Rahmenvereinbarung SARS-CoV2-Antigentests zur Eigenanwendung Referenznummer der Bekanntmachung: B 19.16-0886/21-VV : 1
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]740
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung SARS-CoV2-Antigentests zur Eigenanwendung
Rahmenvereinbarung SARS-Cov2-Antigentets für Eigenanwendung
Los 1: Rahmenvereinbarung SARS-Cov2-Antigentests zur Eigenanwendung
Lieferung an verschiedene Dienststellen der abrufberechtigten Behörden.
Das "Bundesministerium des Innern und für Heimat" (inkl. nachgeordnete Behörden des Geschäftsbereichs) stellt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig SARS-Cov2-Schnelltests zur Verfügung, die für die Anwendung durch Laien geeignet sind (Selbsttests). Diese Tests müssen über eine reguläre Zulassung (CE-Zertifizierung) für den Verwendungszweck verfügen und vom Paul-Ehrlich-Institut als dem Stand der Technik entsprechend bewertet sein.
Um den mittelfristigen Bedarf (bis zu 15 Mio. Stück) zu decken, werden drei Mengenlose ausgeschrieben und für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt zwölf Monate und verlängert sich bei fortbestehendem Bedarf maximal zweimal um je sechs Monate.
Die Tests sind in Einzelpackungen mit 1 Test pro Packung (1er-Packungen) und 5 Tests pro Packung (5er-Packungen) anzubieten. Zusätzlich können Einzelpackungen mit 20-30 Tests angeboten werden. Die Tests müssen in Versandeinheiten (zugleich Bestelleinheiten) mit bis zu 1.000 Tests (z. B. 1.000 1er-Packungen oder 200 5er-Packungen) angeboten und bestellt werden.
Die genauen Anforderungen an Leistung und Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung und dem Rahmenvereinbarungsentwurf zu entnehmen.
Den Losen werden jeweils verschiedene Behörden aus dem Geschäftsbereich des BMI zugeordnet (s. Leistungsbeschreibung). Die Rahmenvereinbarungen sind für die Behörden über das Kaufhaus des Bundes (KdB) verfügbar, worüber auch die Abrufe erfolgen.
- Los 1: BMI, BAMF, BaköV, HS Bund, BB, ZITiS, BSI, BKG, BIB, BISp, BfV, BeschA, bis zu 5 Mio. Tests (Höchstmenge)
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils sechs Monate automatisch, wenn die Auftraggeberin nicht spätestens 30 Tage vor Vertragsende ordentlich kündigt und die geschätzte Gesamtmenge (= Höchstmenge) noch nicht ausgeschöpft ist.
Die Auftraggeberin kann nach Prüfung der vorhandenen Kapazitäten des Vertrages Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung, welche nicht genannt wurden, nach Vertragsabschluss als weitere Besteller benennen.
Los 2: Rahmenvereinbarung SARS-Cov2-Antigentests zur Eigenanwendung
Lieferung an verschiedene Dienststellen der abrufberechtigten Behörde.
Das "Bundesministerium des Innern und für Heimat" (inkl. nachgeordnete Behörden des Geschäftsbereichs) stellt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig SARS-Cov2-Schnelltests zur Verfügung, die für die Anwendung durch Laien geeignet sind (Selbsttests). Diese Tests müssen über eine reguläre Zulassung (CE-Zertifizierung) für den Verwendungszweck verfügen und vom Paul-Ehrlich-Institut als dem Stand der Technik entsprechend bewertet sein.
Um den mittelfristigen Bedarf (bis zu 15 Mio. Stück) zu decken, werden drei Mengenlose ausgeschrieben und für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt zwölf Monate und verlängert sich bei fortbestehendem Bedarf maximal zweimal um je sechs Monate.
Die Tests sind in Einzelpackungen mit 1 Test pro Packung (1er-Pckungen) und 5 Tests pro Packung (5er-Packungen) anzubieten. Zusätzlich können Einzelpackungen mit 20-30 Tests angeboten werden. Die Tests müssen in Versandeinheiten (zugleich Bestelleinheiten) mit bis zu 1.000 Tests (z. B. 1.000 1er-Packungen oder 200 5er-Packungen) angeboten und bestellt werden.
Die genauen Anforderungen an Leistung und Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung und dem Rahmenvereinbarungsentwurf zu entnehmen.
Den Losen werden jeweils verschiedene Behörden aus dem Geschäftsbereich des BMI zugeordnet (s. Leistungsbeschreibung). Die Rahmenvereinbarungen sind für die Behörden über das Kaufhaus des Bundes (KdB) verfügbar, worüber auch die Abrufe erfolgen.
- Los 2: Bundespolizei und BeschA, bis zu 5 Mio. Tests (Höchstmenge)
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils sechs Monate automatisch, wenn die Auftraggeberin nicht spätestens 30 Tage vor Vertragsende ordentlich kündigt und die geschätzte Gesamtmenge (=Höchstmenge) noch nicht ausgeschöpft ist
Die Auftraggeberin kann nach Prüfung der vorhandenen Kapazitäten des Vertrages Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung, welche nicht genannt wurden, nach Vertragsabschluss als weitere Besteller benennen.
Los 3: Rahmenvereinbarung SARS-Cov2-Antigentests zur Eigenanwendung
Lieferung an verschiedene Dienststellend der abrufberechtigten Behörden
Das "Bundesministerium des Innern und für Heimat" (inkl. nachgeordnete Behörden des Geschäftsbereichs) stellt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern regelmäßig SARS-Cov2-Schnelltests zur Verfügung, die für die Anwendung durch Laien geeignet sind (Selbsttests). Diese Tests müssen über eine reguläre Zulassung (CE-Zertifizierung) für den Verwendungszweck verfügen und vom Paul-Ehrlich-Institut als dem Stand der Technik entsprechend bewertet sein.
Um den mittelfristigen Bedarf (bis zu 15 Mio. Stück) zu decken, werden drei Mengenlose ausgeschrieben und für jedes Los eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarungen beträgt zwölf Monate und verlängert sich bei fortbestehendem Bedarf maximal zweimal um je sechs Monate.
Die Tests sind in Einzelpackungen mit 1 Test pro Packung (1er-Pckungen) und 5 Tests pro Packung (5er-Packungen) anzubieten. Zusätzlich können Einzelpackungen mit 20-30 Tests angeboten werden. Die Tests müssen in Versandeinheiten (zugleich Bestelleinheiten) mit bis zu 1.000 Tests (z. B. 1.000 1er-Packungen oder 200 5er-Packungen) angeboten und bestellt werden.
Die genauen Anforderungen an Leistung und Auftragsausführung sind der Leistungsbeschreibung und dem Rahmenvereinbarungsentwurf zu entnehmen.
Den Losen werden jeweils verschiedene Behörden aus dem Geschäftsbereich des BMI zugeordnet (s. Leistungsbeschreibung). Die Rahmenvereinbarungen sind für die Behörden über das Kaufhaus des Bundes (KdB) verfügbar, worüber auch die Abrufe erfolgen.
- Los 3: THW, BKA, BVA, StBA, BADV/BAA, BBR, BBSR, BpB, BDBOS, BeschA, bis zu 5 Mio. Tests (Höchstmenge)
Der Vertrag verlängert sich maximal zweimal um jeweils sechs Monate automatisch, wenn die Auftraggeberin nicht spätestens 30 Tage vor Vertragsende ordentlich kündigt und die geschätzte Abrufmenge noch nicht ausgeschöpft ist
Die Auftraggeberin kann nach Prüfung der vorhandenen Kapazitäten des Vertrages Einrichtungen der unmittelbaren Bundesverwaltung, welche nicht genannt wurden, nach Vertragsabschluss als weitere Besteller benennen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtumsatz für das letzte Geschäftsjahr anzugeben.
Der Umsatz des letzte Geschäftsjahres muss mindestens 5 Mio. € betragen.
Verwenden Sie zur Angabe des Umsatzes die "Anlage_Unternehmensdaten".
Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige unternehmensbezogene Dokumente werden nicht nachgefordert und können nicht nachgereicht werden.
Jahresumsatz im letzten Geschäftsjahr: mind. 5 Mio. €
Die 'Anlage Unternehmensdaten' ist vom Bieter auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Das Beschaffungsamt des BMI erwartet von Ihnen, dass Sie Bestellungen größeren Umfangs innerhalb der vertraglich vereinbarten Lieferzeit bearbeiten und liefern können. Damit eine reibungslose Bearbeitung auch bei Personalausfällen (z. B. Krankheit, Urlaub) gewährleistet ist, muss Ihr Unternehmen über mindestens fünf Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) verfügen.
Verwenden Sie zur Angabe der Mitarbeiterzahl die "Anlage Unternehmensdaten".
Fehlende, fehlerhafte oder unvollständige unternehmensbezogene Dokumente werden nicht nachgefordert und können nicht nachgereicht werden.
Mindestanzahl Mitarbeiter: mindestens fünf Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente)
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der Pflicht für die Dienststellen ihren Beschäftigten Schnelltests zur Selbstanwendung zur Verfügung zu stellen (§ 5 Corona-ArbSchV)und des durch die pandemische Lageentwicklung gestiegenen Bedarfs besteht ein dringender
Bedarf der Behörden im Geschäftsbereich daran, den mittelfristigen Bedarf an
Schnelltests zur Selbstanwendung zu decken. Daher ist eine Verkürzung der Angebotsfrist erforderlich.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
zu IV.1.3) Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer je Los. Zuschlagslimitierung auf ein Los, vgl. II.1.6 und Dokument »Hinweise und besondere Bewerbungsbedingungen«.
In dem vorliegenden Vergabeverfahren erfolgt zudem eine Zuschlagslimitierung. Das bedeutet, dass die Bieter zwar für alle Lose Angebote einreichen, aber nur für ein Los den Zuschlag erhalten können. Bei der Wertung wird dabei wie folgt vorgegangen:
Zunächst wird bei dem jeweiligen Los das preisgünstigste Angebot ermittelt. Sofern bei einem der Lose nur ein Bieter ein bedingungsgemäßes Angebot abgegeben hat, erhält er bei diesem Los den Zuschlag und wird bei den anderen Losen nicht mehr berücksichtigt. Sollte wider Erwarten für mehrere Lose nur ein Bieter ein bedingungsgemäßes Angebot abgegeben haben, wird die Zuschlagslimitierung zur Sicherung der Bedarfsdeckung, die in diesem Fall Vorrang genießt, aufgehoben und der Bieter erhält bei diesen Losen den Zuschlag.
Sollten unterschiedliche Bieter bei den drei Losen das preisgünstigste Angebot abgegeben haben, erhalten diese den Zuschlag bei dem jeweiligen Los. Sollten je Los mehrere Angebote eingegangen sein, aber ein und derselbe Bieter das preisgünstigste Angebot für mehrere Lose abgegeben haben, werden zuerst die Angebote für Los 1 ausgewertet. Der Bieter mit dem preisgünstigsten Angebot erhält für dieses Los den Zuschlag und wird bei der Zuschlagserteilung der übrigen Lose nicht mehr berücksichtigt. Sodann erfolgt die Auswertung für Los 2. Der Bieter mit dem preisgünstigsten verbleibenden Angebot erhält für dieses Los den Zuschlag. Zuletzt wird Los 3 bezuschlagt. Der Bieter mit dem nunmehr preisgünstigsten verbleibenden Angebot erhält für dieses Los den Zuschlag.
Wenn mehrere Angebote, die für den Zuschlag im betreffenden Los in Frage kommen, denselben Gesamtpreis besitzen (Preisgleichheit), erhält das Angebot mit der günstigsten 1er Packung den Zuschlag. Sollte auch dann noch Preisgleichheit bestehen, entscheidet das Beschaffungsamt des BMI im Wege des Auslosungsverfahrens über den Zuschlag. Das Auslosungsverfahren wird im Vieraugenprinzip durchgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.