Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig - Geothermie Referenznummer der Bekanntmachung: ZFMK_VE4.05_Geothermie 2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zfmk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsbau des Zoologischen Forschungsmuseums Alexander Koenig - Geothermie
Geothermie, Erdsondenanlage
53115 Bonn Poppelsdorf
Leistungen im Zusammenhang mit Geothermie. Erdwärmesondenanlage; 16 Sonden, 100 m Tiefe, Verteilerschacht
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind spätestens bis zum 16.02.2022 in Textform über das Vergabeportal einzureichen.
Der AG ist auch um die Beantwortung nicht rechtzeitig eingehender Fragen bemüht, kann deren Beantwortung allerdings nicht mehr zusichern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder EEE nachzuweisen.
1. Erklärung über die Eintragung des Bieters/Bewerbers in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A).
Die Vergabestelle behält sich vor, einen Nachweis zu verlangen.
Wenn der Bieter/Bewerber den Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt, sind für jeden Nachunternehmer auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
Nachweise/Erklärungen zu vorstehend Ziff. 1
Bitte auch Hinweise unter " VI.3) Zusätzliche Angaben" beachten.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder EEE nachzuweisen.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 6a EU Nr. 2a VOB/A).
2. Erklärung über den Umsatz des Bieters/Bewerbers jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A).
Hinweise zu Ziff. 2:
a) Als die "letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre" gelten nur die 3 Kalenderjahre, die dem Jahr der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung vorhergehen (Beispiel:
Veröffentlichung im Jahr 2018: die "letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre" sind die Jahre 2015, 2016 und 2017)
b) präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese "letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre" für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im
Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
Bitte auch Hinweise unter " VI.3) Zusätzliche Angaben" beachten.
Mindestumsatz in Höhe von 0,5 Mio. EUR durchschnittlich (gemittelt) in jedem Geschäftsjahr.
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) oder EEE nachzuweisen.
1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§ 6a EU Nr. 3a VOB/A).
Hinweise zu Ziff. 1.:
a) Vergleichbar sind Leistungen, die den ausgeschriebenen Leistungen inhaltlich im Wesentlichen entsprechen und einen Auftragswert von mindestens netto 0,5 Mio. EUR haben.
b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen, insbesondere über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der wichtigsten Bauleistungen.
2. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (entsprechend § 6a EU Nr. 3g VOB/A);
Hinweise zu Ziff. 2:
a) präqualifizierte Bieter/Bewerber haben in eigener Verantwortung zu prüfen, ob diese "letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre" für sie (und ggf. ihre Nachunternehmer) im Präqualifikationsverzeichnis dokumentiert sind und ggf. dort nicht dokumentierte Erklärungen/Nachweise vorzulegen.
b) Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen.
3. Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 1 bis 4 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
Die Vergabestelle behält sich vor, geeignete Nachweise (insbesondere Erklärung des zuständigen Finanzamtes und Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgabe und/oder Erklärungen der Träger der Sozialversicherung wegen der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung) zu verlangen.
4. Erklärung des Bieters/Bewerbers, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU Abs. 6 VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6f EU VOB/A.
Die Vergabestelle behält sich vor, Nachweise zu verlangen.
5. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (§ 6a EU Nr. 3i VOB/A).
6. Nachunternehmer
Bitte auch Hinweise unter " VI.3) Zusätzliche Angaben" beachten.
3 vergleichbare Referenzobjekte
Mindestens 3 gewerbliche Arbeitnehmer in jedem Geschäftsjahr.
Das ZFMK hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW) zu beachten. Es wird einen fairen Wettbewerb um das wirtschaftlichste Angebot bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sicherstellen, bei gleichzeitiger Sicherung von Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns. Hierzu wird das ZFMK Vertragsbedingungen verwenden,
- durch die der Auftragnehmer verpflichtet ist, die in den § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Vorgaben einzuhalten,
- die ihm ein Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der Vorgaben einräumen und dessen Umfang
regeln und
- die ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht sowie eine Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Abs. 1 bis 4 TVgG-NRW genannten Pflichten einräumen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14 Abs. 1 EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Rügen sind ausschließlich an den unter I.1) genannten Auftraggeber zu senden.
2. Im Vergabeverfahren werden nur elektronische Kommunikationsmittel zugelassen.
3. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie -soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden- inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen.
4. Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.
5. Der Bieter/Bewerber, der sich wegen der Nichtvorlage von Nachweisen auf § 6b EU Abs. 3, 2. Alt. VOB/A
beruft, muss angeben, in welchem Verfahren und wann die Vergabestelle bereits in den Besitz der Nachweise gekommen ist.
6. Die fehlende Eignung oder die fehlende technische und/oder Leistungsfähigkeit oder das Vorliegen von Ausschlussgründen eines benannten Nachunternehmers führt zum Ausschluss des Angebots des Bieters/Bewerbers. Der Bieter/Bewerber ist berechtigt, einen benannten Nachunternehmer auszutauschen, wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht erbringt und/oder bei ihm Ausschlussgründe gem. § 6e EU Abs. 1 bis 5 VOB/A vorliegen und die Vergabestelle das Angebot deshalb ausschließen will. Der neue Nachunternehmer ist unter Vorlage der Nachweise/Erklärungen betr. den neuen Nachunternehmer innerhalb von 6 Werktagen nach Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Ein Austausch des neuen Nachunternehmers entsprechend dem Vorstehenden ist nicht zulässig.
Alternativ kann der Bieter/Bewerber innerhalb der vorstehenden Frist von 6 Kalendertagen erklären, dass er die Leistung im eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass er den
Nachunternehmer für Bereiche benannt hat, für die besondere Qualifikationen oder Referenzen des Nachunternehmers verlangt werden, entsprechend (den Anforderungen an den Nachunternehmer) innerhalb dieser Frist auch nachweisen, dass er die Qualifikationen oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.
7. Die entsprechenden Formblätter sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
1.5) Anlagen die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
- Formblatt 211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots),
- Formblatt 212 EU (Teilnahmebedingungen EU),
- Formblatt 216 (Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen).
1.6) Anlagen die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
- Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung
- Formblatt 214 (Besondere Vertragsbedingungen),
- Formblatt 215 (Zusätzliche Vertragsbedingungen),
- Formblatt 241 (Abfall),
- Formblatt 244 (Datenverarbeitung),
- Formblatt 411 (Richtlinien zur Führung eines Bautagebuches),
- Formblatt 513 (Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW (BVB TVgG NRW)
1.7) Anlagen die, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- Formblatt 213 (Angebotsschreiben),
- Leistungsverzeichnis,
- Formblatt 213 (Angebotsschreiben),
- Leistungsverzeichnis,
- Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung),
- Formblatt 234 (Erklärung Bieter- / Arbeitsgemeinschaft),
- Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen),
- Formblatt 522 (Eigenerklärung Mindestlohngesetz)
1.8) Unterlagen, die ausgefüllt, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
- Formblatt 223 (Aufgliederung der Einheitspreise)
- Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen)
- Formblatt 221/222 (Angaben zur Preisermittlung).
Nachweise/Angaben/Unterlagen, die - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen EU
genannten - auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Urkalkulation
Bekanntmachungs-ID: CXP4YASR9XC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein
Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.
b) Der Antrag in unzulässig, soweit
- Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.