Serviceroptimierung/Effizienzprogramm – ITK Servicer Referenznummer der Bekanntmachung: 10801
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40217
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aa1.de
Abschnitt II: Gegenstand
Serviceroptimierung/Effizienzprogramm – ITK Servicer
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung sollen möglichst standardisierte Office-/IT- und Kommunikationsinfrastrukturleistungen („ITK-Infrastruktur“) bezogen werden. Das von der benötigten ITK-Infrastruktur abzudeckende Spektrum umfasst alle für den Bürobetrieb der EAA erforderlichen IT- und Kommunikationsleistungen. Die Leistungen lassen sich thematisch in die folgenden vier Themenbereiche gliedern: 1) Workplace Service, 2) Infrastruktur, 3) Service & Support sowie 4) Security & Notfallplanung
Düsseldorf
Das von der benötigten ITK-Infrastruktur abzudeckende Spektrum umfasst alle für den Bürobetrieb der EAA erforderlichen IT- und Kommunikationsleistungen.
1) Workplace Service
- IT-Client Hardware: Bereitstellung und Verwaltung von Client Hardware (Notebook, Desktop, Zubehör, etc.)
- Client Management: Bereitstellung und Pflege der Basisinstallation (Windows, Office- und Standardprogramme) sowie Client Security und Patch Management
- Notfallarbeitsplätze: Bereitstellung und Verwaltung der physischen und virtuellen Notfallarbeitsplätze
- Software-Paketierung: Erstellung von Software-Paketen für die automatisierte Verteilung
- Software-Verteilung: Bereitstellung und Verteilung von Software-Paketen, Patches, Treibern, etc.
- Mobility Service: Bereitstellung und Verwaltung der mobilen Endgeräte und der Mobility-Infrastruktur (Mobile Device und Mobile Application Management) sowie Verwaltung des Mobilfunkvertrages
2) Infrastruktur
- Basis Infrastruktur: Bereitstellung von Active Directory, Domain Name Service (DNS), Dynamic Host Configuration Protocol (DHCP), File Service und Backup & Recovery Service
- Netzwerk Service: Bereitstellung von Wide Area Network Service (WAN), Local Area Network Service (LAN), Wireless Local Area Network Service (WLAN), Internet Access Service, Virtual Private Network (VPN) Service und Remote Access Service (RAS)
- Unified Communications und Collaboration (UCC): Bereitstellung einer Telefonanlage inklusive Endgeräten, einer Unified Communications und Collaboration (UCC)-Lösung sowie einer Exchange- und SharePoint Umgebung
- Microsoft 365 Service: Bereitstellung von Microsoft 365 Produkten, wie z.B. Office, Teams, OneDrive, etc.
- Print Service: Bereitstellung und Support von Multifunktions- und Arbeitsplatzdruckern
- Serverressourcen (im Bedarfsfall): Bereitstellung von Rechen- und Speicherkapazitäten
3) Service und Support
- Service und Prozesse: Bereitstellung der Standard-ITIL-Prozesse (bspw. Change, Incident und Problem Management)
- Service Desk: Bereitstellung eines First Level Supports für den Endanwender inklusive Koordination/Monitoring des Second und Third Level Supports
- Vor-Ort-Service: Beistellung eines Vor-Ort-Service
4) Security und Notfallplanung
- Security Service: Bereitstellung von Leistungen in den Bereichen Information Security Management, Informationsschutz, Infrastruktur Security, Client Security, Schwachstellen Management, Security Monitoring & Incident Management, Access Management, Remote Access-Lösung (Secure Boot Stick), Identitäts- und Berechtigung Management und IT-Service Continuity Management
- Notfallplanung: Bereitstellung der Leistungen für das Business Continuity Management
Die EAA bevorzugt für alle zu empfangenden Leistungen den Einsatz von Public Cloud-Technologien wie bspw. Microsoft 365 E5, um die Standardisierung der Leistungserbringung im Cloud-Computing nutzen zu können und höhere Skalierbarkeit und Flexibilität der IT-Leistungen zu erreichen. Die EAA ist hierbei jedoch im Grundsatz flexibel in Bezug auf möglicherweise wirtschaftlichere Hybrid- oder On-Premise-Lösungen.
Die EAA erwartet vom Auftragnehmer, dass dieser die für die Office-/IT- und Kommunikationsleistungen erforderliche Hardware als Teil seiner Leistungserbringung zur Verfügung stellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Serviceroptimierung/Effizienzprogramm – ITK Servicer
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.matrix.ag/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
§ 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften
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ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de