Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 - Fahrgestell, Aufbau und Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: S-WESEL-2021-0036
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wesel
NUTS-Code: DEA1F Wesel
Postleitzahl: 46483
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wesel.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20 - Fahrgestell, Aufbau und Beladung
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeugs LF 20
- Grundfahrzeug Allrad-Fahrgestell mit Dieselmotor Euro VI in Feuerwehrausführung
- Auf- und Ausbau zu einem LF 20 mit Gruppenkabine
- Beladung
Titel 1 : Fahrgestell , Titel 2: Aufbau
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für die Feuer- und Rettungswache Wesel, Kurfürstenring 17, 46483 Wesel
Los 1: Titel 1: Fahrgestell, Titel 2: Aufbau
Beladung
Lieferung eines Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für die Feuer- und Rettungswache Wesel, Kurfürstenring 17, 46483 Wesel
Los 2 : Beladung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
bei Bietergemeinschaften: unterschriebene Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU
Bei Unteraufträgen/Eignungsleihe: Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 EU und bei Eignungsleihe unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter Unteraufträge Eignungsleihe Formular 533 EU.
-Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formular 521 EU)
-Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit bzw. Selbstreinigung
-Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers - sowohl bei Abgabe eines Angebotes für Los 1 als auch für Los 2
- alle Anlagen gemäß Leistungsverzeichnis/-beschreibung (B1 - B40) - bei Abgabe eines Angebotes für Los 1
- Beladeplan - bei Abgabe eines Angebotes für Los 1
- Gewichtsbilanz- bei Abgabe eines Angebotes für Los 1
- Energiebilanz - bei Abgabe eines Angebotes für Los 1
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Rückfragen werden durch Bieterinformationen für alle Interessenten beantwortet. Diese Bieterinformationsschreiben werden unaufgefordert per E-Mail nur an die Interessenten verschickt, die sich freiwillig registrieren lassen. Alle übrigen Interessenten werden aufgefordert, regelmäßig die in Abschnitt I.) dieser Bekanntmachung angegebene Internetseite aufzusuchen, um dort eventuelle Bieterinformationsschreiben abzurufen. Wir empfehlen Ihnen eine freiwillige Registrierung auf deutsches-ausschreibungsblatt.de. Diese bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie automatisch über Änderungen an den Teilnahme-/Vergabeunterlagen oder über Antworten zum Verfahren informiert werden. Zur Kommunikation mit der Vergabestelle und zur elektronischen Einreichung des Teilnahmeantrages/Angebotes ist eine Registrierung zwingend.
Vergabe-Nr. S-Wesel-2021-0036
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Wege: 10 Kalendertage) vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland