Einrichtung und Betrieb einer Fachstelle Teilhabeberatung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) ab 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-04812-5/36

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einrichtung und Betrieb einer Fachstelle Teilhabeberatung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) ab 2022

Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-04812-5/36
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75131000 Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen Dienstleister zur externen Unterstützung und Qualitätssicherung der knapp 500 EUTB® Beratungsangebote zu beauftragen. Das BMAS regelt die Ausgestaltung und Umsetzung der EUTB® ab 2023 in der Rechtsverordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV)

Der zu vergebende Auftrag umfasst die Einrichtung und Betrieb einer übergreifenden Infrastruktur, um die vom Bund bezuschussten Beratungsangebote der EUTB® aufgabenbezogen zu unterstützen.

Darunter fällt die fachliche Begleitung, Unterstützung, Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, bundeseinheitliche Qualitätssicherung und Vernetzung der EUTB®-Beratungsangebote. Zugleich soll der zukünftige Dienstleister Impulse für die Weiterentwicklung der Teilhabeberatung insgesamt setzen.

Der Auftragnehmer schreibt in Abstimmung mit dem BMAS die bisher erarbeiteten Qualitätsstandards, die von den Zuschussempfängern zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und gleichwertigen Beratung eingehalten werden müssen, fort. Er entwickelt ein Rückmeldemanagement für Ratsuchende, mit dem er das Beratungsgeschehen der Träger erfasst und steuert. Neben der Fortschreibung des Datenschutzkonzepts hält der Auftragnehmer zu den Themen „Datenschutzberatung/-unterstützung“ sowie sozialrechtlichen Fragestellungen entsprechendes Fachwissen vor.

Als zentrale Instanz hat der Auftragnehmer ein Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm zu konzipieren und anzubieten sowie Austauschplattformen, Wissensmanagement und ein „Back Office“ einzurichten. Dies umfasst auch die Entwicklung entsprechender digitaler Konzepte, um dem Anspruch eines modernen Dienstleisters Rechnung zu tragen und die Erreichbarkeit der Angebote in der Breite zu erhöhen. Der Auftragnehmer fungiert vor allem als fachliche Anlaufstelle für die Beraterinnen und Berater und steht diesen insbesondere mit seinem sozialrechtlichen und medizinischen Fachwissen unterstützend zur Verfügung. Er hält die Auslastung der Beratungsprozesse und vorhandenen Ressourcen zur Qualitätssicherung und Nachjustierung bei den Angeboten und sich fest. Ein unabdingbarer Bestandteil des Auftrags ist die vierteljährliche Erstellung eines Medienmonitorings.

Parallel zur Arbeit des Auftragnehmers wird eine nach § 32 SGB IX zuständige Stelle die Bewilligung und damit verbundene Administration der Träger der EUTB® übernehmen.

Der Auftragnehmer muss zwingend mit der zuständigen Stelle für die Administration zusammenarbeiten, damit die EUTB® erfolgreich weitergeführt werden kann.

Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Die Leistungserbringung ist ortsungebunden.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 45
Qualitätskriterium - Name: Zweckmäßigkeit / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 35
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

2 Verlängerungsoptionen um je 1 Jahr

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 172-449397
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: ZVS-04812-5/36
Bezeichnung des Auftrags:

Einrichtung und Betrieb einer Fachstelle Teilhabeberatung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) ab 2022

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/11/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.

2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Sie können in Form einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich ist alleine die deutsche Fassung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]3
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das

Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes

Villemombler Str. 76

53123 Bonn

Tel.: [gelöscht]

Fax: [gelöscht]

Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.

Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.

Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.

Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/12/2021

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