Prüfausstattungen für hydraulische/pneumatische Systeme Referenznummer der Bekanntmachung: HIL_AU_AB_210
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfausstattungen für hydraulische/pneumatische Systeme
Es sollen für 19 verschiedene Stützpunkte Prüfgeräte für hydraulische und pneumatische Systeme, wie sie an einigen Fahrzeugen der Bw vorkommen, beschafft werden.
HIL Heeresinstandsetzungslogistik GmbH Josef-Wirmer-Straße 2-8 53123 Bonn, StPkt Gotha Ohrdurfer Straße 93 99867 Gotha, StPkt Marienberg Zschopauer Straße 43 09496 Marienberg, StPkt Laage Daimler-Benz-Allee 2 A 18299 Laage, StPkt Havelberg Wilsnacker Straße 50 39539 Havelberg, StPkt Ingolstadt Manchingerstr. 1 85053 Ingolstadt, StPkt Volkach Dimbacher Straße 75 97332 Volkach, StPkt Hammelburg Rommelstr. 31 97762 Hammelburg, StPkt Feldkirchen Mitterharthausen 55 94351 Feldkirchen, StPkt Schwarzenborn Neukirchener Str. 3 a 34639 Schwarzenborn, StPkt Stadtallendorf Moltkestraße -Gebäude 80 35260 Stadtallendorf, StPkt Minden Wettiner Allee 15 32429 Minden, StPkt Ahlen Hammer Str. 360 59229 Ahlen, StPkt Daun Heinrich-Hertz-Str. 10 54550 Daun, StPkt Alt Duvenstedt Krummenorter Heide 7-10 24791 Alt Duvenstedt, StPkt Lüneburg Bleckeder Landstraße 59 21337 Lüneburg, StPkt Todendorf 24321 Panker, StPkt Seedorf Twistenberg 120 27404 Seedorf, StPkt Delmenhorst Abernettistraße 200 27755 Delmenh...
Die Beschaffung soll in Form von 19 Bestellungen an den Ausschreibungsgewinner umgehend nach Abschluss der Ausschreibung eingeleitet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Darstellung des Unternehmens insbesondere der Kompetenzen, die die Eignung hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Ausschreibung unterstreichen.
Der Bieter erklärt, dass:
- keine Ausschlussgründe i.S.d. §§ 123, 124 GWB gegen ihn vorliegen
- er seine Arbeitnehmern, die unter den Geltungsbereich des Mindestlohngesetz (MiLoG) fallen, mindestens den gesetzlichen Mindestlohn nach MiLoG dauerhaft und rechtzeitig zahlen und die weiteren Pflichten aus dem MiLoG, insbesondere die Aufzeichnungspflichten, einhält. Auf Verlangen weist er die Einhaltung dieser Pflichten nach.
- er, für den Fall, dass er zur Erfüllung seiner dienst- oder werkvertraglichen Verpflichtungen eines oder mehrerer Nachunternehmer bedient, diese ebenfalls zur Zahlung des gesetzlichen vorgegebenen Mindestlohns und zur Einhaltung aller sonstigen Pflichten nach dem MiLoG vertraglich verpflichten. Soweit der Nachunternehmer im Zuge seiner eingegangenen Verpflichtungen seinerseits weitere Nachunternehmer mit Dienst- oder Werkvertragsleistungen beauftragt, hat er sicherzustellen, dass auch diese Nachunternehmer entsprechend verpflichtet werden.
- er sämtliche Kosten übernimmt, die aufgrund der Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung des MiLoG durch ihn oder durch von ihm beauftragte Nachunternehmer entstehen.
- er über eine zur kaufmännischen Auftragsdurchführung geeignete Betriebsstätte in Deutschland verfügt.
Der Bieter erklärt zum Nachweis seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einen Gesamtumsatz sowie den Umsatz für Leistungen, die dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind. Die Gesamtumsätze der Jahre 2018/2019/200 sind dabei aufzuführen, wie auch der wertmäßige Anteil des Umsatzes, der auf die in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entfällt.
Der Bieter erklärt weiterhin, dass:
- er bei bei der für ihn zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet ist;
- über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde
- er sich nicht in Liquidation befindet
- er keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- er vorsätzlich keine unzutreffenden Erklärungen im Vergabeverfahren in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat oder abgeben wird
- er oder eine natürliche Person, die befugt ist, ihn zu vertreten, in seinem Namen Entscheidungen zu treffen oder zu kontrollieren, aus keinem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist:
a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129 a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer
Vereinigungen), § 129 b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland);
b) §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilgewährung und Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-
Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des
Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes, § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes und § 2 des Gesetzes
über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen
Strafgerichtshofes;
c) § 299 des Strafgesetzbuches (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr);
d) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im
Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr);
e) § 108 e des Strafgesetzbuches (Abgeordnetenbestechung);
f) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug);
g) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug);
h) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte);
i) Verstoß gegen eine den vorstehenden Vorschriften entsprechende Strafnorm anderer Staaten.
- er seinen Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialbeiträgen ordnungsgemäß erfüllt hat
- er sich verpflichtet, keine Beschäftigten oder Untervergaben mit Firmen mit Sitz oder mit Standort in einem der in ausgeschlossenen Staaten der Staatenliste mit der Durchführung der zu erbringenden Leistungen zu beauftragt
- er eine Betriebshaftpflichtversicherung hat, eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird bei Auftragsvergabe und die die die Mindestdeckungssumme(n) abdeckt. Die Deckungssummen sind dabei aufzulisten.
Der Bieter erklärt, dass er gem. der Leistungsbeschreibung die geforderte Leistung nebst aller Vorgaben in einer marktgerechten Zeitspanne und ohne zeitliche Verzögerung erbringen kann
Der Bieter gibt seine Gesamtmitarbeiteranzahl, sowie die Anzahl an Mitarbeitern die mit der hier ausgeschriebenen Leistung in Art in direkter Verbindung (Produktion) stehen, an.
Der Bieter erklärt mit Nachweis, dass er nach DIN IS 9001 zertifiziert ist. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein.
Der Bieter erklärt, dass er eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 10% des Auftragswertes vorlegt, wenn der Bonitätsindex der Kreditreform während der Vertragslaufzeit über 250 Punkten liegt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist auch dann vorzulegen, wenn ein gleichwertiger Bonitätsnachweis eine Verschlechterung von "guter Bonität" zu "mittlerer Bonität" aufweist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unter http://vergabe.hilgmbh.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen zum Verfahren. Die Teilnahmeunterlagen können dort kostenlos angefordert und heruntergeladen werden. Nachrichten der Vergabestelle können dort eingesehen werden. Für den Teilnahmeantrag sind die auf dem vorgenannten Server bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Wir weisen bereits jetzt ausdrücklich darauf hin, dass sich die Vergabestelle vorbehält, nach Eingang der Angebote den Zuschlag auch ohne eine Verhandlungsrunde zu erteilen.
Bekanntmachungs-ID: CXT6YYDYRR0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Bitte beachten Sie die Regelungen des § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland