Zweite (und weitere) Repräsentativbefragung(en) zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Referenznummer der Bekanntmachung: Zb1-04812-5/37
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmas.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zweite (und weitere) Repräsentativbefragung(en) zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung quantitativer und diese ergänzende qualitativer Befragungen sowie deren Auswertung auf Basis der Konzeption und des Designs der ersten Repräsentativbefragung, insbesondere Panelkonzept, barrierefreie Erhebungsinstrumente und barrierefreie Erhebungstechniken. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Organisation für rund 18.000 Befragungen barrierefrei und mehrsprachig als Computer Assisted Personal Interview von jeweils rund 60 bis 70 Minuten Dauer sicherzustellen. Hinter die Methoden und Standards der Durchführung der Erhebungen in der ersten Repräsentativbefragung darf qualitativ nicht zurückgefallen werden; dazu wird auf die durch das BMAS veröffentlichten Zwischenberichte von September 2017, August 2018, Januar 2020 und März 2021 verwiesen.
Vorhandene Erfahrungen mit der Befragung vulnerabler Gruppen und die Kapazitäten zur Durchführung einer so umfangreichen Studie müssen dargestellt und benannt werden können.
Die Befragungen der Folgeerhebung sollen einerseits die Wiederholung zentraler Inhalte der ersten Befragungswelle sicherstellen. Für die Aufnahme von Informationen aus der ersten Welle sind daher Preload-Variablen zu entwickeln. Im Angebot ist darzustellen, welche Inhalte der ersten Befragungswelle für eine Wiederholungsbefragung als notwendig angesehen werden und ob beabsichtigt ist, Preload-Variablen zu nutzen (falls ja, welche). Für einen Wechsel von einer Querschnitts- zu einer Längsschnittstudie sind weiter Gewichtungen der Datensätze über die Befragungswellen hinweg zu generieren (Querschnitt- und Längsschnittgewichte).
Andererseits sollen auch Fragen zu Teilhabebereichen entwickelt und entsprechende Informationen erhoben werden, die in der ersten Befragungswelle nicht abgedeckt werden konnten (siehe BMAS-Forschungsbericht 512 „Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - 2. Zwischenbericht“, Berlin, August 2018, Seiten 14/15):
Freizügigkeit und Wahl der Staatsangehörigkeit
Zugang zu Bildung und lebenslangem Lernen
retrospektive Betrachtung der Aspekte von Beeinträchtigung und Gesundheit insbesondere in der Kinder- und Jugendphase
Berücksichtigung der besonderen Belange von Frauen, Kindern und alten Menschen mit Beeinträchtigungen
Sicherung des Zugangs zu Ehe, Familienbildung, Partnerschaft, Sexualität
Sicherung der Freiheit, Schutz vor Gewalt, Schutz der Unversehrtheit und Sicherheit
Insoweit wären durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Wissenschaftlichen Beirat und dem Auftraggeber geeignete Fragen zu entwickeln. Erste übergreifende Vorschläge hierzu sollen beispielhaft im Angebot dargestellt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen / Behinderungen bei der Entwicklung dieser Fragen beteiligt werden.
Zudem ist ein Vorschlag zu erstellen, ob und wie dem Datensatz administrative Daten der Rentenversicherung des Bundes und/oder des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit - vor allem in Bezug auf Erwerbs- und Rentenbiografien - hinzugespielt werden können.
Die in der ersten Befragungswelle nicht erfolgte Befragung von bis zu 1000 besonders vulnerablen, schwer erreichbaren Personen soll als Teilstudie in der zweiten Befragungswelle durchgeführt werden.
Für den quantitativen Teil der Befragungen soll insgesamt mit folgender Stichprobe kalkuliert werden:
11.000 in Privathaushalten lebende Menschen mit Behinderungen
3.000 in Privathaushalten lebende Menschen ohne Behinderungen (Vergleichsgruppe)
3.000 Menschen mit Behinderungen, die vollstationär betreut werden
Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte der beiliegenden Leistungsbeschreibung
Die Leistungserbringung ist ortsungebunden.
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung quantitativer und diese ergänzende qualitativer Befragungen sowie deren Auswertung auf Basis der Konzeption und des Designs der ersten Repräsentativbefragung, insbesondere Panelkonzept, barrierefreie Erhebungsinstrumente und barrierefreie Erhebungstechniken. Die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer muss in der Lage sein, die Organisation für rund 18.000 Befragungen barrierefrei und mehrsprachig als Computer Assisted Personal Interview von jeweils rund 60 bis 70 Minuten Dauer sicherzustellen. Hinter die Methoden und Standards der Durchführung der Erhebungen in der ersten Repräsentativbefragung darf qualitativ nicht zurückgefallen werden; dazu wird auf die durch das BMAS veröffentlichten Zwischenberichte von September 2017, August 2018, Januar 2020 und März 2021 verwiesen.
Vorhandene Erfahrungen mit der Befragung vulnerabler Gruppen und die Kapazitäten zur Durchführung einer so umfangreichen Studie müssen dargestellt und benannt werden können.
Die Befragungen der Folgeerhebung sollen einerseits die Wiederholung zentraler Inhalte der ersten Befragungswelle sicherstellen. Für die Aufnahme von Informationen aus der ersten Welle sind daher Preload-Variablen zu entwickeln. Im Angebot ist darzustellen, welche Inhalte der ersten Befragungswelle für eine Wiederholungsbefragung als notwendig angesehen werden und ob beabsichtigt ist, Preload-Variablen zu nutzen (falls ja, welche). Für einen Wechsel von einer Querschnitts- zu einer Längsschnittstudie sind weiter Gewichtungen der Datensätze über die Befragungswellen hinweg zu generieren (Querschnitt- und Längsschnittgewichte).
Andererseits sollen auch Fragen zu Teilhabebereichen entwickelt und entsprechende Informationen erhoben werden, die in der ersten Befragungswelle nicht abgedeckt werden konnten (siehe BMAS-Forschungsbericht 512 „Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - 2. Zwischenbericht“, Berlin, August 2018, Seiten 14/15):
Freizügigkeit und Wahl der Staatsangehörigkeit
Zugang zu Bildung und lebenslangem Lernen
retrospektive Betrachtung der Aspekte von Beeinträchtigung und Gesundheit insbesondere in der Kinder- und Jugendphase
Berücksichtigung der besonderen Belange von Frauen, Kindern und alten Menschen mit Beeinträchtigungen
Sicherung des Zugangs zu Ehe, Familienbildung, Partnerschaft, Sexualität
Sicherung der Freiheit, Schutz vor Gewalt, Schutz der Unversehrtheit und Sicherheit
Insoweit wären durch die Auftragnehmerin / den Auftragnehmer in Abstimmung mit dem Wissenschaftlichen Beirat und dem Auftraggeber geeignete Fragen zu entwickeln. Erste übergreifende Vorschläge hierzu sollen beispielhaft im Angebot dargestellt werden. Dabei ist sicherzustellen, dass Menschen mit Beeinträchtigungen / Behinderungen bei der Entwicklung dieser Fragen beteiligt werden.
Zudem ist ein Vorschlag zu erstellen, ob und wie dem Datensatz administrative Daten der Rentenversicherung des Bundes und/oder des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit - vor allem in Bezug auf Erwerbs- und Rentenbiografien - hinzugespielt werden können.
Die in der ersten Befragungswelle nicht erfolgte Befragung von bis zu 1000 besonders vulnerablen, schwer erreichbaren Personen soll als Teilstudie in der zweiten Befragungswelle durchgeführt werden.
Für den quantitativen Teil der Befragungen soll insgesamt mit folgender Stichprobe kalkuliert werden:
11.000 in Privathaushalten lebende Menschen mit Behinderungen
3.000 in Privathaushalten lebende Menschen ohne Behinderungen (Vergleichsgruppe)
3.000 Menschen mit Behinderungen, die vollstationär betreut werden
Personen, die mit üblichen Methoden der Stichprobenziehung nicht erreicht werden (z. B. taubblinde Personen, wohnungslose Personen)
Die Auftragnehmerin bzw. der Auftraggeber soll Ausfallanalysen erstellen sowie Überlegungen für eine Sicherstellung des Panelansatzes darlegen, auch um auf eine natürliche Fluktuation durch Tod oder Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Teilnehmenden, die eine Befragung der Teilnehmenden nicht mehr ermöglicht, zu reagieren.
Für den qualitativen Teil der Befragungen sind 20 biographisch-narrative Interviews, 30 problemzentrierte Interviews und bis zu zehn Fokusgruppendiskussionen vorzusehen. Inhaltliche Überlegungen hierzu sollen Teil des Angebots sein.
Während der gesamten Befragung ist in jedem Fall sicherzustellen, dass auf geeignete Weise
Gehörlose Menschen
Taubblinde Menschen
Menschen mit unterschiedlichen Schweregraden kognitiver Beeinträchtigungen
Nutzer/-innen verschiedener Formen der Unterstützten Kommunikation (UK)
Personen mit schweren psychischen Erkrankungen
Menschen mit schwer körperlichen und/oder Mehrfachbehinderungen
Menschen mit einer Behinderung und Migrationshintergrund
nicht direkt befragbare Personen
in die Befragung einbezogen werden.
Für die Durchführung der Befragungen ist auf das Panel der Erstbefragung zurückzugreifen. Es sind die Zustimmung zur Adressweitergabe sowie die Abfrage der weiteren Panelbereitschaft zu planen und darzustellen; es ist mit dem Angebot u. a. ein Ablauf zu skizzieren, zu erläutern, wie eine möglichst hohe Zustimmungsrate zur Adressweitergabe erreicht werden soll, ein Widerspruchsverfahren vorzusehen und eine Verweigerungsrate hinsichtlich der Zustimmung einzuschätzen. Weiter sind für eine Verstetigung der Befragungen Maßnahmen der Panelausschöpfung und Panelpflege einzuplanen und entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
Unabdingbar ist eine auf die Zielgruppe der Befragung ausgerichtete Schulung und Sensibilisierung der Interviewerinnen und Interviewer. Ausführungen hierzu wie auch zur Organisation und Feldarbeit insgesamt sind in einem ersten Sachstandsbericht sechs Monate nach Zuschlagserteilung sowie in einem Zwischenbericht vorzusehen.
Die finale Auswertung der Befragungswelle hat in einem umfassenden Abschlussbericht zu erfolgen. Der Zwischen- und der Abschlussbericht sind als barrierefreie PDF zu erstellen. Ergänzend dazu sind Kurzfassungen in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache vorzulegen. Sowohl der Zwischen- als auch der Abschlussbericht werden durch den Auftraggeber als Forschungsbericht der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Zur Sicherstellung der internationalen Anschlussfähigkeit soll die Auftragnehmerin / der Auftragnehmer im Angebot eine Übersetzung von Zwischen- und Abschlussbericht sowie des Fragebogens in die englische Sprache vorsehen. Für die Übergabe an ein Forschungsdatenzentrum sind Datensätze in den Formaten SPSS und STATA zu erstellen und entsprechende Datendokumentationen zu erstellen.
Für die Laufzeit des Projekts (Erhebungs- und Auswertungsphasen) werden drei Jahre veranschlagt. Das Projekt wird voraussichtlich im ersten Quartal 2022 beginnen. Die Auswertung soll bis zum Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein. Dazu ist ein detaillierter Zeitplan vorzulegen. Dieser soll den Ablauf der Befragung (Befragungswellen) beschreiben und einen Vorschlag für die Koordinierung der qualitativen und quantitativen Teile enthalten.
Alle weiteren Angaben entnehmen Sie bitte beiliegender Leistungsbeschreibung Dokument 2 der Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zweite (und weitere) Repräsentativbefragung(en) zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Zuschlagserteilung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
2) Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. Sie können in Form einer Zweitausfertigung auch in englischer Sprache abgegeben werden. Maßgeblich ist alleine die deutsche Fassung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]3
Zuständig für die Nachprüfung von Vergabeverfahren ist das
Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Villemombler Str. 76
53123 Bonn
Tel.: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Rochusstraße 1, 53123 Bonn, gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Rügen sind in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform des Bundes einzureichen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von § 160 GWB vorliegen.
Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.