NGA-Breitbandausbau in der Stadt Unna Referenznummer der Bekanntmachung: 12-2021-1-Unna
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 245-645738)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unna
NUTS-Code: DEA5C Unna
Postleitzahl: 59423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unna.de
Abschnitt II: Gegenstand
NGA-Breitbandausbau in der Stadt Unna
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Unternehmens mit der Errichtung und dem Betrieb einer Breitbandinfrastruktur der nächsten Generation ("NGA-Netz") in den noch unter-versorgten Gebieten der Stadt Unna. Das zu errichtende NGA-Netz muss eine Versorgung der im Ausbaugebiet ausgewiesenen Adressen mit einer Bandbreite von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch gewährleisten.
Das durchgeführte Markterkundungsverfahren bestätigte, dass die Errichtung und der Betrieb eines solchen NGA-Netzes im Ausbaugebiet nicht eigenwirtschaftlich abbildbar sind. Aus diesem Grund ist der Auftraggeber bereit, dem privaten Telekommunikationsunternehmen einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss zur Deckung seiner Wirtschaftlichkeitslücke zur Verfügung zu stellen (sog. "Wirtschaftlichkeitslückenmodell").
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Zum Nachweis der beruflichen Befähigung hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag (Formblatt: E.1) folgende Angaben und Eigenerklärungen abzugeben:
- Firmenprofil des Bewerbers unter Angabe des Gründungsjahrs, der Gesellschaftsform sowie der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer;
- Meldebestätigung nach § 5 Telekommunikationsgesetz (TKG); sowie
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben und Nachweise einzureichen:
- Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
- Nachweis einer aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Mindestdeckungshöhe über EUR 1 Mio. für Personenschäden und über EUR 3 Mio. für Sachschäden (z.B. Kopie der Police), die als Jahresversicherung geführt und über die gesamte Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten wird.
Die vorbezeichnete Betriebshaftpflichtversicherung ist bei einem in einem Mitgliedstadt der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen zu führen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Die Deckungssummen müssen je Versicherungsfall zur Verfügung stehen, wobei die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres maximal auf das Doppelte der Deckungssumme begrenzt sein darf (sogenannte 2-fache Maximierung). Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Zum Nachweis der technischen Befähigung des Wirtschaftsteilnehmers hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag (Formblatt: E.1) folgende Angaben abzugeben:
- Benennung von mindestens einer Referenz über die Errichtung und den Betrieb einer NGA-Netzinfrastruktur sowie dem Anbieten von NGA-Diensten gegenüber Endkunden.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der Bewerber unter Verwendung des Formblatts Teilnahmeantrag (Formblatt: E.1) folgende Eigenerklärungen abzugeben:
- Eigenerklärung des Bewerbers, dass keine der in § 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gennannten Ausschlussgründe vorliegen;
- Eigenerklärung des Bieters darüber, dass die Firma die Bestimmungen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AentG), das Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), das Mindestlohngesetzes (MiLoG) und das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) einhält und im Auftragsfall einhalten wird.