Anlieferung, Montage und Vermietung Büro- und Laborcontainer Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/700795
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Minden
NUTS-Code: DEA46 Minden-Lübbecke
Postleitzahl: 32429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anlieferung, Montage und Vermietung Büro- und Laborcontainer
Das Johannes Wesling Klinikum beabsichtigt die Beauftragung der Lieferung, Montage und Vermietung von Büro- und Laborcontainer über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Mühlenkreiskliniken AöR (AG) beabsichtigt auf dem Gelände des Johannes Wesling
Klinikums eine temporäre Aufstellung von Bürocontainern. Die Räumlichkeiten werden als
Forschungslabore (Sicherheitsstufe 1- S1), Diagnostik, Betriebsmedizin zur Untersuchung,
sowie Pausenraum genutzt werden.
Hierzu beabsichtigt der AG mit dem vorliegenden Vergabeverfahren die Beauftragung
• der Anlieferung und genehmigungskonforme Montage von Bürocontainern,
• die Anmietung der betreffenden Container,
• sowie die Demontage und Abholung der Container nach Beendigung des Mietverhältnisses
Der Auftraggeber hat das Recht die Mietzeit jährlich, spätestens drei
Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit, um ein weiteres Jahr zu verlängern
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.