Arbeitsmarktdienstleistung: Sprint Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV)19-21-80-410/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitsmarktdienstleistung: Sprint
Arbeitsmarktdienstleistung:
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zu den Förderzielen "Herstellung der Prozessfähigkeit" und "Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit". Die Definition des Förderziels mit dem entsprechenden Ressourcenbereich und die diese charakterisierenden Merkmale entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Leistungsbeschreibung.
Die Zielgruppe der Maßnahme sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 18 und 24 Jahren aus dem Rechtskreis des SGB II.
Primäres Ziel ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Des Weiteren soll durch intensive Arbeit mit den Teilnehmenden, eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement herbeigeführt werden.
Die Teilnehmenden erfahren eine intensive sozialpädagogische Betreuung, die neben der Vermittlung von allgemeinverbindlichen Schlüsselqualifikationen ein individuelles Einzelcoaching beinhaltet. Außerdem werden sie auf die Aufnahme einer betrieblichen Erprobung vorbereitet.
Diese Maßnahme kann darüber hinaus alle Aktivitäten umfassen, die auf die dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S.1 SGB III gerichtet sind.
Eine Nachbetreuung ist für 3 Monate nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu gewährleisten.
Für den Zeitraum der anhaltenden Gültigkeit der Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat der Auftragnehmer darauf zu achten, dass arbeitsschutzrechtliche Hygiene- und Schutz-pflichten zur Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Vermittlung praktischer Kenntnisse vor Ort.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Stadt Dorsten Dorsten Arbeitsmarktdienstleistung:
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zu den Förderzielen "Herstellung der Prozessfähigkeit" und "Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit". Die Definition des Förderziels mit dem entsprechenden Ressourcenbereich und die diese charakterisierenden Merkmale entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Leistungsbeschreibung.
Die Zielgruppe der Maßnahme sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 18 und 24 Jahren aus dem Rechtskreis des SGB II.
Primäres Ziel ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Des Weiteren soll durch intensive Arbeit mit den Teilnehmenden, eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement herbeigeführt werden.
Die Teilnehmenden erfahren eine intensive sozialpädagogische Betreuung, die neben der Vermittlung von allgemeinverbindlichen Schlüsselqualifikationen ein individuelles Einzelcoaching beinhaltet. Außerdem werden sie auf die Aufnahme einer betrieblichen Erprobung...
Arbeitsmarktdienstleistung:
Leistungsgegenstand ist die Durchführung einer Maßnahme zu den Förderzielen "Herstellung der Prozessfähigkeit" und "Herstellung der Wettbewerbsfähigkeit". Die Definition des Förderziels mit dem entsprechenden Ressourcenbereich und die diese charakterisierenden Merkmale entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Leistungsbeschreibung.
Die Zielgruppe der Maßnahme sind erwerbsfähige Leistungsberechtigte zwischen 18 und 24 Jahren aus dem Rechtskreis des SGB II.
Primäres Ziel ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Des Weiteren soll durch intensive Arbeit mit den Teilnehmenden, eine Verbesserung der Zusammenarbeit mit dem Fallmanagement herbeigeführt werden.
Die Teilnehmenden erfahren eine intensive sozialpädagogische Betreuung, die neben der Vermittlung von allgemeinverbindlichen Schlüsselqualifikationen ein individuelles Einzelcoaching beinhaltet. Außerdem werden sie auf die Aufnahme einer betrieblichen Erprobung vorbereitet.
Diese Maßnahme kann darüber hinaus alle Aktivitäten umfassen, die auf die dauerhafte Eingliederung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung im Sinne des § 25 Abs. 1 S.1 SGB III gerichtet sind.
Eine Nachbetreuung ist für 3 Monate nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung zu gewährleisten.
Für den Zeitraum der anhaltenden Gültigkeit der Coronaschutzverordnung des Landes NRW hat der Auftragnehmer darauf zu achten, dass arbeitsschutzrechtliche Hygiene- und Schutz-pflichten zur Reduzierung von Infektionsrisiken im Sinne des Infektionsschutzgesetzes eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Vermittlung praktischer Kenntnisse vor Ort.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Maßnahme verlängert sich einmalig um ein Jahr (Optionszeitraum), wenn sich der Auftraggeber und der Auftragnehmer über die Verlängerung des Vertrages spätestens 3 Monate vor Ende der Maßnahme schriftlich einigen.
Weitere Informationen sind dem veröffentlichten Dokument 4-Sprint_Teil C Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Mit Ablauf der Verlängerung endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formblatt 521" ab, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dazu ist auf Seite 1 der eingereichten Formulare der Name des Bietergemeinschaftsmitglieds aufzubringen, für das die Erklärung abgegeben wird.
Eigenerklärung mit Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschluss und Prüfberichte belegt.
Der Bieter muss mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt nachweisen.
Der Bieter muss umfassende und aktuelle Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten für die zu erbringende Leistung nachweisen. Der Nachweis ist erbracht, wenn die ausgeschriebene Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre durchgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die ausgeschriebene und/oder eine vergleichbare Leistung bereits ausgeführt hat.
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 176 Abs. 1 und 178 SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabe-Plattform www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform. Auf der Vergabeplattform stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Angebots benötigen. Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft, der/die (zumindest teilweise) nicht selbst über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Vertragsausführung verfügt, kann hinsichtlich der ihm/ihr fehlenden Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/Ressourcen von Drittunternehmen (z.B. eines konzernverbundenem Unternehmen oder eines Subunternehmers) zurückgreifen (sog. Eignungsleihe). In diesem Fall muss er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens (Vordruck 533 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihm dessen Mittel und Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die zum Nachweis der Eignung vom Bieter geforderten Nachweise und Erklärungen sind hinsichtlich der von dem eignungsverleihenden Unternehmen zu stellenden Kapazitäten von diesem beizubringen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich ein Unternehmen also z.B. zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Referenzen eines anderen Unternehmens, muss er die Referenzen dieses Unternehmens mit dem Angebot vorlegen. Ein Bieter darf im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder Referenzen, die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VgV.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D5LP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.