Leasing von Bussen Referenznummer der Bekanntmachung: BUL2123
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.koeln-bonn-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leasing von Bussen
Leasing von Stadtgelenkbusse
Stadtgelenkbusse zum Befahren der Vorfelder und eigener Buslinien im Sicherheitsbereichs des Köln BonnAirports.
Der Flughafen tauscht alte Busse gegen zehn neue Stadtgelenkbusse aus.
Sind den „Bewerbungsbedingungen zur Ausschreibung Leasing von Stadtgelenkbussen / BUL2123“ zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter Ziffer III.1.1) geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber/Bieter und bei Bewerber-/Bietergemeinschaften jeweils von allen Mitgliedern vorzulegen (vgl. Ziffer III.1.8). Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Alle Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen innerhalb einer angemessenen Frist nachzufordern. Der Auftraggeber behält sich außerdem vor, noch vor Zuschlagserteilung Nachweise der zuständigen Stellen zu verlangen, die bestätigen, dass die gemachten Erklärungen und Nachweise wahrheitsgemäß abgegeben/eingereicht worden sind. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) Scan des aktuellen Ausdrucks aus dem Berufs- oder Handelsregister (Ausnahme GbR) bzw. Gewerbeanmeldung;
b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Die Erklärung kann zunächst durch die Abgabe des Formulars II „Eigenerklärungen zur Zuverlässigkeit“ erbracht werden;
c) Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG. Hierfür ist das Formular III „Eigenerklärung zu § 19 Abs. 3 MiLoG“ zu verwenden;
Die unter III.1.2) geforderten Nachweise sind von dem Bewerber bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied vorzulegen. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise als Scan ist ausreichend. Ausländische Bewerber/Bieter haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Folgende Eigenerklärungen und Nachweise sind erforderlich:
a) Eigenerklärung, dass der Bewerber eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular IV „Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung“ zu verwenden.
b) Nachweis, dass der Bewerber für seine Fahrzeuge eine KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR pro Fahrzeug hat bzw. im Auftragsfall unverzüglich abschließen wird. Hierzu ist das Formular V „Eigenerklärung zur Kfz-Haftpflichtversicherung“ zu verwenden.
c) Eigenerklärung über den Netto-Gesamtumsatz im Bereich des Busvertriebs in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Hierzu ist das Formular VI „Eigenerklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren“ zu verwenden.
d) Eigenerklärung über den Netto-Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche im Bereich des Stadtgelenkbusvertriebs. Hierzu ist das Formular VI „Eigenerklärung zu Umsätzen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren“ zu verwenden.
e) Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, für jedes abgeschlossene Geschäftsjahr getrennt. Hierzu ist das Formular VII „Eigenerklärung zur Mitarbeiterzahl“ zu verwenden.
Es gelten folgende Mindeststandards:
a) Die Mindeststandards gehen aus der Beschreibung selber hervor.
b) Die Mindeststandards gehen aus der Beschreibung selber hervor.
c) Der Jahresumsatz im Bereich Busvertrieb muss im den zurückliegenden drei Jahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben.
d) Der vergleichbare Jahresumsatz im Bereich der ausgeschriebenen Aufgabenbereiche Verkauf von Stadtgelenkbussen muss im den zurückliegenden drei Jahren mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Geschäftsjahr (netto, exklusive Umsatzsteuer) betragen haben.
e) Die Anzahl der Mitarbeiter muss im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Summe mindestens 100 Mitarbeiter je Geschäftsjahr betragen haben.
Die unter III.1.3) geforderten Nachweise sind vom Bewerber bzw. den jeweiligen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft als solcher oder getrennt von jedem Mitglied bezogen auf dasjenige Fachgebiet vorzulegen, welches dieses Mitglied im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft ausführen wird. Alle Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen; fehlende Nachweise können vom Auftraggeber nachgefordert werden. Eine Vorlage der Nachweise in Form eines Scans ist ausreichend. Soweit ein Bewerber für Leistungen Subunternehmer einsetzen will, auf die der Betrieb des Bewerbers eingerichtet ist, hat er diese Leistungen unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen in dem Formular VIII zu benennen. Beruft sich ein Bewerber darüber hinaus für den Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit auch auf Referenzen von Subunternehmern für Leistungen, auf die der Betrieb des Bewerbers nicht eingerichtet ist, sind diese unter Angabe der jeweiligen Teilleistungen und der Namen der Nachunternehmer in dem Formular IX zu benennen. Zusätzlich ist für diese Subunternehmer gesondert das Formular II „Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit“ und das Formular X bezogen auf ihre Teilleistung auszufüllen. Außerdem muss im weiteren Verfahren nach Angebotsabgabe, vor Erteilung des Zuschlags eine Verpflichtungserklärung für jeden benannten Subunternehmer hinsichtlich seiner Bereitschaft, den Auftrag als Subunternehmer auszuführen sowie die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung eingereicht werden. Die Formulare werden gesondert zur Verfügung gestellt. Folgende Nachweise sind vorzulegen:
a) Nennung von Referenzen, bei denen der Bewerber Stadtgelenkbusse mit mindestens drei Türen geliefert hat. Die Referenz ist inklusive einer aussagefähigen Kurzbeschreibung des Auftragsinhalts, der Angabe des Namens und der Kontaktdaten des Ansprechpartners sowie des Abnahmetermins und des Auftragswertes zu belegen. Hierfür ist das Formular X Eigenerklärung zu „Referenzen des Unternehmens“ zu verwenden.
Eigenerklärungen durch den Bewerber hierzu sind ausreichend. Die Einreichung von Referenzschreiben von Auftraggebern ist nicht erforderlich, aber möglich.
b) Nennung von Mitarbeitern aus dem Bereich Vertrieb und Service, die Deutsch in Wort und Schrift beherrschen. Hierfür ist das Formular XI Eigenerklärung zu „Mitarbeiter des Unternehmens“ zu verwenden. Die Einreichung von Eigenerklärungen durch den Bewerber hierzu ist ausreichend. Die Einreichung von Referenzschreiben von Auftraggebern ist nicht erforderlich.
Es gelten folgende Mindeststandards:
a) Mindestens 90 Fahrzeuge/Geräte in den letzten drei Jahren müssen als Referenz nachgewiesen werden. Der Nachweis kann durch eine oder mehrere Referenzen erbracht werden. Es werden nur Fahrzeuge/Geräte anerkannt, die nach dem 01.01.2019 geliefert und abgenommen sind. Die Details sind dem Formular X Eigenerklärung zu „Referenzen des Unternehmens“ zu entnehmen.
b) Mindestens jeweils zwei Mitarbeiter aus den Bereichen Vertrieb und Service sind nachzuweisen. Die Details sind dem Formular XI Eigenerklärung zu „Mitarbeiter des Unternehmens“ zu entnehmen.
Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Diese sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
a) Künftige Bietergemeinschaften (BG) müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft (BWG) einreichen. Hierbei hat eine Darstellung der Aufgabenbereiche, die jedes Mitglied der BWG im Auftragsfall übernimmt, zu erfolgen. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist.
b) Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines vertretungsberechtigten Mitglieds. Hierfür ist das Formular I „Erklärung der Bewerber-/Bieter-/Arbeitsgemeinschaft“ zu verwenden, das der Unterlage zum Teilnahmewettbewerb beigefügt ist. Die Beteiligung eines Unternehmens in verschiedenen Bewerber-/Bietergemeinschaften ist unzulässig (siehe auch Ziffer VI.3e).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach §§ 100 Abs. 1 Nr. 2, 102 Abs. 5 GWB.
b) Das vom Auftraggeber gewählte Verfahren ist ein nicht offenes Verfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach dem 4. Teil des GWB und der Sektorenverordnung (SektVO). Diese Bekanntmachung leitet den vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb ein. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bewerber und Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
c) Die für den Teilnahmeantrag erforderlichen Formulare und Vordrucke sind in der zum Teilnahmewettbewerb erstellten Unterlage vorhanden. Die Unterlage zum Teilnahmewettbewerb ist uneingeschränkt und vollständig sowie gebührenfrei abrufbar unter: https://www.subreport.de/E53125921 d) Auskunftsersuchen des Interessenten/Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über SUBREPORT/ELVIS an die unter Ziff. I.1) genannte Kontaktstelle des Auftraggebers zu richten.
e) Die Beteiligung eines Unternehmens sowohl als Bewerber/Bieter oder als Mitglied einer Bewerber-/Bietergemeinschaft wie auch als Nachunternehmer eines anderen Bewerbers/Bieters oder einer anderen Bewerber-/Bietergemeinschaft ist ebenfalls unzulässig, wenn der Bewerber/Bieter/die Bewerber-/Bietergemeinschaft nicht spätestens mit seinem/ihrem Angebot nachweisen kann, dass er/sie keine Kenntnis von dem Angebotspreis und der Angebotskalkulation des jeweils anderen Bewerbers/Bieters bzw. der anderen Bewerber-/Bietergemeinschaft erhält. Dieser Nachweis der fehlenden Kenntnis muss von einem Bewerber/Bieter oder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft auch hinsichtlich gesellschaftsrechtlich verbundener Unternehmen erbracht werden können.
f) Im Anschluss an den Teilnahmewettbewerb erhalten die Bewerber/Bewerbergemeinschaften, mit denen das Verfahren fortgesetzt werden soll, die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
g) Die dem Auftraggeber vom Bieter mitgeteilten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens erhoben und in diesem Zusammenhang ggf. Dritten (technischen / rechtlichen Beratern) zur Verfügung gestellt. Diese Daten werden im elften Jahr nach Abnahme des letzten Busses dieser Ausschreibung vernichtet.
h) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des GWB:
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.