BLB AC(BUND)/Aachen/Cluster "Tuppenküchen" Aachener Kasernen/Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen/005-21-01019_CIII Referenznummer der Bekanntmachung: 005-21-01019
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aachen
NUTS-Code: DEA2D Städteregion Aachen
Postleitzahl: 52074
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 0
Fax: +49 0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.blb.nrw.de
Abschnitt II: Gegenstand
BLB AC(BUND)/Aachen/Cluster "Tuppenküchen" Aachener Kasernen/Projektsteuerungs- und Projektleitungsleistungen/005-21-01019_CIII
In den 4 Aachener Kasernen des Standortes "Ausbildung Heer" - Donnerberg-Kaserne, Eschweiler; Lützow-Kaserne, Aachen; Löwensteinkaserne, Aachen; Körner-Kaserne, Aachen - werden Neubauten von Truppenküchen errichtet. Teilweise gehen die Maßnahmen mit vorherigen und/oder nachherigen Rückbaumaßnahmen einher.
Die Planung findet unter Einbindung der Leitstelle für Wirtschafts- und Betreuungsgebäude der Landesbaudirektion in Bayern statt.
Die Planungshilfe für Wirtschafts- und Betreuungsgebäude der Bundeswehr wird angewendet.
Als Referenz sollen Truppenküchen in Kalkar und Ahlen dienen.
siehe Ausschreibungsunterlagen
Dr. Leo Löwenstein Kaserne Kornelimünsterweg 27 52076 Aachen, Lützow Kaserne Trierer Straße 12 52078 Aachen, Donnerberg Kaserne Brikengangstraße 140 52249 Eschweiler, Theodor Körner Kaserne Lintertstr. 71 52076 Aachen
tatsächlich zu planende Fläche:
LöKa VT 300 ca. 950m2
LüKa VT600 ca. 2.500m2
DoKa VT300 ca. 950m2
KöKa VT300 ca. 950m2
Insgesamt ca. 5.350m2
siehe Ausschreibungsunterlagen
Aufgrund der Komplexität wird Eingegrenzt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/ Ingenieur zu tragen oder nach den EG-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/ Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss - sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll - nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre - verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/ Ingenieur benennen.
Anlage 1. Erklärung zu Interessen und Beteiligungen
Anlage 2. Erklärung zur Zusammenarbeit mit Anderen
Anlage 3. Erklärung, dass keine zwingenden Ausschlusskriterien vorliegen
Anlage 4. Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien vorliegen
Anlage 5. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung
in der geforderten Höhe. Mindestanforderung ist die Erklärung der Versicherungsgesellschaft, dass im Auftragsfall eine Versicherung über die Deckungssummen abgeschlossen wird.
Anlage 6: Erklärung über den Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen in Euro netto in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Die Versicherung muss mindestens zweifach maximiert sein bei natürlichen Personen bzw. mindestens dreifach maximiert bei juristischen Personen.
Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen je Schadensfall mindestens betragen:
Für Personenschäden mind. 3 Mio. Euro , für sonstige Schäden mind. 5Mio. Euro.
Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung zu erbringen.
Bewerberbogen
Anlage 7: Unternehmensreferenzen
Gewertet werden vergleichbare Referenzen, bei denen Leistungen in den letzten fünf Jahren (Zeitraum siehe Wertungsmatrix) erbracht wurden, die durch eine Bescheinigung nachgewiesen sind.
Anlage 8: Angaben zum jährlichen Mittel der Beschäftigten in den letzten 3 Geschäftsjahren (Zeitraum siehe Bewerberbogen).
Anlage 9: Erklärung zur technischen Ausstattung
Anlage 10: Erklärung Nachunternehmer
Mindestanforderungen damit die Eignung zuerkannt werden kann:
1. Drei Referenzen für Projektsteuerung, davon alle Referenzen für die Steuerung über mehr als 3 Projektstufen.Mindestens eine Referenz mit Baukosten über 30 Mio. Euro.
2. Die Referenzaufgabe muss eine vergleichbare Leistung sein.
3. Die Referenzen müssen zur Erfüllung der Mindestanforderung für die Eignung wertungsfähig sein.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss - sofern die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI beauftragt werden soll - nach § 70 BauO NRW bauvorlageberechtigt sein.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis - in der Regel mindestens fünf Jahre - verfügen.
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: http://www.blb.nrw.de/BLB_Hauptauftritt/Compliance/.
Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer.
Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Hinweis - Vergaberegister
Die Vergabestelle meldet der/dem im Land Nordrhein-Westfalen eingerichteten zentralen Informationsstelle/Vergaberegister beim Finanzministerium NRW solche Bieterinnen/Bieter, die wegen schwerer Verfehlungen von der Teilnahme am Vergabeverfahren zeitlich befristet ausgeschlossen wurden oder bei denen wegen geringfügiger Verfehlungen auf einen Ausschluss verzichtet wurde. Die Vergabestelle fragt bei der v. g. Informationsstelle an, ob hinsichtlich der Bieterin/des Bieters, die/der den Zuschlag erhalten soll, Eintragungen im Vergaberegister vorliegen.
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung Datenschutz-Grundverordnung (mit dem Angebot vorzulegen): Sofern das Angebot personenbezogene Daten von Beschäftigten oder Dritten enthält, ist sichergestellt und auf Anfrage nachzuweisen, dass eine Übermittlung im Rahmen des Angebots zulässig ist. Die Information gemäß Art. 13 und 14 EU Datenschutz-Grundverordnung haben wir zur Kenntnis genommen und den im Angebot genannten Personen zur Kenntnis gegeben.
Hingewiesen wird auch auf die Zuschlagkriterien aus der Matrix:
Vorgehen im ausgeschriebenen Projekt 15 %
Projektablauf 10 %
Erläuterungen zur Kostenplanung und
-steuerung am ausgeschriebenen Projekt 7,5 %
Erläuterungen zur Terminplanung und -steuerung
am ausgeschriebenen Projekt 10 %
Erläuterungen zur Qualitätssteuerung
am ausgeschriebenen Projekt 7,5 %
Erfahrung des mit der Ausführung
des Auftrags betrauten Personals 20 %
Angebot 30 %
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXYCBJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48155
Land: Deutschland
Telefon: +49 2519340
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse: http://www.ofd.nrw.de/
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Kalendertagen nach einer Versendung mit anderen Kommunikationsmitteln gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
entsprechend der Regelungen in
§ 160 GWB