Neues Fahrerlaubnisverfahren
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kdn.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neues Fahrerlaubnisverfahren
Beschaffung eines neuen Fahrerlaubnisverfahrens für den KDN – Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister für die Führerscheinstellen von ausgewählten kreisfreien Städten und Kreisen
Siegburg
Beschaffung eines neuen Fahrerlaubnisverfahrens für den KDN – Dachverband Kommunaler IT-Dienstleister für die Führerscheinstellen von ausgewählten kreisfreien Städten und Kreisen
Der EVB-IT Systemvertrag ist unbefristet. Es wird auf die Vergabe- und Vertragsunterlagen verwiesen.
Es gelten die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise.
Nr. 1 - Eigenerklärung zum Umsatz: Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre und – sofern vorhanden – den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags (Fahrerlaubnissoftware) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
Nr. 2 - Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 Million Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr. Alternativ eine Eigenerklärung des Bieters, dass dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen.
Gem. Abschnitt III.1.2) Nr. 2 - Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens zusammen 1 Million Euro für Personen-/Sachschäden je Versicherungsjahr.
Darstellung von mindestens einer Referenz über ein in den letzten fünf Jahren (Stichtag: Ablauf der Angebotsfrist) erfolgreich erbrachtes vergleichbares Projekt unter Angabe der Anzahl und Größe der Softwarelösung eines Fahrerlaubnisverfahrens. Eine Vergleichbarkeit des Referenzprojekte ist nur dann gegeben, wenn mindestens vier Fahrerlaubnisbehörden von der Verfahrenseinführung betroffen waren, die Softwarelösung erfolgreich durch den Referenzauftraggeber in Betrieb bzw. abgenommen wurde und darüber hinaus folgende Leistungen des Auftragnehmers kumulativ Bestandteil des Referenzprojektes waren:
a) Installation,
b) Datenmigration auf Basis eines Altbestandes,
c) Schulung von unterschiedlichen Personenkreisen (z.B. Administratoren, Sachbearbeiter),
d) Customizing/Einführungsunterstützung,
e) Produktionssteuerung sowie,
f) Service/Support
Gem. Abschnitt III.1.3) - Mindestens eine Referenz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB vorliegt.
2. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
3. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 21 MiLoG vorliegt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Nach § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/