Einführung einer Datenbank zur Ersatzteilbeschaffung und Verwaltung sowie zur Vereinheitlichung der Technik in den Zwischenlagern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung einer Datenbank zur Ersatzteilbeschaffung und Verwaltung sowie zur Vereinheitlichung der Technik in den Zwischenlagern
Die BGZ muss im Rahmen der Autarkie an den Standorten eine eigenständige Ersatzteilhaltung- und Bevorratung aufbauen, um das Ersatzteilmanagement der Energieversorgungsunternehmen an den dezentralen Standorten abzulösen. Benötigt wird hierfür ein System, dass für die Zwischenlager nutzbar und für den Nutzer vereinfacht wird.
Essen
Die für den Betrieb der Zwischenlager erforderlichen Systeme sind atomrechtlich begutachtet und bedingen somit auch den Einsatz von zertifizierten Ersatzteilen. Zusätzlich muss die BGZ im Rahmen der Autarkie an den Standorten eine eigenständige Ersatzteilhaltung- und Bevorratung aufbauen, um das Ersatzteilmanagement der Energieversorgungsunternehmen an den dezentralen Standorten abzulösen. Durch die Zusammenführung der Ersatzteilhaltung von den vier Energieversorgungsunternehmen bei der BGZ sollen zusätzliche Synergieeffekte gehoben werden.
Benötigt wird hierfür ein System, dass für die Zwischenlager nutzbar und für den Nutzer vereinfacht wird.
• eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Beschaffung
• einen einfachen Zugriff auf Baugruppen und Geräteunterlagen
• eine Verringerung der benötigten Lagermengen / Reserveteile an den einzelnen Standorten
• einen Überblick über qualifizierte Baugruppen
• eine standortübergreifende Materialverwaltung
• den aktuellen Einbaustatus
• die Schaffung Grundlage für Alterungsmanagement (Ausfallstatistik)
• die künftige Beschaffung von Ersatzgeräten
• eine Erleichterung der Informationsbeschaffung (gerade in Zeiten mit Pandemie und Telearbeit einen Zugriff ermöglicht ohne in der aktuell genutzten Papierdokumentation vor Ort oder bei den Energieversorgungsunternehmen suchen zu müssen)
Die atomrechtlich relevanten Ersatzteildaten werden für die Energieversorungsunternehmen in einer bereits vorhandenen VGB-Datenbank gepflegt und geführt. Insofern kann diese Basis genutzt werden, um die Datenbank auf die Anforderungen für Zwischenlager anzupassen und um die Anforderungen an die BGZ-Standorte zu erfüllen. Der Einsatz dieser Datenbank bildet eine gemeinsame Basis für die Ersatz- und Reserveteilbeschaffung, die sonst nicht vorhanden ist. Die zentrale Datenbank unterstützt zudem das Alterungsmanagement nach KTA über die Bereitstellung der Informationen. Sie vereinfacht die Informationsbeschaffung bei Reparaturen und Ersatz von defekten Geräten.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die atomrechtlich relevanten Ersatzteildaten werden für die Energieversorungsunternehmen in einer bereits vorhandenen VGB-Datenbank gepflegt und geführt. Insofern kann diese Basis genutzt werden, um die Datenbank auf die Anforderungen für Zwischenlager anzupassen und um die Anforderungen an die BGZStandorte zu erfüllen. Der Einsatz dieser Datenbank bildet eine gemeinsame Basis für die Ersatz- und
Reserveteilbeschaffung, die sonst nicht vorhanden ist. Daher kann bei dieser Beschaffung nur auf die VGBDatenbank des Herstellers CS cybernetic systems GmbH zurückgegriffen werden
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74076
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen
Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 GWB
Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Kalendertage.
- § 160 GWB: Einleitung, Antrag
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt
unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.“