Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Siegburg Referenznummer der Bekanntmachung: 21-0330-POL-VgV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://rhein-sieg-kreis.polizei.nrw/
Abschnitt II: Gegenstand
Bergung und Transport von Leichen und Leichenteilen im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Siegburg
Auftragsgegenstand ist das aus strafprozessualen Gründen veranlasste fachgerechte Bergen und der Transport von Leichen und Leichenteilen aus dem Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde des Rhein-Sieg-Kreises in die Leichenhalle des Nordfriedhofes in Siegburg (Alte Lohmarer Str. 10), zum Institut für Rechtsmedizin Bonn (Stiftsplatz 12, 53111 Bonn) oder im Ausnahmefall auf besondere Anweisung zu einer anderen, näher bezeichneten Stelle.
Siegburg und östliches Kreisgebiet
Die Erfüllungsorte umfassen die Gebiete der Städte Siegburg, Hennef, Lohmar und der Gemeinden Neunkirchen-Seelscheid, Much, Eitorf, Windeck und Ruppichteroth.
Das Leistungspaket beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in die Leichenhalle des Nordfriedhofes in Siegburg (Alte Lohmarer Str. 10), zum Institut für Rechtsmedizin Bonn (Stiftsplatz 12, 53111 Bonn) oder im Ausnahmefall auf besondere Anweisung zu einer anderen, näher bezeichneten Stelle.
Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand, etc.), zu bergen und zu transportieren. Auf Weisung der Polizei sind auch gelegentliche Handreichungen wie z. B. Hilfe beim Entkleiden oder Unterstützung bei Leichenschau (Drehen der Leiche) auszuführen.
Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sichergestellt sein. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder
Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden.
Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 60 Minuten ab Auftragserteilung liegen.
Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen.
Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen.
Der Auftragnehmer sowie seine Beschäftigten haben sich zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Informationen, die die Beschäftigten durch die Zusammenarbeit mit der Polizei erhalten, dürfen nicht nach außen getragen werden. Dabei sind vor allem Auskünfte an Dritte, z.B. an Pressevertreter o ä. ebenso untersagt wie das persönliche Fotografieren der Verstorbenen bzw. das Dulden derartiger Tätigkeiten durch Dritte.
Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, besonders die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes, sind einzuhalten.
Stadtgebiete Troisdorf, Sankt Augustin und Niederkassel
Die Erfüllungsorte umfassen die Gebiete der Städte Troisdorf, Sankt Augustin und Niederkassel.
Das Leistungspaktet beinhaltet alle erforderlichen Bergungsmaßnahmen einschließlich des Einsammelns von Leichenteilen und deren Transport in die Leichenhalle des Nordfriedhofes in Siegburg (Alte Lohmarer Str. 10), zum Institut für Rechtsmedizin Bonn (Stiftsplatz 12, 53111 Bonn) oder im Ausnahmefall auf besondere Anweisung zu einer anderen, näher bezeichneten Stelle.
Es sind sämtliche Leichen und Leichenteile, unabhängig vom jeweiligen Zustand (Größe, Gewicht, Verwesungszustand, etc.), zu bergen und zu transportieren. Auf Weisung der Polizei sind auch gelegentliche Handreichungen wie z. B. Hilfe beim Entkleiden oder Unterstützung bei Leichenschau (Drehen der Leiche) auszuführen.
Es muss eine 24-stündige Einsatzbereitschaft an allen Wochentagen (auch an Sonn- und Feiertagen) sichergestellt sein. Die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen müssen zu jeder
Tages- und Nachtzeit grundsätzlich mit eigenem Personal und eigenen Fahrzeugen unverzüglich ausgeführt werden.
Zwischen der telefonischen Beauftragung durch die Leitstelle des Auftraggebers und Erscheinen des Auftragnehmers am Einsatzort dürfen im Regelfall (Ausnahmen z.B. bei schlechter Witterung/Glatteis) längstens 60 Minuten ab Auftragserteilung liegen.
Der Transport von Leichen/Leichenteilen ist mit mindestens zwei Personen auszuführen.
Die Transportfahrzeuge müssen den Anforderungen an Bestattungskraftwagen (BKW), welche über die Bestimmung der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) und der dazu ergangenen Richtlinien hinausgehen, gemäß DIN 75 081 entsprechen.
Der Auftragnehmer sowie seine Beschäftigten haben sich zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Informationen, die die Beschäftigten durch die Zusammenarbeit mit der Polizei erhalten, dürfen nicht nach außen getragen werden. Dabei sind vor allem Auskünfte an Dritte, z.B. an Pressevertreter o.ä. ebenso untersagt wie das persönliche Fotografieren der Verstorbenen bzw. das Dulden derartiger Tätigkeiten durch Dritte.
Alle zum Schutz der Arbeitskräfte erlassenen Vorschriften, besonders die Vorschriften des Arbeits- und Infektionsschutzes, sind einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Siegburg und östliches Kreisgebiet
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadtgebiete Troisdorf, Sankt Augustin und Niederkassel
Ort: Siegburg
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53721
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund einer Plausibilitätsprüfung in der für die Erstellung dieser Bekanntmachung verwendeten Software musste zwingend der Auftragswert in dieser Bekanntmachung angegeben werden. Aus den in § 39 Abs. 6 Ziffern 3 und 4 VgV genannten Gründen wurde nicht der tatsächliche, sondern ein fiktiver Auftragswert angegeben, der keinesfalls den tatsächlichen Auftragswerten entspricht.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY58D001
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsantrag geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage ab Kenntnis des Verstoßes, der zur Unwirksamkeit des Vertrags führt, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.