Rückbau- und Entsorgungsarbeiten, Bauvorhaben Sanierung des Rathauses Arnsberg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Arnsberg
NUTS-Code: DEA5 Arnsberg
Postleitzahl: 59823
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.arnsberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rückbau- und Entsorgungsarbeiten, Bauvorhaben Sanierung des Rathauses Arnsberg
Das Rathaus der Stadt Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, soll energetisch saniert werden. Das Gebäude wurde komplett freigezogen. Es besteht aus einem Hochtrakt mit Büroräumen und einem Flachtrakt mit Sitzungssälen, Kantine und Büros.
Als erster Schritt soll das Gebäude entkernt werden, sodass nur die tragende Stahlbetonkonstruktion verbleibt, die anschließend wieder ausgebaut wird. Der Flachtrakt soll in Gänze zurückgebaut und an gleicher Stelle durch einen neuen Anbau an den Hochtrakt ersetzt werden.
Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg
Das Rathaus der Stadt Arnsberg, Rathausplatz 1, 59759 Arnsberg, soll energetisch saniert werden. Das Gebäude wurde komplett freigezogen. Das Gelände wird im Norden durch die BAB 46 (Entfernung zum Gebäude ca. 25 m), im Süden durch die Ruhr (ca. 25 m entfernt) begrenzt. Die Autobahnabfahrt 63 Neheim Süd befindet sich in ca. 150 m Entfernung. Über die BAB 46 und Abfahrt sollte die Anfahrt erfolgen.
Das Flurstück ist etwa 2,7 ha groß und umfasst das Rathausgebäude samt Grünanlagen und Parkplätzen. Das zwischen 1965 und 1968 erbaute Gebäude besteht aus einem Nord-Süd orientierten Hochtrakt mit zwei Untergeschossen, acht oberirdischen Geschossen sowie einem Ost-West ausgerichteten Flachtrakt mit einem Untergeschoss und zwei oberirdischen Stockwerken. Im Hochtrakt befinden sich Büroräume, der Flachtrakt beherbergt die Repräsentativräume wie Sitzungssäle, Kantine und einige Büros. Der Flachtrakt hat eine Grundfläche von ca. 2.060 m², der Hochtrakt eine solche von ca. 660 m². Der Hochtrakt soll entkernt werden, sodass nur die tragende Stahlbetonkonstruktion verbleibt, die anschließend wieder ausgebaut wird. Der Flachtrakt soll in Gänze zurückgebaut und an gleicher Stelle durch einen neuen Anbau an den Hochtrakt ersetzt werden.
Auf dem Dach des Hochtraktes befindet sich ein Mobilfunkmast, der zu erhalten ist.
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung:
• Entkernung, Schadstoffsanierung und Totalabbruch des Flachtrakts einschließlich unterirdischer Geschosse und Fundamente • Entkernung, Schadstoffsanierung und Teilabbrüche des Hochtrakts • Entsorgungsarbeiten für diese Leistungen
In Nordrhein-Westfalen gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW vom 30.03.2018.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sanierung Rathaus Arnsberg, Rückbau- und Entsorgungsarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Anröchte
NUTS-Code: DEA5B Soest
Postleitzahl: 59609
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.linkamp-abbruch.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter Nr. VI. 4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist zulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Teilt der Auftraggeber einem Bieter mit, dass er einer Rüge nicht abhelfen will, so kann der betroffene Bieter wegen der Rüge nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen zulässigen Nachprüfungsantrag stellen.