stück.
Die unverbindliche variable Menge beträgt bis zu 30 Stück. Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beträgt 32 Stück.
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu
verlängern, wenn die geschätzte Gesamtbedarfsmenge
unterschritten wird.
Die unverbindliche variable Menge beträgt bis zu 30 Stück.
Cityfahrrad
Die Mindestabnahmemenge für das Los 5 (Cityfahrrad) beträgt 11 Stück.
Die unverbindliche variable Menge beträgt bis zu 313 Stück. Die geschätzte Gesamtbedarfsmenge beträgt 324 Stück.
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag um ein Jahr zu
verlängern, wenn die geschätzte Gesamtbedarfsmenge
unterschritten wird.
Die unverbindliche variable Menge beträgt bis zu 313 Stück.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Eigenerklaerung-Ausschlussgruende' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
Legen Sie mit dem Angebot einen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister vor.
Folgende Anlagen sind vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen:
- 'Anlage Unternehmensdaten'
- 'Bewerber_Bietergemeinschaftserklärung' (falls zutreffend)
- 'KatalogdatenKDBund'
- 'Unterauftraege' (falls zutreffend)
- 'Verpflichtungserklaerung_Eignungsleihe_Unterauftraege' (falls zutreffend)
Erklären Sie, dass Sie sich nicht in Liquidation befinden, ordnungsgemäß Steuern und Abgaben sowie Sozialabgaben zahlen (siehe weitere Informationen zur Anlage "Eigenerklärung Ausschlussgründe).
Der Nachweis eines Mindestumsatzes wird nicht gefordert.
Belegen Sie (als Produzent und Hersteller der Fahrräder) die Erfüllung einschlägiger europäischer Normen über ein Qualitätsmanagementsystem (wie z.B. ISO 9001) durch gültige Zertifikate oder weisen Sie nach, dass Sie gleichwertige normierte Systeme anwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabe-vorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.