OGS-Trägerschaft in Bad Salzuflen Referenznummer der Bekanntmachung: 40/2021/10
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Salzuflen
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
OGS-Trägerschaft in Bad Salzuflen
Die Stadt Bad Salzuflen ist Schulträgerin der als Offene Ganztagsschule geführten
Grundschule Schötmar Wasserfuhr, Wasserfuhr 112, 32108 Bad Salzuflen, 2-zügig. Die Trägerschaft dieser Offenen Ganztagsschule wird zum Schuljahr 2022/23 (somit zum Schuljahresbeginn 01.08.2022) für die Dauer von 4 Jahren ausgeschrieben mit einer einmaligen Verlängerungsoption um zwei Jahre. Die Anzahl der zu betreuenden Schüler/-innen in der Grundschule stellt sich wie folgt dar (Stand 08.12.2021):
103 Schüler/-innen in der OGS
26 Schüler/-innen in der Betreuung „VESUV“
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Bad Salzuflen ist Schulträgerin von sieben Grundschulen, die alle als Offene Ganztagsschule geführt werden.
An folgender Schule wird die Trägerschaft der OGS ausgeschrieben:
- Grundschule Schötmar Wasserfuhr, Wasserfuhr 112, 32108 Bad Salzuflen
Die Trägerschaft dieser Offenen Ganztagsschule wird zum Schuljahr 2022/23 (somit zum Schuljahresbeginn 01.08.2022) für die Dauer von 4 Jahren ausgeschrieben mit einer einmaligen Verlängerungsoption um zwei Jahre.
Im Rahmen des Angebotes der OGS ist zudem eine Kurzbetreuung(VESUV)anzubieten. Die Kurzbetreuung stellt eine reine Betreuungsaufsicht dar. Die Gruppengröße für eine OGS-Gruppe beträgt in der Regel 25 Kinder. Die Kurzbetreuung im Rahmen der OGS wird entsprechend der räumlichen Möglichkeiten in der Regel in der Schule, ansonsten in anderen geeigneten Gebäuden durchgeführt.
Die Stadt Bad Salzuflen gewährt dem Träger zum Betrieb der Offenen Ganztagsschule einen Betriebskostenzuschuss. Dieser setzt sich aus den Landesmitteln und dem städtischen Eigenanteil zur Betriebskostenförderung pro Kind und Schuljahr zusammen.
Der städtische Anteil beträgt:
- 1.256,- € (Schuljahr 2022/23) je Platz und Schuljahr.
- 1.320,- € (Schuljahr 2022/23) für Kinder, für die aufgrund der Rechtslage der erhöhte Grundfestbetrag des Landes bewilligt wurde.
- VESUV Landesmittel 7.500 € Betreuungspauschale; städtischer Zuschuss 696,- € pro Platz
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.