Einführung einer Datenbank zur Ersatzteilbeschaffung und Verwaltung sowie zur Vereinheitlichung der Technik in den Zwischenlagern

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Essen
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45127
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://bgz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://bgz.de/ausschreibungen/
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Einrichtung des privaten Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Zwischenlagerung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einführung einer Datenbank zur Ersatzteilbeschaffung und Verwaltung sowie zur Vereinheitlichung der Technik in den Zwischenlagern

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48600000 Datenbank- und -Betriebssoftwarepaket
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BGZ muss im Rahmen der Autarkie an den Standorten eine eigenständige Ersatzteilhaltung- und Bevorratung aufbauen, um das Ersatzteilmanagement der Energieversorgungsunternehmen an den dezentralen Standorten abzulösen. Benötigt wird hierfür ein System, dass für die Zwischenlager nutzbar und für den Nutzer vereinfacht wird.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
48610000 Datenbanksysteme
48612000 Datenbankverwaltungssystem
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA13 Essen, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Essen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die für den Betrieb der Zwischenlager erforderlichen Systeme sind atomrechtlich begutachtet und bedingen somit auch den Einsatz von zertifizierten Ersatzteilen. Zusätzlich muss die BGZ im Rahmen der Autarkie an den Standorten eine eigenständige Ersatzteilhaltung- und Bevorratung aufbauen, um das Ersatzteilmanagement der Energieversorgungsunternehmen an den dezentralen Standorten abzulösen. Durch die Zusammenführung der Ersatzteilhaltung von den vier Energieversorgungsunternehmen bei der BGZ sollen zusätzliche Synergieeffekte gehoben werden.

Benötigt wird hierfür ein System, dass für die Zwischenlager nutzbar und für den Nutzer vereinfacht wird.

• eine Vereinheitlichung und Vereinfachung der Beschaffung

• einen einfachen Zugriff auf Baugruppen und Geräteunterlagen

• eine Verringerung der benötigten Lagermengen / Reserveteile an den einzelnen Standorten

• einen Überblick über qualifizierte Baugruppen

• eine standortübergreifende Materialverwaltung

• den aktuellen Einbaustatus

• die Schaffung Grundlage für Alterungsmanagement (Ausfallstatistik)

• die künftige Beschaffung von Ersatzgeräten

• eine Erleichterung der Informationsbeschaffung (gerade in Zeiten mit Pandemie und Telearbeit einen Zugriff ermöglicht ohne in der aktuell genutzten Papierdokumentation vor Ort oder bei den Energieversorgungsunternehmen suchen zu müssen)

Die atomrechtlich relevanten Ersatzteildaten werden für die Energieversorungsunternehmen in einer bereits vorhandenen VGB-Datenbank gepflegt und geführt. Insofern kann diese Basis genutzt werden, um die Datenbank auf die Anforderungen für Zwischenlager anzupassen und um die Anforderungen an die BGZ-Standorte zu erfüllen. Der Einsatz dieser Datenbank bildet eine gemeinsame Basis für die Ersatz- und Reserveteilbeschaffung, die sonst nicht vorhanden ist. Die zentrale Datenbank unterstützt zudem das Alterungsmanagement nach KTA über die Bereitstellung der Informationen. Sie vereinfacht die Informationsbeschaffung bei Reparaturen und Ersatz von defekten Geräten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die atomrechtlich relevanten Ersatzteildaten werden für die Energieversorungsunternehmen in einer bereits vorhandenen VGB-Datenbank gepflegt und geführt. Insofern kann diese Basis genutzt werden, um die Datenbank auf die Anforderungen für Zwischenlager anzupassen und um die Anforderungen an die BGZStandorte zu erfüllen. Der Einsatz dieser Datenbank bildet eine gemeinsame Basis für die Ersatz- und

Reserveteilbeschaffung, die sonst nicht vorhanden ist. Daher kann bei dieser Beschaffung nur auf die VGBDatenbank des Herstellers CS cybernetic systems GmbH zurückgegriffen werden

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 235-617612
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
16/12/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heilbronn
NUTS-Code: DE117 Heilbronn, Stadtkreis
Postleitzahl: 74076
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Es gilt insoweit die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen

Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:

- § 134 GWB

Demnach darf eine Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten

Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich

die Frist auf 10 Kalendertage.

- § 160 GWB: Einleitung, Antrag

„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und

gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt

unberührt.

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem

Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.“

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/12/2021

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