Beratung, Neu- und Weiterentwicklung von DLR Projektträger-Softwaresystemen (Pro-Tools)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dlr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratung, Neu- und Weiterentwicklung von DLR Projektträger-Softwaresystemen (Pro-Tools)
Software-Entwicklungsleistungen, Wartung und Support. Diese Leistungen sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung und betreffen die betriebswirtschaftlichen Informationssysteme (ProTools). Diese beinhalten Software-Tools zur Personalplanung von Aufträgen, auftragsspezifische Leistungserfassung und –dokumentation, Zeiterfassung der DLR-PT Mitarbeiter sowie derzeit noch nicht näher spezifizierte Neuentwicklungen.
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V., Godesberger Allee 138, 53175 Bonn
Der DLR Projektträgers (DLR-PT) betreibt mehrere Softwaresysteme, deren Weiterentwicklungen und Betrieb teilweise über externe Dienstleister durchgeführt werden.
Die Steuerung dieser externen Dienstleister sowie die strategischen Festlegungen und konzeptionellen Weiterentwicklungen erfolgen durch die verantwortlichen Fachabteilungen und die Abteilung Informations- und Kommunikationstechnik (IKT).
Für diese Aufgaben benötigt der DLR-PT externe Beratung, Software-Entwicklungsleistungen, Wartung und Support. Diese Leistungen sind Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung und betreffen die betriebswirtschaftlichen Informationssysteme (ProTools). Diese beinhalten Software-Tools zur Personalplanung von Aufträgen, auftragsspezifische Leistungserfassung und –dokumentation, Zeiterfassung der DLR-PT Mitarbeiter sowie derzeit noch nicht näher spezifizierte Neuentwicklungen.
Da der DLR-PT hier kontinuierliche Unterstützung benötigt, wird die Leistung als Rahmenvertrag ausgeschrieben. Das bedeutet, dass bei der Auftragserbringung in Abstimmung mit dem DLR-PT Aufgaben zu kleineren Paketen zusammengefasst und dann jeweils als Abruf aus dem Rahmenvertrag beauftragt werden.
Einmalige Verlängerung um 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB B) Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
A) Erklärung zu den Jahresumsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre B) Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Mindestdeckungssummen: 2,0 Mio. Personenschäden; 0,5 Mio. Sach-/Vermögensschäden)
A) Erklärung zur durchschnittlichen Beschäftigungszahl des Unternehmens B) Vorlage von mindestens 2 Referenzen C) Nachweis der praktischen Erfahrung mit Schnittstellen zu SAP D) Nachweis der praktischen Erfahrung in der Programmierung mit .NET E) Nachweis der praktischen Erfahrung mit Schnittstellen zu Active Directory F) Nachweis der praktischen Erfahrung mit DevExpress, jQuery, Bootstrap, Knockout.js G) Nachweis der praktischen Erfahrung mit Webservices und den Austauschformaten SOAP, XML und JSON H) Sofern zutreffend: Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer und der Eignung leihenden Unternehmen I) Sofern zutreffend: Erklärung einer Bietergemeinschaft J) Eigenerklärung Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen K) Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB nur zulässig, wenn a. der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, b. der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB), c. der Antragsteller Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB),
d. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).