Radwegebauarbeiten auf der TRIANGEL: Teilabschnitt 3 von Ochtrup bis Steinfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 30-01.59.05-66-203-EU
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Steinfurt
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 48565
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-steinfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Radwegebauarbeiten auf der TRIANGEL: Teilabschnitt 3 von Ochtrup bis Steinfurt
Der Kreis Steinfurt sowie die Städte und Gemeinden Metelen, Neuenkirchen, Ochtrup, Rheine, Steinfurt und Wettringen haben das Projekt "Triangel - Das schnelle klimafreundliche Radwege-3-Eck im Kreis Steinfurt" entwickelt.
In den Teilabschnitten Ochtrup und Metelen wird die schnelle Radwegeverbindung über das bestehende Wirtschaftswegenetz geführt. Diese Wirtschaftswege werden mittels Hocheinbau saniert und als Fahrradstraße ausgewiesen. Im Raum Ochtrup werden zusätzlich Ausweichbuchten an den Wirtschaftswegen angeordnet, um ein sicheres Begegnen von Radfahrern und landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu ermöglichen. Die Weiterführung von Metelen nach Steinfurt erfolgt über den vorhandenen Radweg der alten Bahntrasse. Hier ist ebenfalls eine Sanierung der Asphaltdecke auf ganzer Länge erforderlich. Im Ortskern Metelen führt die Triangel über das innerörtliche Straßennetz, dass in Teilbereichen als Fahrradstraße umgewidmet wird. Hierfür muss die nötige Ausschilderung geändert und ergänzt werden, die auch Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
In Ochtrup wird die Robert-Koch-Straße erneuert. Der vorhandene Fahrbahnaufbau aus Pflasterklinker inkl. Bettung ist zu entfernen und durch einen zweischichtigen Asphaltaufbau aus Trag- und Deckschicht zu erneuern. Die vorhandene Trassenführung bleibt dabei erhalten.
Sämtlich Markierungsarbeiten sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung, sondern werden gesondert ausgeschrieben. Eine terminliche Koordinierung beider Gewerke liegt beim Auftragnehmer. Hier sind auch die witterungsbedingten Zwänge zu beachten.
Die gesamte Beschilderung im 3. Bauabschnitt muss ausgetauscht und ergänzt werden. Es erfolgt eine Ausweisung als Fahrradstraße, die den Radverkehr vor allen anderen Verkehrsteilnehmern bevorrechtigt.
Es ist möglich, dass zusätzliche Arbeiten an der Beleuchtung zeitgleich ausgeführt werden. Um gegenseitige Behinderungen zu vermeiden, sind rechtzeitig Koordinierungsgespräche mit den Fremdunternehmen zu führen.
TRIANGEL, 3. Teilabschnitt, Ochtrup bis Steinfurt, 48607 Ochtrup Stadt Ochtrup, Gemeinde Metelen, Stadt Steinfurt
Die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebenen Arbeiten umfassen folgende Hauptleistungen:
ca. 41.000 m² Planum herstellen
ca. 175 to Schottertragschicht 0/32 liefern und einbauen
ca. 700 m³ Frostschutzschicht 0/45 liefern und einbauen
ca. 23.000 m² Asphalttragschicht AC 22 T L
ca. 15.800 m² Asphalttragschicht AC 16 T N
ca. 21.000 m² Asphaltdeckschicht AC 8 D L
ca. 24.400 m² Asphaltdeckschicht AC 5 D L
Ausführungsbeginn: nach Abstimmung mit dem Auftraggeber
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
keine
Eigenerklärung zur Eignung oder Präqualifikation
Abschnitt IV: Verfahren
48565 Steinfurt, Tecklenburger Str. 10, Raum B 692
Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vertragsstrafen werden vereinbart, für jeden Werktag Verzug 0,2 % der Auftragssumme, maximal 5 % der Auftragssumme Sicherheitsleistungen:
- 5 % Vertragserfüllungsbürgschaft;
- 3 % Mängelansprüchebürgschaft.
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29PYH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48143
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.