Objektüberwachung zum Neubau einer Sporthalle in Freckenhorst Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-056-65
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Warendorf
NUTS-Code: DEA38 Warendorf
Postleitzahl: 48231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.warendorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektüberwachung zum Neubau einer Sporthalle in Freckenhorst
Die Stadt Warendorf plant und realisiert im Ortsteil Freckenhorst den Neubau einer 2-fach-Sporthalle. Das Baufeld für die Sporthalle befindet sich im Bereich des alten Sportplatzes (Tennenplatz) am Nordfeld in Freckenhorst, unmittelbar westlich angrenzend an die Everwordgrundschule. Im Norden befindet sich ein Regenrückhaltebecken und südlich sowie östlich des Baufeldes grenzen Wohnbaugebiete an. Der Auftrag für die Objektplanung Gebäude wurde an das Büro Hartig Meyer Wömpner aus Münster vergeben. Für die Objektplanung wurden die Leistungsphasen 1-7 nach § 34 HOAI beauftragt. Aktuell befinden sich die Planungen in der Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung). Das bauordnungsrechtliche Genehmigungsverfahren ist nahezu abgeschlossen. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Objektplanung zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation).
48231 Warendorf
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Objektplanungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
NUTS-Code: DEA33 Münster, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 48153
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYK9PY4
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer kann bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ist die Zuschlagserteilung unwirksam, kann ein zulässiger Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer gestellt werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
- der Bieter den gerügten Vergaberechtsverstoß schon im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der in IV.2.1) angegebenen Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in dieser Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind, oder
- Vergaberechtsverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung genannten Bewerbungsfrist oder genannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt worden sind.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der Bieter wegen dieser Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen ab Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland