Vitero-Lizenzen für das BKA Referenznummer der Bekanntmachung: ZIB 14.16 - 0175/21/VV : 1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bescha.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vitero-Lizenzen für das BKA
Vitero-Lizenzen für das BKA
Einzelbeschaffung einer vitero inspire On-Premises Kauflizenz auf Basis der Module vitero inspire+ [80] und vitero session recorder sowie zugehörige Pflege- und Schulungsleistungen
Optionale Leistung "Externe Telefoneinwahl in die Konferenzen" auf Abruf, wenn eine Einwahl über das Internet nicht möglich ist
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Nur die Software vitero inspire+ der vitero GmbH erfüllt die zwingenden technischen und fachlichen Anforderungen, die für den Betrieb und den Einsatz der Software erforderlich sind. Somit liegen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2b) VgV vor, da der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Software vitero inspire+ kann wegen des Schutzes der Urheberrechte sowie der Patentrechte weltweit nur von der vitero GmbH bereitgestellt werden. Die Voraussetzung des § 14 Abs. 4 Nr. 2c) VgV liegt somit ebenfalls vor. Aus diesem Grund ist ebenso die Pflege der Software nur durch die vitero GmbH möglich. Des Weiteren werden in Deutschland die zertifizierten Schulungen ausschließlich von der vitero GmbH erbracht. Die Voraussetzung des § 14 Abs. 6 VgV liegt ebenfalls vor, da es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsvergabeparameter ist. Somit liegen die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2b), Abs. 4 Nr. 2c) und Abs. 6 VgV i.V.m. § 17 Abs. 5 VgV vor.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vitero-Lizenzen für das BKA
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70569
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Bereitstellung der Dienstleistung "Telefonkonferenz" sowie Hosting der Daten (Telefonnummern, Verbindungszeiten)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.