Planungsleistungen Bühnentechnik Junge Bühne Referenznummer der Bekanntmachung: F100/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DEA52 Dortmund, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44135
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dortmund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Bühnentechnik Junge Bühne
Auftragsgegenstand sind die Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung der Theater,- Bühnen- und Veranstaltungstechnik sowie die übergeordneten Leistungen eines Theaterplaners beim Neubauprojekt der Jungen Bühne Dortmund.
Nicht Auftragsgegenstand sind in diesem Leistungsumfang die übrigen Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung des Neubaus. Diese Leistungen werden über ein separates Verfahren ausgeschrieben.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen umfassen neben den rein technischen Planungsleistungen auch die Leistungen eines Theaterplaners, der die gesamten szenischen und theaterspezifischen Bereiche betrachten und planen soll. In diesen Planungsfeldern ergeben sich zahlreiche Schnittstellen, die koordiniert werden müssen. Die Schnittstellen zur Objektplanung müssen bereits in der frühen Planungsphase festgelegt und vereinbart werden.
Die Mindestvorausssetzung des Theaterplaners wird in dem Teilnahmeantrag entsprechend beschrieben. Erfahrungen in gebauten Projekten werden vorausgesetzt.
Die Fachplanungsleistungen der Theater,- Bühnen- und Veranstaltungstechnik umfasst die Anlagengruppe 7 für die Leistungsphasen 1,2,3,4,5,6 und 8,9 gemäß HOAI. In der Leistungsphase 7 sind besondere Leistungen für Rückfragen etc. anzubieten, das Grundleistungsbild wird durch das Vergabe- und Beschaffungsamt der Stadt Dortmund erbracht und ist deshalb nicht mit anzubieten. Das Leistungsbild entspricht dem der HOAI. Die Honorierung wird -aufgrund des Kostenansatzes unter Punkt 3.2 dieser Unterlage- komplett in der Anlagengruppe 7 vorgenommen. Wir weisen allerdings bereits jetzt darauf hin, dass sämtliche hier festgelegte Honorarparameter auch für andere Anlagengruppen gelten, sofern hier im weiteren Projektverlauf Kosten anfallen sollten.
Zum Leistungsumfang der Planung gehören die veranstaltungstechnischen Gewerke der Theater,- Bühnen,- Beleuchtungs,- Audio,- Video,- Ton,- Medien- und Veranstaltungstechnik.
Bei der Bühnentechnik sind insbesondere folgende Anlagenteile zu planen: Bühnenbeleuchtung, Beleuchtungsanlagen, Audio- und Medientechnik, elektronische Steuerungen, Stahlbau, Bühnenober- und Bühnenuntermaschinerie und Saalpodien für die 2 Bühnen, die Proberäume, die Workshopbereiche, die Zuschauerräume, und das Foyer gemäß beschriebenem Raumprogramm und unten aufgeführten Beschreibungen.
Dazu zählen auch die Inspizienten- und Hausruftechnik und das aus dem Brandschutzkonzept notwendige integrierte Sprachalarmierungssystem. Beispielhaft für die bühnentechnischen Anlagen auf der Hauptbühne seien aufgezählt: Zuganlage, Beleuchtungsbrücken, Stahlbau Bühnentechnik, Bühnen- und Saalbeleuchtung, Vorhang, Bühnenholz, Orchestergraben, Begehbares Netz etc.
In der Jungen Bühne wird eine Hauptbühne mit ca. 300 Plätzen sowie eine Studiobühne mit ca. 140 Plätzen realisiert. Zu Probezwecken entstehen zwei Probebühnen sowie weitere Workshopräume. Die Liegenschaft soll sowohl die architektonischen und wirtschaftlichen Anforderungen an ein modernes Theater mit seinen spezifischen räumlichen und funktionalen Anforderungen, als auch die Anforderungen einer energieoptimierten und nachhaltig wirtschaftlichen Bauweise maximal ermöglichen.
Die Leistungen sind mit dem Architekten und den weiteren Planungsbeteiligten abzustimmen und die vorhandenen Schnittstellen zu Beginn im Planungsteam festzulegen. Dieses wird über den eingebundenen Projektsteuerer koordiniert.
Daneben kommt dem Theaterplaner im Gesamtplanungsteam die Aufgabe zu, den besonderen Ansatz der Bauaufgabe mit seinen speziellen Erfahrungen im Bereich Kulturbau und Theater zu unterstützen. Diese Leistung stellt die konzeptionelle Unterstützung des Planungsteams dar. Sie wird schwerpunktmäßig in den frühen Leistungsphasen anfallen, aber nicht mit diesen enden, um die für die Theaterfunktionalität wesentliche Detailplanung sicherzustellen.
Der Neubau soll ein offenes, einladendes und niederschwelliges Gebäude werden. Weitere Erläuterungen siehe Ausschreibungsunterlagen.
44137 Dortmund
Auftragsgegenstand sind die Fachplanungsleistungen Technische Gebäudeausrüstung der Theater,- Bühnen- und Veranstaltungstechnik sowie die übergeordneten Leistungen eines Theaterplaners beim Neubauprojekt der Jungen Bühne Dortmund, Theaterkarree 1-3, 44137 Dortmund
s. Teilnahmeantrag
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Bewerberbogen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen - Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung - vom 20.08.2014 - IR 12.02.2002-Nr. 3.1 und 3.3 gebunden.
Für die Auftragsvergabe gelten die Bedingungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW).
Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr (zu den unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos angefordert und heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.)
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFD5LC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.de
Ort: Münster
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 134 GWB genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Ort: Münster
Land: Deutschland