Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Betriebs- und Geschäftsausstattung in vier Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 21/Betriebs- und Geschäftsausstattung/02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Betriebs- und Geschäftsausstattung in vier Losen
Die BwFPS unterhält ihren Fuhrpark mit unterschiedlichen Fahrzeugen deutschlandweit in überwiegend militärischen Anlagen, d.h. in gesicherten Bereichen von Kasernen der Bundeswehr.
Zu ihrer Aufgabenerfüllung benötigt die BwFPS
- Werkstatt- und Betriebshilfsmittel (Los 1),
- Schmiermittel, Kühlmittel, Schmiervorrichtungen (Los 2),
- Arbeitskleidung und Unfallschutzausstattung (Los 3)
- sowie Büromaterial, Büroeinrichtung, Bürotechnik, Papeterie (Los 4).
Ziel dieser Ausschreibung ist eine effektive und zuverlässige Bedarfsdeckung mit den vorgenannten Waren. Der Auftraggeber beabsichtigt je Los eine Rahmenvereinbarung über die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung zu schließen.
Lieferung von Werkstatt- und Betriebshilfsmitteln
BwFuhrparkService GmbH Die Auslieferung der Waren erfolgt deutschlandweit an die Standorte des Auftraggebers gemäß Anlage "Standorte Inland".
Lieferung von Werkstatt- und Betriebshilfsmitteln:
Gegenstand der Leistung von Los 1 sind Produkte der Anlage "ECLASS"-Tabellenblatt Los 1. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um handelsübliche Verbrauchs- und Gebrauchsgüter in gewerblich üblichen Standard, zum Beispiel Reinigungsmittel für die Pflege und Instandhaltung von Fahrzeugen, Werkzeuge, Kfz-Klein- und Ersatzteile, zum Beispiel Glühlampen.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe für dieses Los (Los 1) auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt.
Lieferung von Schmiermittel, Kühlmittel, Schmiervorrichtungen
BwFuhrparkService GmbH Die Auslieferung der Waren erfolgt deutschlandweit an die Standorte des Auftraggebers gemäß Anlage "Standorte Inland".
Lieferung von Schmiermittel, Kühlmittel, Schmiervorrichtungen:
Gegenstand der Leistung von Los 2 sind Produkte der Anlage "ECLASS"-Tabellenblatt Los 2. Überwiegend handelt es sich um handelsübliche Verbrauchs- und Gebrauchsgüter in Profiqualität, zum Beispiel Motor-Öle in unterschiedlichen Viskositäten für PKW und Nutzfahrzeuge für die Instandhaltung von Fahrzeugen.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang dieses Loses (Los 2) ist in der Summe auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt.
Lieferung von Arbeitsschutz und Unfallschutzausstattung
BwFuhrparkService GmbH Die Auslieferung der Waren erfolgt deutschlandweit an die Standorte des Auftraggebers gemäß Anlage "Standorte Inland".
Lieferung von Arbeitsschutz und Unfallschutzausstattung:
Gegenstand der Leistung von Los 3 sind Produkte der Anlage "ECLASS"-Tabellenblatt Los 3. Vorwiegend benötigt der Auftraggeber Arbeitsschutzbekleidung sowie Arbeitsschutzausstattung zum Beispiel Schutzbrillen, Gehörschutz und so weiter.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang dieses Loses (Los 3) ist in der Summe auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt.
Lieferung von Büromaterial, Büroeinrichtung, Bürotechnik, Papeterie
BwFuhrparkService GmbH Die Auslieferung der Waren erfolgt deutschlandweit an die Standorte des Auftraggebers gemäß Anlage "Standorte Inland".
Lieferung von Büromaterial, Büroeinrichtung, Bürotechnik, Papeterie:
Gegenstand der Leistung von Los 4 sind Produkte der Anlage "ECLASS"-Tabellenblatt Los 4. Die ausgeschriebenen Produkte bestehen zum Großteil aus handelsüblichen Verbrauchs- und Gebrauchsgegenständen mittlerer Art und Güte wie Papierprodukte, Tinten und Toner, Bürotechnik, Bewirtungs- und Haushaltsbedarf sowie allgemeines Büromaterial wie z.B. Schreibgeräte.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang dieses Loses (Los 4) ist in der Summe auf eine maximale Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR netto über die gesamte Laufzeit begrenzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Werkstatt- und Betriebshilfsmittel
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Künzelsau
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wuerth.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schmiermittel, Kühlmittel, Schmiervorrichtungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Künzelsau
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wuerth.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitskleidung und Unfallschutzausstattung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Künzelsau
NUTS-Code: DE119 Hohenlohekreis
Postleitzahl: 74653
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wuerth.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Büromaterial, Büroeinrichtung, Bürotechnik, Papeterie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40549
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.allpremio.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abweichend zu § 41 Abs. 1 VgV sind die Vergabeunterlagen mit Bezug auf § 41 Abs. 3 VgV in Verbindung mit § 5 Abs. 3 VgV in diesem Vergabeverfahren nicht direkt abrufbar. Die Angebotsfrist ist daher gemäß § 41 Abs. 1 S. 2 VgV um 5 Kalendertage verlängert. Zusätzlich wurde die Angebotsfrist um weitere angemessene 5 Tage
verlängert.
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Für die Abgabe des Angebots sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Formulare/Vordrucke zu
verwenden und ausgefüllt abzugeben. Geben mehrere Unternehmen als Bietergemeinschaft ein gemeinschaftliches Angebot ab, so wird dieses Angebot wie das Angebot eines Einzelbieters behandelt. Bietergemeinschaften sind Einzelbietern grundsätzlich gleichgestellt. Eine bestimmte Rechtsform ist nicht vorgeschrieben. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen. Im Falle einer Teilnahme als Bietergemeinschaft sind die Eignungsnachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Soweit der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder eines konzernverbundenen Unternehmens) in Anspruch nimmt (sog. "Eignungsleihe"), muss mit Angebotsabgabe nachgewiesen werden, dass die für den Auftrag erforderlichen Kapazitäten dem Bieter bzw. der Bietergemeinschaft zur Verfügung stehen. Zu diesem Zweck kann der Bieter/die Bietergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung des betreffenden Unternehmens vorlegen. Dieser Nachweis bzw. diese Erklärung ist als Anlage dem Angebot beizufügen. Jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft hat seine Eignung für den Teil der Leistungen nachzuweisen, den es im Auftragsfall übernimmt. Eignungsnachweise sind auch für Unternehmen vorzulegen, auf die sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung beruft.
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen formal bzw. inhaltlich nicht genügende Dokumente, Nachweise, Angaben und Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
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Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in
Betracht kommt.
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Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHURNLY
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber.
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom
17.2.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016, Teil I Nr. 8, ausgegeben zu Bonn am 23.2.2016.
In Bezug auf die Einreichung von Nachprüfungsanträgen gilt gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines Vertrags wegen unzulässig
unterbliebener vorheriger Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß
§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung
ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Auftraggeber geschlossen
werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle der BwFuhrparkService GmbH.
Die vorstehend genannte Frist von 10 bzw. 15 Kalendertagen läuft auch dann ab, wenn der Bieter einen
Vergaberechtsverstoß gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 gerügt hat.