Prinz-Ferdinand-Str. 155, 47798 Krefeld, Umbau und Erweiterung zur 3-zügigen Grundschule, WC-Trennwände Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-ZGM-30-ev-232
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
NUTS-Code: DEA14 Krefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.krefeld.de
Abschnitt II: Gegenstand
Prinz-Ferdinand-Str. 155, 47798 Krefeld, Umbau und Erweiterung zur 3-zügigen Grundschule, WC-Trennwände
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die WC-Trennwände für den eingeschossigen Mensaneubau und das 3geschossige Bestandsgebäude im Zuge einer Schulbaumaßnahme.
Grundschule Prinz-Ferdinand-Str Prinz-Ferdinand-Straße 155 47798 Krefeld
WC-Trennwände - Bestandsgebäude und Aufstockung:
4 WC-Anlagen Damen (EG, 1.OG, 2.OG)
3 WC-Anlagen Herren (EG, 1.OG, 2.OG)
Geschosshöhen Bestandsgebäude Bauteil A:
EG: ca. 3,73m OKFF bis OK RD,
OG: ca. 3,75m OKFF bis OK RD
WC-Trennwände - Mensa (Neubau):
1 WC-Anlage Jungen (EG)
1 WC-Anlage Mädchen (EG)
Geschosshöhen Mensagebäudes Bauteil B:
UG: ca. 3,42m OKFF bis OK RD,
EG: ca. 4,10m OKFF bis OK RD
Angaben über Varianten/Alternativangebote:
Alternativangebote sind nur in Zusammenhang mit dem Hauptangebot zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärungen:
- dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat (s. Ziffer 2.1 des Angebotes)
- dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist
Ab einem Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. (s. Ziffer 2.2 des Angebotes)
- dass die Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes eingehalten (s. Ziffer 2.3 des Angebotes)
-Angabe der Leistungen, die ggf. durch einen Subunternehmer ausgeführt werden
- Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
Nachweise:
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Eigenerklärungen:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
- Eigenerklärung Ausschlussgründe EU (Der Vordruck befindet sich unter Vergabeunterlagen/vom Unternehmen auszufüllende Dokumente)
- dass eine Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in vorgegebener Höhe (Ziffer 11.3 der zusätzlichen Vertragsbedingungen für Bauleistungen der Stadt Krefeld) spätestens ab Zuschlagserteilung besteht und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Nach Zuschlagserteilung ist auf Verlangen zur Bestätigung der abgegebenen Erklärung eine Ko-pie der entsprechenden Versicherungspolice vorzulegen.
Eigenerklärungen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
-Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
Zahlungsbedingungen:
siehe:
- Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
- Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen"
Die Komplexität der zu erwartenden Schlussrechnung und/oder nötigen fachkundigen Prüfung erfordert eine Verlängerung der Zahlungsfrist gemäß § 16 Abs.3 Nr. 1 Satz 2 VOB/B auf höchstens 60 Tage.
Sonstiges:
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichend Deutschkenntnisse.
Abschnitt IV: Verfahren
Mevissenstraße 65
47803 Krefeld
Bieterteilnahme ist nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Leitungspersonal verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYD3DH46
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Ziff. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krefeld
Postleitzahl: 47803
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.krefeld.de