Berufskolleg Castrop-Rauxel - Mobiliar für Schüler (TP5) Referenznummer der Bekanntmachung: (ZV) 19-21-40-378/21
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Recklinghausen
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-re.de
Abschnitt II: Gegenstand
Berufskolleg Castrop-Rauxel - Mobiliar für Schüler (TP5)
Der Kreis Recklinghausen schreibt die Beschaffung von
- 96 Drehstühlen (Los Nr. 1)
- 96 stapelbaren Leichtbautischen (Los Nr. 2) und
- 4 Schränken (Los Nr. 3)
am Berufskolleg in Castrop-Rauxel aus.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Drehstühle
Berufskolleg Castrop-Rauxel Wartburgerstr. 100 44579 Castrop-Rauxel
Der Kreis Recklinghausen schreibt mit Los Nr. 1 die Beschaffung von 96 Drehstühlen am Berufskolleg in Castrop-Rauxel aus.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Lieferung inkl. Abrechnung muss spätestens bis zum 15.04.2022 vollzogen worden sein.
Stapelbare Leichtbautische
Berufskolleg Castrop-Rauxel Wartburgerstr. 100 44579 Castrop-Rauxel
Der Kreis Recklinghausen schreibt mit Los Nr. 2 die Beschaffung von 96 stapelbaren Leichtbautischen am Berufskolleg in Castrop-Rauxel aus.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Lieferung inkl. Abrechnung muss spätestens bis zum 15.04.2022 vollzogen worden sein.
Schränke
Berufskolleg Castrop-Rauxel Wartburgerstr. 100 44579 Castrop-Rauxel
Der Kreis Recklinghausen schreibt mit Los Nr. 3 die Beschaffung von 4 Schränken am Berufskolleg in Castrop-Rauxel aus.
Weitere Einzelheiten sind dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Die Lieferung inkl. Abrechnung muss spätestens bis zum 15.04.2022 vollzogen worden sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung.
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Mindestlohngesetz vorliegt. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung Mindestlohngesetz, Formblatt 522" ab, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen.
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars "Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formblatt 521" ab, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dazu ist auf Seite 1 der eingereichten Formulare der Name des Bietergemeinschaftsmitglieds aufzubringen, für das die Erklärung abgegeben wird.
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR.
Liste der wesentlichen in den letzten 2 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers.
Vertragsbedingungen gemäß TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Kreishaus Recklinghausen
Zimmer 2.2.27
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3D598
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-muenster.nrw.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
- der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
- Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.